E Prüfzeichen - reicht das?
E Prüfzeichen - reicht das?
Hi Leute, ich bin mir nicht ganz sicher ob ein E Prüfzeichen auf Scheinwerfern (in diesem Fall E9) für einen legalen Straßenbetrieb ausreichend ist oder ob es sonst noch was braucht?
In welcher Form muss das Prüfzeichen "angebracht" sein?
In welcher Form muss das Prüfzeichen "angebracht" sein?
lg Robert
Nächster Stammtisch am 13.6. ab 17:00 beim "Roter Hiasl"
https://www.roterhiasl.at/
Chevy Van G20 4x4 Pathfinder - 6,2D V8
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Re: E Prüfzeichen - reicht das?
E9 sagt nur das die E Prüfung in Spanien Erfolgt ist.
Was für Scheinwerfer?
Haupt/Zusatz?
Was für Scheinwerfer?
Haupt/Zusatz?
grüße Nils
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Re: E Prüfzeichen - reicht das?
Hauptscheinwerfer. Also ein LED Hauptscheinwerfer. Nicht für Toyota.
Spanien war mir klar.
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lg Robert
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Re: E Prüfzeichen - reicht das?
Hallo Robert,
so weit ich bis jetzt in die Materie eingedrungen bin sollte ein Scheinwerfer für ein Kfz diese ECE Zulassungen haben:
ECE R112 REF25 ECE87 ECE R7 ECE R10
lass Dir doch das Gutachten geben.
Viele Grüße
Theo
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Viele Grüße
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Re: E Prüfzeichen - reicht das?
So weit ich Informiert bin . Entspricht die E Zulassung einer ABE . Es ist für den Straßenverkehr zugelassen -
Da gilt zu gar für ein Anhängerkupplung . Meine Anhängerkupplung hat eine E Zulassung und muss somit nicht eingetragen werden , laut Tüv bei der HU .Auch meine Zusätzlichen Rückleuchte an der Kabine sind darüber erlaubt .
Gruß Steffen
Da gilt zu gar für ein Anhängerkupplung . Meine Anhängerkupplung hat eine E Zulassung und muss somit nicht eingetragen werden , laut Tüv bei der HU .Auch meine Zusätzlichen Rückleuchte an der Kabine sind darüber erlaubt .
Gruß Steffen
STEFFEN ? HZJ / GRJ 79 / BJ42 Spezial( Little Frog )
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Re: E Prüfzeichen - reicht das?
Es muss neben dem E blablabla auch "HCR" drauf stehen für Abblendlicht und Fernlicht.
Teilweise sind die nur als Fernlicht geprüft.
Falls Standlicht integriert ist auch noch ein "A"
Lichtstärke muss unter 2000 Lumen sein damit keine automatische LWR und SRA benötigt wird.
Teilweise sind die nur als Fernlicht geprüft.
Falls Standlicht integriert ist auch noch ein "A"
Lichtstärke muss unter 2000 Lumen sein damit keine automatische LWR und SRA benötigt wird.
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Re: E Prüfzeichen - reicht das?
Erstmal danke für die Antworten. Scheint wohl so als ob das E9 Zeichen alleine nicht reichen würde. Dass es ein Gutachten gibt bezweifle ich - werde aber nachfragen.
So sieht das Teil aus.
So sieht das Teil aus.
lg Robert
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Re: E Prüfzeichen - reicht das?
Hallo Robert,
steht denn, außer E9, sonst nichts drauf?
Grüße
Uwe
steht denn, außer E9, sonst nichts drauf?
Grüße
Uwe
Grüße Karin & Uwe
トヨタ ランドクルーザー KDJ 125
Bj. 2009 | 3 Liter D4D | 173 PS | Automatik | Dolomitgrau | Kühlergrill schwarz | Westfalia Anhängebock-/Kugelkupplung + Rockinger Variobloc | Sommer 7,5x17 + 265/65R17 BFGoodrich AT KO2 | Winter 8x17 AEZ Namib 4x4 + 265/65R17 Bridgestone Blizzak LM005
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Re: E Prüfzeichen - reicht das?
Das versuche ich gerade raus zu bekommt.
lg Robert
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Re: E Prüfzeichen - reicht das?
Servus Robert,
Achtung! Österreich und Deutschland können da unterschiedliche Regeln haben. Ich glaube in D reicht zb eine ABE bei zb einem Spoiler oder Felgen oder sonstwas aus, in Ö beim "Pickerl" nicht.
Ich weiß leider nicht, ob ein E Prüfzeichen bei "uns" ausreicht. Bei einer Kontrolle hat mal ein Polizist die Blinker an meinem Motorrad bemängelt (nicht original) woraufhin er sich mit einem "haben aber ein E - Prüfzeichen" zufrieden gegeben hat. Heißt aber nicht, dass er wusste ob das reicht.
Vielleicht findest du etwas wenn du "Mängelkatalog" googlest wobei ich glaub gar nicht dass der online zu Verfügung steht. Falls du beim Allradfreigang bist oder jemanden kennst der dort ist frag einfach den Stefan (Veranstalter und Zivilgutachter), der weiß alles und gerne schöne Grüße von mir ausrichten.
Freundliche Grüße,
Moritz
Achtung! Österreich und Deutschland können da unterschiedliche Regeln haben. Ich glaube in D reicht zb eine ABE bei zb einem Spoiler oder Felgen oder sonstwas aus, in Ö beim "Pickerl" nicht.
Ich weiß leider nicht, ob ein E Prüfzeichen bei "uns" ausreicht. Bei einer Kontrolle hat mal ein Polizist die Blinker an meinem Motorrad bemängelt (nicht original) woraufhin er sich mit einem "haben aber ein E - Prüfzeichen" zufrieden gegeben hat. Heißt aber nicht, dass er wusste ob das reicht.
Vielleicht findest du etwas wenn du "Mängelkatalog" googlest wobei ich glaub gar nicht dass der online zu Verfügung steht. Falls du beim Allradfreigang bist oder jemanden kennst der dort ist frag einfach den Stefan (Veranstalter und Zivilgutachter), der weiß alles und gerne schöne Grüße von mir ausrichten.
Freundliche Grüße,
Moritz
HDJ100 BJ 2001 4.2TD Autom.
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- toyotamartin
- Beiträge: 7842
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Re: E Prüfzeichen - reicht das?
wurscht! vorm Pickerltermin ausbauen..Originalscheiss einbauen und gut ist
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Re: E Prüfzeichen - reicht das?
Naja, das Pickerl is ja oft weniger das Problem. Eher der Polizist der es zu genau nimmt und sagt Fzg stillgelegt weil man damit wen anderen blenden könnte. Oder ganz schlecht: theoretisch fährt dir wer frontal rein und bei der Versicherung kommen sie drauf, dass die Scheinwerfer womöglich geblendet haben und deshalb der Unfall nicht auszuschließen ist. Ich weiß, passiert in einem von vl 1000 Fällen, aber der möcht ich halt auch nicht sein.
HDJ100 BJ 2001 4.2TD Autom.
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- toyotamartin
- Beiträge: 7842
- Registriert: Mo 28. Jun 2004, 22:09
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Re: E Prüfzeichen - reicht das?
wenn wenn wenn mei Tant an... hätt.warats mei Onkel...hab noch etwas typisiert und nie Schwierigkeiten deshalb gehabt..........
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- fsk18
- Beiträge: 5360
- Registriert: Sa 6. Mär 2010, 13:13
- Wohnort: München - vorallem im schönen Isental
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- AchwasAchwo
- Beiträge: 158
- Registriert: Mo 12. Sep 2016, 12:57
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Re: E Prüfzeichen - reicht das?
Theo hat geschrieben:Hallo Robert,
so weit ich bis jetzt in die Materie eingedrungen bin sollte ein Scheinwerfer für ein Kfz diese ECE Zulassungen haben:
ECE R112 REF25 ECE87 ECE R7 ECE R10
lass Dir doch das Gutachten geben.
Viele Grüße
Theo
Gerne kläre ich auf, ich habe beruflich mit LED-Scheinwerfern zu tun und durfte zuletzt sogar die Beleuchtungsentwicklung für eine Fahrzeugneuentwicklung in Teilen begleiten/verfolgen.
1. Damit ein Scheinwerfer legal in Deutschland gefahren werden darf, bedarf er folgende Kennzeichnungen
a) E-Prüfzeichen mit der entsprechenden Landeskennung (also z.B. E9, E10 oder E3, wobei die Zahl das Land angibt, in der der Scheinwerfer für den Geltungsbereich der UN-ECE-Regelungen geprüft und zugelassen wurde). Das betrifft die ganze EU, aber nicht nur. Übrigens, Europa-Recht steht im Verkehrsbereich nicht über Landesrecht. Wenn eine UN-ECE-Regelung von einem Land übernommen wird, steht im nationalen Gesetz ein Verweis auf die UN-ECE-Regelung. Bei Bedarf sage ich gerne dazu auch noch etwas.
b) Kennzeichnung seiner lichttechnischen Funktionen (z.B. C für Abblend, H für Fern, RL für Tagfahrlicht usw). Im Zusammenhang mit dem E-Kennzeichen für die Zulassung ergibt das eine Zulassung für den Gesamtscheinwerfer (oder Leuchte, z.B. beim Bremslicht, Blinker usw) in Bezug auf die Lichttechnik und Funktionen. Diese Kennzeichen müssen leicht sichtbar sein, meistens sind sie auf dem Abschlussglas.
Die Zahlen 112, 25, 87,7 usw. finden sich nur auf den Scheinwerfern/Leuchten mit den entsprechenden lichttechnischen Funktionen. Also UN-ECE R112 auf Abblend- und Fern, beispielsweise. Wer in diese Regelung dann reinguckt findet alle Vorgaben usw. die ein Leuchthersteller einhalten muss, damit der Scheinwerfer/die Leuchte zugelassen werden kann.
Es gibt weitere Kennzeichnungen, die nötig sind und die dort stehen, aber die lasse ich jetzt mal weg.
c) Ein weiteres E-Kennzeichen (kann auch aus einem anderen Land stammen) ist für die EMV-Sicherheigt nach UN-ECE-R10. Dieses Kennzeichen muss auf allem sein, was elektrisch mit dem Fahrzeug verbunden wird, also auch auf Scheinwerfern und Leuchten. Sie weißt nach, dass das Teil die Fahrzeugelektronik nicht stört und umgekehrt. Bei modernen Fahrzeugen mit zahlreichen Assistenzsystemen hat das eine nicht zu unterschätzende Relevanz. Bei alten Mechanikmöhren eher weniger, ist aber dennoch vorgeschrieben.
Teil dieser R10-Vorgaben ist die CISPR-25-Prüfung, die die Störunanfälligkeit für Radio- und Funkempfang beinhaltet. CISPR-25 Level 3 ist Standard im Automotive-Bereich, 5 fordert das Militär und andere Einsatzbereiche. Gute Scheinwerfer sollten 4-5 haben.
Dieses Kennzeichen muss vorhanden sein, in der Praxis wird es jedoch so gut wie nie abgeprüft. Würde das passieren, würden viele Aftermarket-Scheinwerfer in den Müll wandern.
2. Weitere Voraussetzungen
Ist der Scheinwerfer legal hat man die halbe Miete. Die andere Hälfte ist in der UN-ECE_R48. Dort steht drin welche Scheinwerfer an welcher Position und in welcher Anzahl und Verschaltung erlaubt sind.
Der Hersteller kümmert sich also um die UN-ECE-Regelungen der lichttechnsichen Funktion und der EMV, der Einbauende um die UN-ECE-R48.
Gruß
AchwasAchwo
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