HZJ 7 nach Deutschland importieren
HZJ 7 nach Deutschland importieren
Hallo Zusammen,
ich habe die Möglichkeit, einen gebrauchten HZJ 7 aus der Schweiz zu bekommen.
Folgende Fragen sind bei mir noch offen:
Was muss ich bei einem Import nach Deutschland generell beachten?
Kann ich mir die Schweizer Mehrwertsteuer erstatten lassen?
Wird bei einem Import nach Deutschland EU-Einfuhrzoll fällig?
Mit welchen Gebühren muss in D sonst noch rechnen?
Vorab schon mal Danke für Eure Hilfe.
Guß,
Vernis
ich habe die Möglichkeit, einen gebrauchten HZJ 7 aus der Schweiz zu bekommen.
Folgende Fragen sind bei mir noch offen:
Was muss ich bei einem Import nach Deutschland generell beachten?
Kann ich mir die Schweizer Mehrwertsteuer erstatten lassen?
Wird bei einem Import nach Deutschland EU-Einfuhrzoll fällig?
Mit welchen Gebühren muss in D sonst noch rechnen?
Vorab schon mal Danke für Eure Hilfe.
Guß,
Vernis
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Hehe, eigentlich müsste das umgekehrt sein denn die Dinger sind hier viel teurer als bei euch!!!
Musst sicher Mwst. in D auf den Kaufpreis zahlen ja! Informiere dich im Internet (zoll.de, google etc.) wieviel die Automobilsteuer ist, ist sicher anders als bei uns...
Wenn es ein Privatverkäufer ist, kannst du die CH Mwst. sicher nicht zurückverlangen, der verkauft dir das Ding ja privat ohne Mwst. Wenn es ein Autoladen ist, müsstest du es mit dem Verkäufer SCHRIFTLICH festlegen!
Viel Glück!
Musst sicher Mwst. in D auf den Kaufpreis zahlen ja! Informiere dich im Internet (zoll.de, google etc.) wieviel die Automobilsteuer ist, ist sicher anders als bei uns...
Wenn es ein Privatverkäufer ist, kannst du die CH Mwst. sicher nicht zurückverlangen, der verkauft dir das Ding ja privat ohne Mwst. Wenn es ein Autoladen ist, müsstest du es mit dem Verkäufer SCHRIFTLICH festlegen!
Viel Glück!
- 1972 Plymouth Roadrunner GTX 440-Auto
- 1972 Plymouth Satellite 318-Auto
- 1972 Dodge Dart Custom 318-Auto
- 1996 Ford Mondeo 2.0
- 1993 HZJ75 Pickup mit Kabine
- 1972 Plymouth Satellite 318-Auto
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- 1993 HZJ75 Pickup mit Kabine
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- Beiträge: 1656
- Registriert: Mo 23. Jul 2001, 11:57
- Wohnort: Berlin
- Kontaktdaten:
Hallo Vernis,
also, für das Auto werden bei PKW/WOMO Zulassung
10%Zoll und 19% EUST auf den WERT fällig.
Für die Zulassung muß das Auto die zum Zeitpunkt der
Erstzulassung bei uns gültige Abgasnorm erfüllen, wenn
Ich mich nicht irre.
Es dürfen auch keine "ozongefährdenden" Stoffe drin sein.
(Kühlmittel Klimaanlage).
Ich denke mal, das wird sich nicht "lohnen".
GRuß aus Berlin
also, für das Auto werden bei PKW/WOMO Zulassung
10%Zoll und 19% EUST auf den WERT fällig.
Für die Zulassung muß das Auto die zum Zeitpunkt der
Erstzulassung bei uns gültige Abgasnorm erfüllen, wenn
Ich mich nicht irre.
Es dürfen auch keine "ozongefährdenden" Stoffe drin sein.
(Kühlmittel Klimaanlage).
Ich denke mal, das wird sich nicht "lohnen".
GRuß aus Berlin
AndreasHirsch
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- DerAustralier
- Beiträge: 12415
- Registriert: Di 18. Jun 2002, 19:21
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AndreasHirsch hat geschrieben:Hallo Vernis,
also, für das Auto werden bei PKW/WOMO Zulassung
10%Zoll und 19% EUST auf den WERT fällig.
....
wobei vom wert ja eigentlich vom kaufpreis lt. kaufvertrag ausgegangen wird, oder ?
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- Beiträge: 1656
- Registriert: Mo 23. Jul 2001, 11:57
- Wohnort: Berlin
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Nicht unbedingt, wenn gezweifelt wird.
Denn da gibt´s ja z.B.Schwacke, oder Sachverständige.
Im übrigen sollte man auch nicht einfach über die grüne Grenze fahren, und dann zuhause den Zoll-Kram erledigen, in der irrigen Annahme,das daß ausreicht.(Das ist nämlich schon ein heftiges
Vergehen....).
GRuß aus Berlin
Denn da gibt´s ja z.B.Schwacke, oder Sachverständige.
Im übrigen sollte man auch nicht einfach über die grüne Grenze fahren, und dann zuhause den Zoll-Kram erledigen, in der irrigen Annahme,das daß ausreicht.(Das ist nämlich schon ein heftiges
Vergehen....).
GRuß aus Berlin
AndreasHirsch
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Hallo erst mal!
Alles quatsch - fahr in die Schweiz und kauf die Kiste wenn sie dir gefällt !
http://forum.buschtaxi.org/viewtopic.ph ... on+holland
Das ist meiner - Januar 2010 von Holland nach D importiert !
Zoll und MwSt fallen nur bei Kfz an die jünger als 6Monate sind - geh mal davon aus, dass er älter ist !!
Du brauchst lediglich ein Schweizer exportkennzeichen mit dem du innerhalb von 2 Wochen das Land verlassen musst - mit diesem Kennzeichen hast Du dann auch in D bis zum Ablauf der 2 Wochen Versicherungsschutz!!!!
In D brauchst du dann deutsche Papiere - die erlangst Du indem Du mit den Schweizerpapieren zum Tüv fährst und ne Vollabnahme machst - anschliesend werden deutsche Papiere ausgestellt !
Abgasnormen musst du nicht zwingend erfüllen - für meinen gabs keine Abgasnorm - 1. Möglichkeit Abgasgutachten erstellen ca 600? oder als Lkw anmelden - dann brauchst du keins - war mein Weg !
Solltest Du noch weitere Fragen haben meld Dich kurz bei mir !
Zugelassen bekommst Du den auf jeden Fall!
Mfg Andel!
Alles quatsch - fahr in die Schweiz und kauf die Kiste wenn sie dir gefällt !
http://forum.buschtaxi.org/viewtopic.ph ... on+holland
Das ist meiner - Januar 2010 von Holland nach D importiert !
Zoll und MwSt fallen nur bei Kfz an die jünger als 6Monate sind - geh mal davon aus, dass er älter ist !!
Du brauchst lediglich ein Schweizer exportkennzeichen mit dem du innerhalb von 2 Wochen das Land verlassen musst - mit diesem Kennzeichen hast Du dann auch in D bis zum Ablauf der 2 Wochen Versicherungsschutz!!!!
In D brauchst du dann deutsche Papiere - die erlangst Du indem Du mit den Schweizerpapieren zum Tüv fährst und ne Vollabnahme machst - anschliesend werden deutsche Papiere ausgestellt !
Abgasnormen musst du nicht zwingend erfüllen - für meinen gabs keine Abgasnorm - 1. Möglichkeit Abgasgutachten erstellen ca 600? oder als Lkw anmelden - dann brauchst du keins - war mein Weg !
Solltest Du noch weitere Fragen haben meld Dich kurz bei mir !
Zugelassen bekommst Du den auf jeden Fall!
Mfg Andel!
LandRover-mein Kampf!!!
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Die MwSt die du in der Schweiz bezahlst bekommst Du in D natürlich nicht zurück!!
LandRover-mein Kampf!!!
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- landcruiser
- Beiträge: 16032
- Registriert: Do 17. Mai 2001, 23:14
Andel,
Du hast nur eins vergessen.
Holland und Deutschland sind in der EU.
Die Schweiz nicht, daher gelten da etwas andere Regeln. Insbesondere hinsichtlich der Steuern.
Dieter Nuhr .... oder so ....
Du hast nur eins vergessen.
Holland und Deutschland sind in der EU.
Die Schweiz nicht, daher gelten da etwas andere Regeln. Insbesondere hinsichtlich der Steuern.
Dieter Nuhr .... oder so ....
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Ist das nicht paradox, das erst vor ein paar Tagen jemand hier aus dem Forum einen HZJ mit viel Mühe von Deutschland in die Schweiz gebracht hat.
Aber wie es immer so ist: das Auto, das einem gefällt ist immer am anderen Ende der Welt, geht mir auch so.
PS: Hier bei mir hier im Land gibt es (offiziell) wohl keine HZJs.
Aber wie es immer so ist: das Auto, das einem gefällt ist immer am anderen Ende der Welt, geht mir auch so.
PS: Hier bei mir hier im Land gibt es (offiziell) wohl keine HZJs.
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- 04frank022
- Beiträge: 805
- Registriert: Mi 1. Mär 2006, 22:28
- Wohnort: In der Nähe von Kassel
Hallo Vernis,
ich habe meinen Landcruiser aus Belgien importiert, das gehört allerdings auch zur EU.
Ich bin damals zweimal in Belgien gewesen, einmal alleine um den Wagen zu prüfen und Probefahren, und einmal mit einem Kumpel an der belgischen Grenze, um ihn mit dem Überführungskennzeichen wegzuholen. Ich hatte gegen geringes Entgeld abgemacht , daß mein Verkaufspartner den Wagen bis an die Grenze fährt. Außerdem hatte ich dann beim Verkauf einen Zeugen dabei.
Die Schweiz ist immer ein wenig speziell, da ticken die Uhren oft anders. Frag lieber zweimal nach ... egal, ob Du das Gerät mit Kurzzeit oder mit Hänger aus der Schweiz holst.
Bittest Du halt auch den Schweizer Verkäufer, den Wagen mit Schweizer Kennzeichen zur Grenze zu fahren und Du übernimmst mit Kurzzeitkennzeichen, oder fährst selbst, schraubst an der Grenze um und fährst zurück und gibst es ab, whärend Dein Kumpel aufs Auto aufpasst.
Ist vielleicht auch ein kleiner Test...macht er es nicht, dann Finger weg von der Kiste.
In Deutschland fährst dann mit Kurzzeitkennzeichen heim.
Lass Dir alle nachträglich angebauten Teile und bauliche Veränderungen zeigen und die Papiere dazu aushändigen möglichst in Original dh. Anhängerkupplung, Fahrwerk Auspuff Stoßstangen Reifen Bullbar, Aufbauten....
eventuell Wohnmobil Selbstausbau ?
ganz wichtig Fahrgestellnummern Motorraum und Rahmen !!!!
je weniger Änderungen zum Originalzustand, desto besser, denn Tüv-Prüfer lieben Originalzustände und müssen Anbauteile ohne gültige ABE für Deutschland nicht akzeptieren.
am Besten alles ab, im Originalzustand Einzelabnahme, dann wieder "aufrüsten"
TÜV 200% , ASU, Tacho-Überprüfung , Fahrzeugabmaße.
Es wird extra für Dich ein Datenblatt erstellt und das dient der Zulassungsstelle als Vorlage zum Ausfüllen der Papiere.
Kosten schwer zu schätzen, aber mindestens 400 Euro für die Dampfkesselbrüder , wenn der Wagen technisch 200 % ist.
Ist zum Beispiel das Fahrwerk nicht Original und auch nicht eintragungsfähig, geht die Sch...schon los.
Solltest Du eine kennen , der einen kennt, der gegen geringes Entgeld alles einträgt, dann denk dran, daß Du die Verantwortung für den Zustand des Fahrzeugs alleine trägst.
Bei der Zulassung in Deutschland muss die Besitzlage einwandfrei sein, dann brauchst Du den Original Kaufvertrag und es wird eine KBA Abfrage gemacht. fehlende Leuchtweitenregulierung kostet extra. rechne nochmal 200 Euro
versuch das mit der KBA eventuell vorher hinzukriegen, ist der Wagen gestohlen worden, kannst ihn gleich wieder zurückbringen und bei den Schweizer Behörden abgeben.
Zum Schluß kommt das Finanzamt und schreibt Dir , Du hättest einen Neuwagen erworben und sollst gefälligst Mehrwertsteuer bezahlen.
Die geben aber Ruhe, nachdem Du Ihnen eine beglaubigte Kopie, des Fahrzeugbriefes zugeschickt oder persöhnlich vorbeigebracht hast, indem ersichtlich ist, daß der Wagen älter als ein halbes Jahr ist.
Auf Dich warten jede Menge Lauferei , ein paar graue Haare und viele Gespräche...ob sichs lohnt wird sich zeigen.
viel Glück
Frank
PS. Das Ruhrgebiet ist eine einzige große Feinstaubzone, nach Zulassung hat der Wagen "Euro 0", also aufpassen, wenn Du von der Autobahn runterfährst.
Sollte der Wagen als PKW zugelassen werden unbedingt vor der ersten Steuer das Dispolimit auf der Bank erhöhen und die Beruhigungstropfen in Reichweite stellen
ich habe meinen Landcruiser aus Belgien importiert, das gehört allerdings auch zur EU.
Ich bin damals zweimal in Belgien gewesen, einmal alleine um den Wagen zu prüfen und Probefahren, und einmal mit einem Kumpel an der belgischen Grenze, um ihn mit dem Überführungskennzeichen wegzuholen. Ich hatte gegen geringes Entgeld abgemacht , daß mein Verkaufspartner den Wagen bis an die Grenze fährt. Außerdem hatte ich dann beim Verkauf einen Zeugen dabei.
Die Schweiz ist immer ein wenig speziell, da ticken die Uhren oft anders. Frag lieber zweimal nach ... egal, ob Du das Gerät mit Kurzzeit oder mit Hänger aus der Schweiz holst.
Bittest Du halt auch den Schweizer Verkäufer, den Wagen mit Schweizer Kennzeichen zur Grenze zu fahren und Du übernimmst mit Kurzzeitkennzeichen, oder fährst selbst, schraubst an der Grenze um und fährst zurück und gibst es ab, whärend Dein Kumpel aufs Auto aufpasst.
Ist vielleicht auch ein kleiner Test...macht er es nicht, dann Finger weg von der Kiste.
In Deutschland fährst dann mit Kurzzeitkennzeichen heim.
Lass Dir alle nachträglich angebauten Teile und bauliche Veränderungen zeigen und die Papiere dazu aushändigen möglichst in Original dh. Anhängerkupplung, Fahrwerk Auspuff Stoßstangen Reifen Bullbar, Aufbauten....
eventuell Wohnmobil Selbstausbau ?
ganz wichtig Fahrgestellnummern Motorraum und Rahmen !!!!
je weniger Änderungen zum Originalzustand, desto besser, denn Tüv-Prüfer lieben Originalzustände und müssen Anbauteile ohne gültige ABE für Deutschland nicht akzeptieren.
am Besten alles ab, im Originalzustand Einzelabnahme, dann wieder "aufrüsten"
TÜV 200% , ASU, Tacho-Überprüfung , Fahrzeugabmaße.
Es wird extra für Dich ein Datenblatt erstellt und das dient der Zulassungsstelle als Vorlage zum Ausfüllen der Papiere.
Kosten schwer zu schätzen, aber mindestens 400 Euro für die Dampfkesselbrüder , wenn der Wagen technisch 200 % ist.
Ist zum Beispiel das Fahrwerk nicht Original und auch nicht eintragungsfähig, geht die Sch...schon los.
Solltest Du eine kennen , der einen kennt, der gegen geringes Entgeld alles einträgt, dann denk dran, daß Du die Verantwortung für den Zustand des Fahrzeugs alleine trägst.
Bei der Zulassung in Deutschland muss die Besitzlage einwandfrei sein, dann brauchst Du den Original Kaufvertrag und es wird eine KBA Abfrage gemacht. fehlende Leuchtweitenregulierung kostet extra. rechne nochmal 200 Euro
versuch das mit der KBA eventuell vorher hinzukriegen, ist der Wagen gestohlen worden, kannst ihn gleich wieder zurückbringen und bei den Schweizer Behörden abgeben.
Zum Schluß kommt das Finanzamt und schreibt Dir , Du hättest einen Neuwagen erworben und sollst gefälligst Mehrwertsteuer bezahlen.
Die geben aber Ruhe, nachdem Du Ihnen eine beglaubigte Kopie, des Fahrzeugbriefes zugeschickt oder persöhnlich vorbeigebracht hast, indem ersichtlich ist, daß der Wagen älter als ein halbes Jahr ist.
Auf Dich warten jede Menge Lauferei , ein paar graue Haare und viele Gespräche...ob sichs lohnt wird sich zeigen.
viel Glück
Frank
PS. Das Ruhrgebiet ist eine einzige große Feinstaubzone, nach Zulassung hat der Wagen "Euro 0", also aufpassen, wenn Du von der Autobahn runterfährst.
Sollte der Wagen als PKW zugelassen werden unbedingt vor der ersten Steuer das Dispolimit auf der Bank erhöhen und die Beruhigungstropfen in Reichweite stellen
Techniker machen alles ganz... oder ganz kaputt
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- Beiträge: 1656
- Registriert: Mo 23. Jul 2001, 11:57
- Wohnort: Berlin
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Ick weise noch mal daruf hin, dat....... fährste dann mit Kurzzeitkennzeichen einfach Heim...... ,bereits ein teures
Zollvergehen werden kann
Bei Schweiz-Import muß immer an der Grenze eine Zollanmeldung
erfolgen.
GRuß aus Berlin
Andreas Hirsch
Zollvergehen werden kann
Bei Schweiz-Import muß immer an der Grenze eine Zollanmeldung
erfolgen.
GRuß aus Berlin
Andreas Hirsch
AndreasHirsch
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- 04frank022
- Beiträge: 805
- Registriert: Mi 1. Mär 2006, 22:28
- Wohnort: In der Nähe von Kassel
..ist doch klar Andreas, ich hab doch geschrieben, er soll besser zweimal nachfragen.
vor der Überführung muss gerade bei der Schweiz natürlich der Zoll-Kram erledigt sein.
Grüße Frank
vor der Überführung muss gerade bei der Schweiz natürlich der Zoll-Kram erledigt sein.
Grüße Frank
Techniker machen alles ganz... oder ganz kaputt
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Ohhh ups !!
Dann hab ich wohl das erste mal von der EU profitiert!!
Dann hab ich wohl das erste mal von der EU profitiert!!
LandRover-mein Kampf!!!
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Danke an Alle
Danke an Alle für Eure Hilfe.
Mittlerweile bin ich zum Thema HZJ 78 Import aus der Schweiz ...
1. Schlauer
Auf der Seite des ADAC habe ich alle für mich wichtigen Infos gefunden.
2. Sehr, sehr, sehr ernüchtert.
So günstig, das sich ein Zuschlag von 19% MWSt + 10 % EU-Einfuhrsteuer + Kosten für die Abgasreinigung noch rechnet, kann der Wagen niemals werden.
Tja, dann muss ich wohl weiter suchen.
Bis dann, Vernis.
Mittlerweile bin ich zum Thema HZJ 78 Import aus der Schweiz ...
1. Schlauer
Auf der Seite des ADAC habe ich alle für mich wichtigen Infos gefunden.
2. Sehr, sehr, sehr ernüchtert.
So günstig, das sich ein Zuschlag von 19% MWSt + 10 % EU-Einfuhrsteuer + Kosten für die Abgasreinigung noch rechnet, kann der Wagen niemals werden.
Tja, dann muss ich wohl weiter suchen.
Bis dann, Vernis.
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