Vorführung unechtes Womo beim Finanzamt

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anderson
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Vorführung unechtes Womo beim Finanzamt

Beitrag von anderson »

moin zusammen,
nur mal so zur Info an alle die es interessiert, ich habe gegen die steuerliche Einstufung als Womo ( HZJ 78 ) mangels Stehhöhe Einspruch beim Finanzamt (BAWÜ) eingelegt. In einem kurzen Vorgespräch schilderte ich dem freundlichen Finanzbeamten meine Sicht der Dinge ( " anderes Fahrzeug nach Gewicht zu besteuern, da Ausbau und nur zwei Sitzplätze usw. ...) . Konnte er nicht viel mit anfangen, erbat sich jedoch das Fahrzeug ansehen zu dürfen.
Am Freitag 16.11.07 werde ich nun meinen 78er vorführen und mit dem Büttel des Vogts Tacheles reden. Mal sehen was dabei rauskommt, werde berichten.
Gibt es sonst diesbezüglich Neuigkeiten, ist ja bereits eine ganze Weile Ruhe im Karton...
Ahoi Anderson

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Timo
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Beitrag von Timo »

Moin Anderson,

das interessiert auf jeden Fall!

Du schreibst aber, daß der Beamter vom Finanzamt keine Ahnung hat - die Argumente von proallrad.com sind Dir natürlich bekannt?!

Denn eine widersprüchliche Argumentation wäre nicht hilfreich....

Viel Erfolg!

Timo
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anderson
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Beitrag von anderson »

the job is done... war heute beim Finanzamt, wurde sehr höflich empfangen. Die grundsätzlichen Fakten HZJ 78 Wohnmobilzulassung, fest montierter Einfachausbau,Stehhöhe 1,25m, somit kein echtes WOMO war schnell geklärt. Aber was isses denn nu? Ist kein Womo, ist kein PKW, ist kein LKW ja was dann? Könnte ein Werkstattwagen sein, da ich viel Equipment für meine Baustellen dabei habe. Flächenberechnung habe ich auch aufgeführt, ist auch bekannt. Lediglich wollte der Sachbearbeiter eine Umschreibung des KFZ-Scheins auf Werkstattwagen haben. Das dies nicht nötig sein, da für die Finanzämter der KFZ Schein in keiner Weise ausschlaggebend sei, sondern die objektive Beschaffenheit des Fahrzeuges zähle, war mein Komentar. Er wolle nochmal Rücksprache halten, wenn ich nichts weiter von ihm hören sollte geht der geänderte Steuerbescheid
( Gewichtsbesteuerung ) in den nächsten Tagen raus.
Wir harren der Dinge die da kommen mögen...
ahoi anderson

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evisfreund
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Beitrag von evisfreund »

Hallo
ich hab das gleiche durchgemacht wie du, nur ist die Sache jetzt bei Gericht. Der FA-Sachbearbeiter hat meine Argumentation zwar nachvollzogen, da sein Chef dagegen war, ist die Sache jetzt an eine "höhere Instanz" gegangen. :roll:
Da ich die FA-Leute auch gefragt hab, was es denn is Womo?Lkw?Pkw? habe nur Schulterzucken geerntet. :evil:
Wenn das bei dir durchgeht, wäre es interressant, ob der Wagen auf Firma läuft (musst du Beruflich das Zeug mitnehmen, und der Wagen ist auf die Firma zugelassen) oder ist alles privat nur dein Beruf halt zufällig mit Werkzeug verbunden.
Die Antwort auf die Aussage von mir, dass in anderen Finanzämtern durchaus positiv beschieden wird war: "kein gleiches Recht im Unrecht"
Vielleicht kommts dem ein oder anderen bekannt vor :twisted:
Ich wünsch dir viel Glück
Gruß Flo

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anderson
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Beitrag von anderson »

moin elvisfreund, tja ich warte jetzt einfach mal was passiert, bin von natur aus optimist. Mein 78er ist bei mir im herben, derben baustelleneinsatz - ich arbeite als bauleiter/schweißaufsicht im pipelinebau. dementsprechend verdreckt kam ich da auch heute an, mein 78er wird eigentlich nur für meinen job genutzt, 5-6 tage die woche. das ist aber nicht ausschlaggebend, denn eine beurteilung ob das fahrzeug beruflich, als firmenwagen oder sonstwie genutzt wird spielt keine rolle. so schön münchen ist, habe auch mal ein halbes jahr dort verbracht, es ist halt bayern.
komme selbst aus dem weißwurstland und kanns beurteilen. hier in bawü ist halt ein wenig legerer. aber: gleiches recht für alle muß sein!!
viel glück vor gericht, ich werde diesen weg auch einschlagen, sollte ein anderweitiger bescheid vom büttel des vogts kommen!
ahoi anderson

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Timo
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Beitrag von Timo »

Ein "unechtes Wohnmobil" (Stehhöhe unter 170cm oder keine Kochgelegenheit oder keine Spüle + die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche ist kleiner als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fzgs) kann nur ein "anderes Fahrzeug" im Sinne des §8 #2 KraftStG sein!

Eine andere Möglichkeit gibt es nicht, da es weder ein "Personenkraftwagen" (§8 #1 KraftStG - die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche ist größer als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fzgs) noch ein "Wohnmobil" (§8 #1a iVm § 2 IIb KraftStG - Stehhöhe/Spüle/Kochgelegenheit!) ist!

Diese einfache Subsumtion müssen die Holzköpfe in den Finanzämter endlich mal begreifen!

Da würde ich mir nichts anderes extra in die Papiere eintragen lassen, weil es darauf nicht ankommt! Weder Lkw noch Werkstattwagen gibt es im KraftStG. Ich drücke Euch jedenfalls die Daumen.

Übrigens: keine Gleichheit im Unrecht stimmt zwar, nur verkennen die Zuständigen, daß wir im Recht sind! Und daher selbstverständlich Anspruch auf rechtmäßige Gleichbehandlung haben.
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anderson
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Beitrag von anderson »

hi, bin auch nicht geneigt mir den kfz schein ändern zu lassen, sehe keine veranlassung und dann ist da noch die sache mit der versicherung!! ne, sehe das genauso wie du timo.
alles wird gut...
anderson

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proallrad
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aktuell vom FG Köln

Beitrag von proallrad »

...mal soviel vorab: Fahrersitz, Fahrerfussraum, Getriebetunnel und "tote" Flächen gehören für das FG Köln nicht zur Personenfläche!
:greensmilewinkgrin:

Gruß Stefan

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mot
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Beitrag von mot »

einfache Subsumtion

Der Weg von der Besteuerung als unechtes Womo zur Besteuerung als unechter PKW kann ein schneller kurzer werden, so jemand die Vorstellung von einer Herstellerkonzeption einbezieht, die selbst die "Anzahl" eher ideell vorhandener, gut verborgener aber irgendwo prospektierter Sitzbefestigungen zu prägen vermag. Vom günstigen Spezialfall der 10-Sitzer her bekannt.
Zuletzt geändert von mot am Sa 17. Nov 2007, 02:43, insgesamt 1-mal geändert.

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anderson
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Beitrag von anderson »

mit solchen aussagen sprengst du den horizont vieler büttel und führst wahrscheinlich nur zu unverständniss bei den bediensteten des vogts....
anderson
( hätte ich heute so argumentiert, säße ich jetzt wahrscheinlich im kerker... )

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mot
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Beitrag von mot »

Auf eingekerkerte Horizonte!

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Timo
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Beitrag von Timo »

Bei Fahrzeugvorführungen geht es aber um den "Jetzt-Zustand", nicht um fiktive Sitze. Die +9sitzer Argumentation ist alternativ und bringt genau das gleich Ergebnis.

Alle Wege führen nach Rom. 8)
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proallrad
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Beitrag von proallrad »

Timo hat geschrieben: Alle Wege führen nach Rom. 8)


München - Timo - München.... :wink:

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mot
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Beitrag von mot »

Timo hat geschrieben:Bei Fahrzeugvorführungen geht es aber um den "Jetzt-Zustand", nicht um fiktive Sitze.

"Einfache Subsumption" stand in einem Satz mit "Holzköpfe in den Finanzämtern", nicht "Holzköpfe vor den Finanzämtern" :wink: Ein Unterschied wie zwischen +9 und =9. Die eine Alternative ist FSK10, die zweite wird es ggf. noch. ... schließlich nur konsistent bis hin zur Forderung nach Unbrauchbarmachung d. Sbf. bei blanken Umbau-LKW.
Zuletzt geändert von mot am Sa 17. Nov 2007, 02:53, insgesamt 1-mal geändert.

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MudHunter
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Beitrag von MudHunter »

Servus,
also,mein HZJ 74 ,unechtes Womo sollte auch nach Pkw besteuert werden...hab das Finanzamt angerufen,ihm den Sachverhalt erklärt,also nur 2 Sitzplätze und hinten zwei Notsitze auf Klappbank ohne Gurt,dazu fast ne tonne Zuladung,3t Anhängelast und eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h könne doch kein Pkw sein...Der äußerst freundliche Mann meinte,solle Einspruch einlegen,per e-mail,Foto´s vo, Innenraum machen,mit Bemaßung ect. Kopie vom Schein...auf meine Frage,ob ich vorher zum Tüv solle,wegen Lkw eintragung oder so,meinte er nicht nötig,solle Ihm das so schicken,dann würden Sie sich entscheiden....gesagt getan,Schrank hinten raus,Bilder mit "Zollstock-bemaßung" auch Getriebetunnnelbreite hingemailt....nach ca. 3 Wochen kam ein Geänderter Steuerbescheid....172€ im Jahr.....besteuert als sonstige Fahrzeuge.....
geht doch...ohne Tüv eintragung..... :lol:
Tja,als wieder einer,der nicht Verkauft wird....
Hoffe das hilft euch...
Wo ein LANDCRUISER,da ein weg

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