BJ45, §21: Zulassung / Eintragung als was? PKW/LKW/SOKFZ

...und natürlich auch BJ, J2 und J3...also 1951 - 1986
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AnKast
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BJ45, §21: Zulassung / Eintragung als was? PKW/LKW/SOKFZ

Beitrag von AnKast »

Hi an alle Buschtaxler,

bin neu hier und hab mir vor kurzem einen Froschgrünen BJ45, Baujahr 83 gekauft.

Ganz kurz zu mir (...hab aber natürlich aber auch gleich ein paar Fragen zur Zulassung weiter unten stehen):

Bin 36, aus München und fahr zur Zeit noch einen Hanomag Bus L207, BJ.1976, mit dem ich mich an den Wochenenden immer in den Bergen zum Drachen- / Gleitschirmfliegen rumgetrieben habe. Der Hippie-Bus ist wirklich ganz nett, gut zum Bierchen trinken vor ner Kneipe, aber hat (hatte) den großen Nachteil, über Pässe nur noch mit 20km/h zu schleichen (tja, 1.6L Benziner mit 70PS... im Brief). Das ist zu langsam (hörbar am Hupkonzert hinter mir) und dafür ist er auch fast zu schade. Daher wurde / wird das gute Stück jetzt durch nen BJ45 ersetzt (hoffe mal, das ich dann mit 30-50kmh die Berge hochkomme :-))

Der BJ45 ist aus der Nähe von Rosenheim (vom Dirk), und hat z.Z. kein Ausbau, aber ein Hubdach mit Schlafgelegenheit. Die hinteren Fenster sind z.Z. ersetzt durch "Alu-Scheiben" (also ein geschlossener Kasten). Er ist Baujahr 1983, hat 290.000 km aufm Buckel, hat neue kotflügel, ne neue Frontmaske; "Rahmen, Vorderachse, Karosse wurden gemacht".

Sobald ich ein wening mehr Zeit habe kommt noch mehr Info + Photos. Jetzt aber erst mal zu meinen Fragen, da ich morgen schon beim TÜV vorbei schaue muß. Da er mehr als 24 Monate stillgelegt war, gibts nen $21.

Als was lass ich / kann ich den guten BJ45 denn am "besten / günstigsten" in Brief eintragen?

PKW oder LKW, bzw. WOMO?
(dfür WOMO müßte ich aber nochmal zum TÜV, da ich es bis morgen nicht mehr schaffe ne Kochgelegenheit/Schrank) einzubauen (oder wenns doch das beste ist, muß es eben doch noch irgendwie gehen).

Was ist die beste / günstigste "Steuerlich / Versicherung" Kombination; bzw. was/ welche Fahrzeugart und max. zul. g.G.  ist mit dem BJ45 überhaupt möglich?

Ich hab natürlich versucht mich jetzt nochmal kurz schlau zu machen, blick aber nicht mehr ganz durch mit den Fahrzeugeinstufungen. Da habt ihr bestimmt schon mehr Erfahrung und könnt mir evtl. die beste Kombination / Möglichkeit vorschlagen.

Wäre nett / super wenn das so kurzfristig noch geht.

Danke!
Andreas

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lcfrizz
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BJ45, §21: Zulassung / Eintragung als was? PKW/LKW/SOKFZ

Beitrag von lcfrizz »

Hallo

Du bist also schuld daran, das meine Sammlung NICHT um ein Stück "reicher" wurde!

Viel Spass mit dem Ding wünscht
Lcfrizz
LG Lcfrizz

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Onkelchen
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BJ45, §21: Zulassung / Eintragung als was? PKW/LKW/SOKFZ

Beitrag von Onkelchen »

Hmmm...

Das (preislich) Günstigste wäre ein 07er Kennzeichen.
Dann bist Du aber mit der Nutzung sehr eingeschränkt.

Das (derzeit) sicherste ist die Zulassung als LKW. (Steuerlich gesehen.)

Noch sicherer ist natürlich die Zulassung als PKW und die Hubraumsteuer gleich als "normal" anzusehen. Das muss man sich aber leisten wollen.

LKW hat halt den Nachteil, dass Du Sonnatgs nicht mit Hänger fahren darfst.

So-KFZ Wohnmobil > 2,8 to dürfte (preislich) günstiger sein als LKW, es ist aber unsicher, ob dies so bleibt.

Ich glaube, arg viel mehr lässt sich derzeit nicht sagen.

Viele Grüße
Onkelchen
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, die die Welt nie angeschaut haben.
(Alexander von Humboldt)

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AndreasHirsch
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BJ45, §21: Zulassung / Eintragung als was? PKW/LKW/SOKFZ

Beitrag von AndreasHirsch »

Hallo AnKast,
mach erst mal einen LKW daraus.Danach, wenn
endlich Entscheidungen getroffen wurden,kannst
du immer noch was anderes machen.
Abtrennung zum Laderaum nicht vergessen !
Gruß aus Berlin
AndreasHirsch

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Cruiser 3B
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BJ45, §21: Zulassung / Eintragung als was? PKW/LKW/SOKFZ

Beitrag von Cruiser 3B »

Hallo Andi,

da die hinteren Scheiben bei Dirks Auto bereits verblecht sind, steht der Zulassung als LKW nichts im Wege. Du musst lediglich ein Lastschutzgittter anbringen, dass den Laderaum abtrennt (Ladefläche muss 51 Prozent des Fahrzeuginnenraumes einnehmen). Viel Spaß mit Deinem 45er - Gruß Jörg  
Cruiser 3B

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Rheingauner
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BJ45, §21: Zulassung / Eintragung als was? PKW/LKW/SOKFZ

Beitrag von Rheingauner »

Hallo Andreas

Dann noch Versicherung für LKW Oldtimer älter 20Jahre und gut is.

Gruß
Rheingauner

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AnKast
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BJ45, §21: Zulassung / Eintragung als was? PKW/LKW/SOKFZ

Beitrag von AnKast »

Hier kommt mein Update:

Dirk musste am Do. spontan bis So. zu nem job und hatte daher keine Zeit mit mir zum TÜVen. Da stand ich erst mal da, mit meiner 5-Tages-Zulassung-Nummer. Natürlich war ich "kurz vor sauer", da das mit Doppelkarte und KFZ-Zulassungsamt am Mi. ganz schön stressig war (und natürlich freu ich mich schon (oder "noch")auf den Toyo).

Dafür hat er mich heute um so mehr positiv überrascht, nachdem er seinen Bruder gestern genötigt hat den Toyo zu tüven, solange er nicht da ist. D.h. der Toyo-Frosch hat jetzt nagel-neuen Tüv und ASU (weiß aber noch nicht welches neues Briefchen er jetzt hat, vermute / hoffe mal LKW ü. 2.8). Respekt Dirk (und natürlich herzlichen Dank an seinen Bruder!).

Da ich mein Hanno-Bus als So-KFZ WoMo bei HUK24 versichert habe, wollte ich mich dort auch schlau machen, was der Toyo-Frosch Versicherung kostet:

1. Die HUK24 versichert keine LKW's.
2. Hab dann die HUK-Coburg angerufen (das sind zwei unterschiedliche Gesellschaften, die HUK-Coburg konnte dann aber  ne Aussage zu meinen Verträgen machen).
3. Die HUK24 hat damals meinen existierenden PKW-Schadensfreiheitsrabatt (50%) von ner anderen Versicherung auf mein SOKFZ-WoMo übernommen.
4. Die HUK24 / HUK-Coburg übernimmt aber keine Schadenfreiheitsrabatte von WoMo's auf LKW's!

Rheingauer:
Danke für den Tip. Weißt Du bei welcher Versicherung das geht?

@all: Hat noch jemnad einen weiteren Tip bzgl. Versicherung?

Cruiser 3B:
Ja, is ne ganze Menge Blech drin :-), hoffe das er auch ohne Laufgitterchen den LKW Brief hat (hol den Frosch-Toyo vermtl. So. bei Dirk ab).

AndreasHirsch:
Danke, tja, das mit dem "Laderaumabtrennung"... zur Not kommt eben eine rein.

Onkelchen:
Danke für die gute Übersicht. Damit und allen weiteren Infos habs jetzt auch ich endlich kapiert ;-)

lcfrizz:
Das macht doch alles nur noch ärmer, und wir wissen doch, wirklich reich ist nur der, der keine Angst hat was verlieren zu können / oder meint was verloren zu haben :-)... was einem zusteht, bekommt man dann auch irgendwann, und wer kann schon wissen, um wie viel 45er Du noch reicher wirst :-)
Andreas

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AnKast
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Beitrag von AnKast »

Also, nochmals ein Update bzgl. meiner BJ45 LKW Zulassung und Besteuerung durchs Finanzamt.

Ich habe den BJ45 am 22.12.2005 zugelassen.
Auf dem Brief ist es ja ein "LKW Geschl,Kasten"

Vor 2 Wochen ist dann der KFZ Bescheid gekommen mit
1.315 EUR, Fahrzeugart PKW.

Bevor ich was "falsch" mache, frage ich doch gleich lieber mal die Experten hier, ob ihr einen Tip habt was der nächste "richtige" Schritt ist um den BJ45 auch steuerlich als LKW anerkannt zu bekommen?

Finanzamt anrufen und Besichtigung vereinbaren?
Einspruch einlegen (macht das Sinn, was soll man dabei beachten... ich will nicht das ganze System kippen, sondern nur meinen BJ45 steuerlich als das anerkannt bekommen, was er ist: LKW)

Das Finanzamt hat zur Begründung gleich folgende Standart-Anlage dazugeheftet:

"Laut Mitteilund der Zulassungstelle ist Ihr Fahrzeug verkehrsrechtlich als "LKW" eingestuft.
Die Finanzbehörden sind nach ständiger höchstricherlicher Rechtsprechung and die Verkehrsrechtliche Einstufung bzw. an die Bezeichnung des Fahrzeugs in den Fahrzeugpapieren nicht gebunden (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 29.04.1997, BSt.Bl.1997 II,Seite 627, mit weiteren Nachweisen). Die Entscheidung , ob das Fahrzeug als "PKW" nach dem Hubraum ($8 Nr.1 KraftStG) oder als "LKW" nach dem zulässigen Gesamtgewicht (§8 Nr.2 KarftStG) zu versteuern ist, richtet sich nach der objektiven Beschaffenheit des Fahrzeugs (Bauart, Einrichtung, Erscheinungsbild).
Nach der Konzeption des Herstellers handelt es sich bei Ihrem Fahrzeug um einen "PKW" bzw. "PKW-Kombi". Die durchgeführten technischen Veränderungen haben diesen Charakter des Fahrzeugs nur unwesentlich beeinträchtigt. Insbesondere ist nach dem äußerlichen Erscheinungsbild Ihr Fahrzeug kraftfahrzeugsteurerrechtlich weiterhin als "PKW" anzusehen, so dass eine Besteuerung nach dem zulässigen Gesamtgewicht nicht in Betracht kommt."


Wäre nett wenn jemand der das hinter sich hat ganz kurz nen Satz dazu schreiben kann.

DANKE[/quote]
Andreas

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moritz
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Beitrag von moritz »

Hallo AnKast,

Frist einhalten! Ist mal das Erste.

Bei der Vorführung oder im sonstigen Gespräch kann man natürlich die seinerzeit uneindeutige Herstellerkonzeption betonen, damit der Sachbearbeiter sich nicht so auf seinen Text versteift, aber der Kern ist die Frage, aufgrund welcher Eigenschaften das Erscheinungsbild immer noch als das eines PKW angesehen wird.
Man kam zu diesem Schluß, also muß man auch darlegen können, wie. Wirst komische Sachen zu hören bekommen, denn mit dem Auto hat sich bis dato dann noch niemand auseinandergesetzt ;), aber eben genau dazu mußt Du ihn/sie bekommen. Nicht leicht, ich kenn' das...
Umbauten sind nach wie vor anzuerkennen. Was davon abhält, sollte dann aufgeführt werden, damit Du entsprechend noch weiter umbauen kannst.
Dazu bist Du ja jederzeit bereit (bis irgendeine überzogene Forderung gestellt wird, die dann anzugreifen wäre).
Der Punkt ist wirklich, denjenigen so weit zu bringen, sich auf die Inaugenscheinnahme tatsächlich einzulassen, die zu jedem Zeitpunkt als längst erledigt und aussichtslos dargestellt werden wird, wenn Du Pech hast.

Aber wer ablehnt, wird auch sagen können, warum er ablehnt.
Wird sich wohl noch festlegen können, was im Augenschein ihn daran hinderte, anzuerkennen.

Du bist ja ja immer bereit, jederzeit noch entgegenzukommen, hast vielleicht ein paar kleine Vorschläge parat, die Dich nicht so groß zwicken würden, denn Du bist ja kooperativ, wenn auch gleichzeitig fest entschlossen, einen anzuerkennenden Umbau vorzuführen.

Alles streng subjektiv.
Objektiv ist dann das Finanzamt...
Grüße vom Möchtegern-Sowjet
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MarkusZ
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Beitrag von MarkusZ »

Prima - Moritz hat das Wichtigste dazu schon mal gesagt:

Erstens: Widerspruch einlegen und unbedingt Frist wahren
Zwotens: Inaugenscheinnahme durch den Sach(ck)bearbeiter. Pkw - Charakter im Zusammenhang mit Längssitzbänken im Urzustand ist ne gewagte Behauptung - aber die Laderaumhöhe könnte er evtl. bemängeln.

Wenn alles nicht funzt machste beim TÜV ne Umschreibung auf Lkw offen - denn ohne Hardtop geht der 45er SW bei jedem deutschen FA als zwo/dreisitziger Pickup durch. Das Hardtop ist ohnehin bloss Ladung und geht das Finanzamt nix an - aber auch überhauptnix.

Lass' dich mal von sonem popeligen Formbrief nicht kirremachen - der ist ohnehin auf die üblichen Steuerumgeher - Kombi / Lkw - Eintragungen gemünzt. Pkw - Charakter trifft beim 45er auch wegen der möglichen 1000+ kG Zuladung, mangelnden Komforts etc. nie und nimmer zu. Lass' ihn halt mal ne Runde über ein paar Gullideckel mitfahren und wenn er dann mal seine rausgefallenen Plomben wieder eingesammelt hat sieht ers wohl auch so.

Dito mach ich im Zweifelsfall mit meinen 45er , funzt bei BJ/HZJ 43/46/73/74 ja auch problemlos.

Ach ja - ich wohn' im Raum PAF (60km nördlich von M.)

Grüsse

Markus

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Onkelchen
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Beitrag von Onkelchen »

Hilfreich ist noch zu wissen, dass ein Unterschied zwischen verkehrsrechtlicher Einstufung LKW und technischer Einstufung LKW besteht.

Viele Grüße
Onkelchen
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AnKast
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Meine Finanzbeamtin hat mir geschrieben...

Beitrag von AnKast »

Meine Finanzbeamtin hat mir geschrieben...
...nachdem ich Ihr ein paar Photos von meinem BJ45 geschickt hatte, kam gestern die Antwort unten zurück.

Zwar sind die Fenster mit Gummidichtungen wirklich alle entfernt, jedoch die Verblechung zur Zeit nur mit Silikon drin. Auch habe ich z.Z. keine Laderaumabtrennung drin.
Was meint ihr, soll ich erst mal hinfahren und evtl. nacharbeiten, oder gleich die Verblechung einschweißen und Laderaumabtrennung einziehen?

Aber natürlich will ich nicht die Verblechung so einbringen, dass ich die Karosse beschädige beim evtl. zukünftigen entfernen, sollte der gute mal das Oldtimer-Alter erreichen.


Sehr geehrter Herr XXX

Wie Ihnen bereits bekannt ist, kann eine steuerrechtliche Anerkennung Ihres Fahrzeuges als “LKW” unter anderem nur dann erfolgen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Im Urteil des Finanzgerichtes München vom 08.11.1995, AZ 4 K 1345/95 wurde festgelegt, dass ein PKW-Kombi nur dann zu einem LKW wird, wenn die Umgestaltung auf Dauer angelegt ist, d.h., wenn sie nur unter erschwerten Bedienungen wider rückgängig gemcht werden kann und sich der Charakter des Fahrzeugs, insbesondere sein äußeres Erscheinungsbild entsprechend verändert. Denn die Frage, ob ein Fahrzeug nach Bauart und Einrichtung objektiv nur zur vorwiegenden Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt ist, lässt sich vorwiegend aus seinem äußeren Erscheinungsbild entnehmen.

Dazu gehört eben nicht nur die Gestaltung des Innenraums, sondern auch die der Karosserie. Zum objektiven Erscheinungsbild in diesem Sinne gehört nach Auffassung des Senats, die durch das Studium entsprechender Klein-LKW-Angebote der großen KFZ-Hersteller bestätigt wird (z.B. Ford Express, Opel Combo, VW Caddy u.a.), dass zumindest auch die hinteren Seitenfenster durch Bleche ersetzt sein müssen.

Das bloße Aufschrauben, Anschweißen, Annieten, Aufkleben von Blechplatten oder Aufkleben von Folien auf die hinteren Seitenfenstern ist ungenügend. Der Laderaum muss seitlich verblecht sein.

Diese Verblechung muss mit der Karosserie so fest verbunden sein, dass deren Entfernung nur unter Beschädigung der Karosse möglich wäre. Diese Verbindung ist insbesondere durch Verschweißen oder Verkleben mit einem Kleber, dessen Wirkung einer Verschweißung gleichkommt, herzustellen. Ein bloßes Einsetzten von Blechtafeln in die für die Fenster vorgesehenen Führungen unter Belassung der Fensterdichtungen ist nicht ausreichend. Dien Fensterscheiben und Gummidichtungen müssen entfernt sein.

In ihrem Fall ist jedoch nicht eindeutig ersichtlich, ob die Verblechung in einer der oben beschriebenen Form ausgeführt wurde oder nicht. Sollte daher die Verblechung des Laderaums durch eine wirkliche Verschweißung (kein Anschweißen) oder eine Verklebung mittels eines Klebers auf Ployurethanbasis vorgenommen worden sein, muss ich sie bitten, Ihr Fahrzeug beim Finanzamt zur Begutachtung vorzuführen. Bitte wenden Sie sich an folgende Adresse und vereinbaren Sie dort innerhalb der nächsten drei Wochen einen Termin.
Andreas

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Rheingauner
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Beitrag von Rheingauner »

Hi

Ich würde das Hardtop entfernen und versuchen als LKW offen eintragen zu lassen.
Dann hat sich die Fensterfrage doch erübrigt.

Gruß
Rheingauner

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MarkusZ
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Beitrag von MarkusZ »

Hallo Andreas,

mach' das bloss schnell mit der Umschreibung auf 'Lkw offen' wie Charly sagt - sonst riskierst du eine dicke Nachzahlung !!!

Gerade beim 45er brauchst du's weder riskieren noch das gute TOP unnötig versauen.

viele Grüsse

Markus

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