GRJ78 hat geschrieben: Fr 5. Apr 2024, 08:15
Die ganzen J7 entsprechen in keiner Weise den aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Daher ist das für diese Fahrzeuge wurscht. Und es interessiert auch den Tuev nicht.
Zumindest mag das Tuevabhängig individuell gehandhabt werden.
Das stimmt so nicht. Im Serienzustand erfüllen die 7er nicht alle zulassungsrelevanten Notwendigkeiten. Wenn es aber, wie z.B. bei der Scheinwerferhöhenverstellung eine Ausnahmegenehmigung gibt, steht einer Zulassung nichts im Wege.
Außerdem gelten einige Vorschriften auch nur für neu in den Markt gebrachte Fahrzeuge.
Grundsätzlich ist es aber richtig, dass der TÜV mit unseren Fahrzeugen wenig anfangen kann ….