Zitat :
Der Vorschlag der Europäischen Kommission zielt darauf ab:
den Export nicht verkehrstauglicher Fahrzeuge mit all ihren Gefahren für Umwelt und Gesundheit zu verhindern
NICHTS in diesem Vorschlag hindert eine Autobesitzerin oder einen Autobesitzer daran, ihr/sein Auto reparieren zu lassen, unabhängig vom Alter des Fahrzeugs
jedes Fahrzeug kann repariert und genutzt werden, solange es die in dem Land geltenden Vorschriften einhält
Oldtimer/Sammlerfahrzeuge werden von diesem Vorschlag nicht erfasst.
Nur für den Fall, dass ein Auto verkauft wird, enthält die Verordnung Vorschriften, die es den Behörden ermöglichen, festzustellen, ob ein Auto wirklich ein Auto ist oder das Ende seiner Nutzungsdauer erreicht hat und nach den Abfallvorschriften behandelt werden muss
- Export aus der EU oder auch innerhalb der EU ?
- Wäre also zu klären welche Vorschriften dann bei uns gelten
- Oldtimer außen vor ist eine gute Nachricht
- der letzte Punkt ist ziemlich kritisch und kann auch hohe Kosten dem Eigentümer verursachen, das ist nicht ohne .