KFZ Steuer Hilux Xtra Cab

Alles bis zur 6. Generation des HiLux (bis 2004) bzw. 3. Generation des 4Runner (bis 2002)
Angela
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Beitrag von Angela »

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Ralf, da haste mich mißverstanden.....nur wenn schon PKW drinne steht fällt man leider halt nicht mehr durchs Raster, das wird dann umso schwerer das Gegenteil dem FA klar zumachen. Ich kenne halt DOKA im Norddeutschland, die als LKW durchkamen weil eben LKW im Brief stand. Neuzulassung von DOKA kamen nicht mehr durch....

Ist schon klar, das das FA nicht gebunden ist an den Zulassungsstatus eines Fahrzeuges....leider....denn ich sehe es schon fast als Täuschung beim Neuwagenkauf an.....kaufe doch LKW und bekomm dann PKW Steuer....der Staat kassiert wieder mal doppelt ab, denn LKWs werden bei der Einfuhr anders besteuert wie ein PKW....

lg

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Lemming
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Beitrag von Lemming »

Nachtrag zu Angela:

...und deshlab tuckern wir ja auch (fast) alle mit dem 2,4er Diesel rum und den 3 Lier gibt es nur als PKW(Doka)... Srafzölle für LKW mit mehr als 2.5L Hubraum.
Ihr seid doch von allen guten Tassen verlassen...

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wolfsspitz
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Beitrag von wolfsspitz »

@BlackDoka
Wie es beim Vorbesitzer war weiß ich nicht!
Ich hatte ihn immer als PKW, trotz ausgiebiger Diskusionen mit den FA! Laut Fahrzeugschein aber LKW offener Kasten! Versicherungstechnich läuft er als LKW! Ist auch nicht anderst möglich laut Versicherung!


Hi Oli,
habe auch ne Doka - gleiches Modell wie Deiner und habe Ihn als PKW umschreiben lassen. Da das FA ihn eh nicht als LKW anerkannt hat und LKW bei der Versicherung zu teuer war. Spar mir glaub ich 200 EUR im Jahr. Bin bei der VHV.
Die Versicherung konnte dann den Typ nicht ermitteln und so läuft meiner als Mitsubishi L200 :oops:.
Da ich oft Hänger zieh, ist PKW glaub ich auch besser wegen Sonntagsfahrverbot - bin mir aber da nicht sicher.

Gruß
Mike

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Angela
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Registriert: Fr 14. Nov 2003, 00:16

Beitrag von Angela »

Hi Mike,

stimmt! Als PKW brauchst du somit keine Sondergenehmigung. da sparste für jede WE- Fahrt runde 25Euro Genehmigungsgebühr, falls man nicht "schwarzfahrend" unterwegs ist....

lg

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sfleck
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PKW/ LKW

Beitrag von sfleck »

Hallo Profis!

Nun muss ich das Thema nochmal hochholen und nachfragen. Ich habe mir vor 2 Wochen einen Hilux Xtra Cab 2,5l, 88KW gekauft. Wie mehrfach beschrieben, ist das Fahrzeug mit den Schlüsselnummern HSN1214 TSNAAB als LKW offener Kasten eingetragen.

Ich erhielt heute Post vom FA mit der Aufforderung Einen Antrag zur Einstufung als LKW Umbau einzureichen, da das Fahrzeug nach den Schlüsselnummern ein PKW sei. Die Aufforderung des FA Fürstenwalde lautet folgendes einzureichen:
-Fotografieen, die belegen, dass das Fahrzeug die geforderten Umrüstmaßnahmen (Trennwand, Entfernung der hinteren Sitze und Gurte sowie deren Verankerungen, Ersatz der hinteren Seitenscheiben durch Bleche) erfüllt.
- Kopie der Zulassungsbescheinigung.

Nun habe ich die Beiträge in diesem Thread durchgelesen und unter anderem die Anleitung zur Vermessung von Raum zur Personenbeförderung und Ladefläche, etc. Ebenso habe ich versucht die BGH Entscheidung aus 2010 zum Thema zu verstehen.

Leider hat mir nichts weitergeholfen. Kann mir jemand einen aktuellen Stand geben?

Danke

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hakim
Beiträge: 4703
Registriert: Mi 29. Sep 2010, 07:49

Beitrag von hakim »

Hi,
nachdem die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des BFH vom 01.10.08 am 31.08.09 durch Nichtannahmebeschluß zurückgewiesen wurde, hier die Kurzfassung zur aktuellen Praxis, zumindest aus meiner Erfahrung:
Trotz Lkw-Zulassung behält sich das Finanzamt vor, den Pickup steuerlich entweder als Lkw (nach Gewicht) oder als Pkw (nach Hubraum und Schadstoffklasse) einzustufen. Pkw-Steuer ist wesentlich teurer. Ich wollte, daß mein Doka als Lkw versteuert wird. Zitat aus der Ablehnung meines Einspruchs am 21.10.10: "Dabei ist die objektive Beschaffenheit...unter Berücksichtigung aller Merkmale in ihrer Gesamtheit zu bewerten, ...z.B. die Zahl der Sitzplätze, die ...Höchstgeschwindigkeit, die Größe der Ladefläche, die Ausstattung des Fonds mit Sitzen und Sicherheitsgurten oder für deren Einbau geeigneten Befestigungspunkten, ferner das Fahrgestell, die Motorisierung und die Gestaltung der Karosserie.... Art und Nutzung des Fahrzeugs sind hierbei unerheblich."
Demnach werden mit Sicherheit alle Dokas als Pkw besteuert.
Extra-Cabs wurden zumindest während die Klage noch anhängig war, in der Regel wegen der längeren Ladefläche als Lkw auch für die Steuer akzeptiert.
Ich vermute anhand Deiner Formulierungen, daß das Finanzamt von der Annahme ausgeht, Dein Extra-Cab sei irgendwann auf Lkw umgebaut worden. Dafür würde heute die Entfernung der hinteren Sitze, das dauerhafte Verschließen der Gurtbefestigungen sowie die Blechverblendung der hinteren Scheiben verlangt werden. Der Einbau einer Trennwand wäre nach ganz frischer Aussage "meines" Sachbearbeiters verzichtbar.
Es kann aber auch sein, daß jetzt nach Klärung der Ausführungsbestimmungen - was in Baden-Württemberg soeben erst geschehen ist - die Finanzämter versuchen, möglichst viele Pickups in die lukrativere Steuer zu kriegen.
Wenn bei Deinem Extracab 4 Sitzplätze eingetragen sein sollten, ist Dein Finanzamt sehr wahrscheinlich genau darüber gestolpert.
Ich sehe nur die Möglichkeit, erstmal einen Besichtigungstermin mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu machen. Falls er wegen der zwei Sitze hinten auf Pkw besteht, würde ich ihm eventuell vorschlagen, diese zu entfernen, die Gurtbefestigungen mit Schrauben verschließen, und die Schraubenköpfe nur leicht anschweißen. Die Verblendung der kleinen, hinteren Seitenscheiben müsste entfallen können, zumal es den Extra-Cab auch in Serien-Ausführung als Lkw-Zulassung ohne hintere Plätze, aber mit Seitenscheiben gab. Danach kannst Du alles wieder einbauen, das Finanzamt kontrolliert nicht nach. Maßgebend für die Einstufung ist die Beurteilung der technischen Gegebenheiten alleine durch das Finanzamt selbst, die von mir angebotene Austragung von 2 Sitzplätzen durch den TÜV hat mein FA nicht weiter interessiert.
Hakim

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murgtäler
Beiträge: 72
Registriert: Mo 22. Jan 2007, 20:54
Wohnort: Gaggenau
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Beitrag von murgtäler »

Hallo
Bei uns ist das so, hast du mehrere Autos wird dein Lux als LKW zugelassen, hast du nur ein Auto wird er als PKW zugelassen egal was im Brief steht. So war es bei mir auch. Nachdem ich nachgefragt habe weshalb meiner als LKW zugelassen wurde.
Gruß
der Murgtäler
kommt Zeit kommt Rat

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Lemming
Beiträge: 6222
Registriert: Mi 22. Feb 2006, 12:47
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Beitrag von Lemming »

Bei mir haben neben der Vorführung auch die Zauberworte "Notsitze hinten" und zum Gütertransport konzipiert geholfen. Lade mal den Finanzbeamten ein 30 Minuten auf den Notsitzen Platz zu nehmen und danach soll er dir bestätigen das dies vollwertige Sitze für den Personentransport sind.

Werkzeug und anderer Krempel auf der Rückbank (kann auch als Stauraum benannt werden) verstärken nochmals den Eindruck.

Viel Glück, bestehe auf eine Vorführung.

Bei mir sah es ähnlich aus wie bei dir bis die Finanzbeamten das Fahrzeug aus 50 m Entfernung sahen und auf dem Absatz kehrtmachend mir bestätigten einen LKW zu fahren.
Ihr seid doch von allen guten Tassen verlassen...

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Cabdriver
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Registriert: Do 17. Dez 2009, 09:46
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Beitrag von Cabdriver »

Hallo zusammen...
kann ich ebenfalls bestätigen...
habe ohne Aufwand sofort die LKW-steuer bekommen als sie das Fahrzeug gesehen haben "ja, das ist eindeutig ein LKW"...
auch nach näherem hinsehen und blick durch die hinteren Seitenscheiben...
aber es liegt eben im ermessen des FA...

Grüße, Frank

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