KFZ Steuer Hilux Xtra Cab
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- Registriert: Do 8. Mär 2007, 16:30
KFZ Steuer Hilux Xtra Cab
Moin Leute,
ich bin ja seit kurzem Besitzer eines 96er Lux Xtra Cab und würde den jetzt gerne in Hamburg anmelden. Laut Fahrzeugbrief ist der Lux ein LKW und so würde ich ihn auch gerne wieder anmelden.
Ich habe dann einfach mal so interesse halber beim Finanzamt angerufen und gefragt wie das denn so mit der Besteuerung von LKW's aussieht und da fragte man mich dann, woher ich denn überhaupt wüsste, das es sich bei meinem Auto um einen LKW handele. Lange Rede kurzer Sinn, wie denn die genaue Gesetzgebung derzeit ist, konnte man mir auch nicht genau sagen, daher meine Frage, wie das denn so bei Euch gelaufen ist und wie sind Eure Xtra Cabs besteuert? Henry hatte mir zwar schon gesagt, dass die Länge der Ladefläche im Verhältnis zur Fahrgastzelle entscheidend ist, ich würde aber eben gerne auch noch mal ein paar Erfahrungsberichte hören.
Danke für eure Hilfe und gruss
Josh
ich bin ja seit kurzem Besitzer eines 96er Lux Xtra Cab und würde den jetzt gerne in Hamburg anmelden. Laut Fahrzeugbrief ist der Lux ein LKW und so würde ich ihn auch gerne wieder anmelden.
Ich habe dann einfach mal so interesse halber beim Finanzamt angerufen und gefragt wie das denn so mit der Besteuerung von LKW's aussieht und da fragte man mich dann, woher ich denn überhaupt wüsste, das es sich bei meinem Auto um einen LKW handele. Lange Rede kurzer Sinn, wie denn die genaue Gesetzgebung derzeit ist, konnte man mir auch nicht genau sagen, daher meine Frage, wie das denn so bei Euch gelaufen ist und wie sind Eure Xtra Cabs besteuert? Henry hatte mir zwar schon gesagt, dass die Länge der Ladefläche im Verhältnis zur Fahrgastzelle entscheidend ist, ich würde aber eben gerne auch noch mal ein paar Erfahrungsberichte hören.
Danke für eure Hilfe und gruss
Josh
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Hi Josh,
Meinen '02er DoKa Habe ich nicht als LKW zugelassen bekommen, mit der Begründung daß die Ladefläche kleiner ist wie der Innenraum (gemessen vom Gaspedal bis Heckscheibe)! Da mir gerademal 15cm fehlen dürfte es bein Xtra-Cab kein Problem mit der LKW-Zulassung geben!
Gruß
Oli
Meinen '02er DoKa Habe ich nicht als LKW zugelassen bekommen, mit der Begründung daß die Ladefläche kleiner ist wie der Innenraum (gemessen vom Gaspedal bis Heckscheibe)! Da mir gerademal 15cm fehlen dürfte es bein Xtra-Cab kein Problem mit der LKW-Zulassung geben!
Gruß
Oli
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Oli
!!!Too Old To Die Young!!! ;)
Oli
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Re: KFZ Steuer Hilux Xtra Cab
mr_lucky_punch hat geschrieben: wie denn die genaue Gesetzgebung derzeit ist, konnte man mir auch nicht genau sagen
Hi Josh,
Hier ein Auszug aus dem maßgeblichen Gesetzestext und weitere Infos.
Gruß Thomas
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Hi Josh,
mir ist bisher kein Xtra cab bekannt, der nicht steuerlich als LKW lief...
Wenn das FA Bedenken hat, vorfahren und fertig. Die Berechnung Kabine zu Ladefläche stimmt auf alle Fälle. Und somit bekommste auch die LKW Steuer.
Außer du hast die Pritsche gekürzt?????????????
mir ist bisher kein Xtra cab bekannt, der nicht steuerlich als LKW lief...
Wenn das FA Bedenken hat, vorfahren und fertig. Die Berechnung Kabine zu Ladefläche stimmt auf alle Fälle. Und somit bekommste auch die LKW Steuer.
Außer du hast die Pritsche gekürzt?????????????
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@ Angela
Laut dem Link mussten wir für unsere DoKa auch LKW-Zulassung bekommen!!
hmmmm..... heut Abend mal ein freundliches Schreiben aufsetzen!!
Hab ja nix zu verlieren!!
Dank dir Thomas
Laut dem Link mussten wir für unsere DoKa auch LKW-Zulassung bekommen!!
hmmmm..... heut Abend mal ein freundliches Schreiben aufsetzen!!
Hab ja nix zu verlieren!!
Dank dir Thomas
Gruß
Oli
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BlackDoKa hat geschrieben:@ Angela
Laut dem Link mussten wir für unsere DoKa auch LKW-Zulassung bekommen!!
hmmmm..... heut Abend mal ein freundliches Schreiben aufsetzen!!
Hab ja nix zu verlieren!!
Dank dir Thomas
Da drück ich dir auf jeden Fall mal die Daumen! Wäre cool und könnte evtl. vielen helfen...
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Denk ich auch!!
Hab zwar nicht viel Hoffnung!! aber man sollte nichts unversucht lassen!!
Hab zwar nicht viel Hoffnung!! aber man sollte nichts unversucht lassen!!
Gruß
Oli
!!!Too Old To Die Young!!! ;)
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Oli,
war dein Hilux immer schon ein PKW oder früher auch als LKW eingetragen??
Ist er aufgelastet oder nicht?
i.A Henry für Henri
war dein Hilux immer schon ein PKW oder früher auch als LKW eingetragen??
Ist er aufgelastet oder nicht?
i.A Henry für Henri
Colt´s Lieblingsbeschäftigung: [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/nahrung/n010.gif[/img]neben dem spamen....
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Wie es beim Vorbesitzer war weiß ich nicht!
Ich hatte ihn immer als PKW, trotz ausgiebiger Diskusionen mit den FA! Laut Fahrzeugschein aber LKW offener Kasten! Versicherungstechnich läuft er als LKW! Ist auch nicht anderst möglich laut Versicherung!
Ich hatte ihn immer als PKW, trotz ausgiebiger Diskusionen mit den FA! Laut Fahrzeugschein aber LKW offener Kasten! Versicherungstechnich läuft er als LKW! Ist auch nicht anderst möglich laut Versicherung!
Gruß
Oli
!!!Too Old To Die Young!!! ;)
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Bei meinem Lux als Neufahrzeug im Januar war das keine Diskussion.Im Brief stand LKW und somit diskusionslos als LKW zugelassen.
Gruss der Murgtäler
Hubert
Gruss der Murgtäler
Hubert
kommt Zeit kommt Rat
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murgtäler hat geschrieben:Bei meinem Lux als Neufahrzeug im Januar war das keine Diskussion.Im Brief stand LKW und somit diskusionslos als LKW zugelassen.
Gruss der Murgtäler
Hubert
Single, Xtra oder Doka?????
Zulassen kann man als LKW auch, nur obs dann auch LKW Stuer ist ist auch nochmal was anderes.....Es gibt Dokafahrer, die haben im Brief etc LKW stehen, werden aber PKW klassifiziert......
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Hallo Angela
Meiner ist ein double cap 3.0d
Laut aktuellem Steuerbescheid vom21.1.07 Fahrzeugart Lastkraftwagen und kostet 160,--
Meiner ist ein double cap 3.0d
Laut aktuellem Steuerbescheid vom21.1.07 Fahrzeugart Lastkraftwagen und kostet 160,--
kommt Zeit kommt Rat
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@Murgtäler
dann ist es Glück, wenn die LKW Steuer angezogen wird....Derzeit gibt es noch keine bundesweite Regelung, die FA völlig überfordert....
Am besten gar nicht nachfragen, das macht nur aufmerksam....Und wenn im Brief LKW noch steht, denke ich, sind die Chancen noch ganz gut.
Ein L200 hat PKW in den Papieren....no chance mehr...haben wir hier bei uns in Hessen gerade gehabt...paralell dazu einen alten Toyo Doka...der hatte LKW drinne stehen und wird auch so versteuert...wie du siehst der reinste FA - Dschungel
lg
dann ist es Glück, wenn die LKW Steuer angezogen wird....Derzeit gibt es noch keine bundesweite Regelung, die FA völlig überfordert....
Am besten gar nicht nachfragen, das macht nur aufmerksam....Und wenn im Brief LKW noch steht, denke ich, sind die Chancen noch ganz gut.
Ein L200 hat PKW in den Papieren....no chance mehr...haben wir hier bei uns in Hessen gerade gehabt...paralell dazu einen alten Toyo Doka...der hatte LKW drinne stehen und wird auch so versteuert...wie du siehst der reinste FA - Dschungel
lg
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Kfz-Steuer für Extra Cab
Hallo, Josh!
Vorab: ich selbst hatte keine Probleme mit der Steuer. Vor ein paar Wochen erhielt ich für meinen Hilux Extra Cab einen Steuerbescheid mit Lkw-Einstufung mit 160 € Steuern pro Jahr und war zufrieden.
Wenn du mit einem Extra Cab einen Steuerbescheid bekommst mit Einstufung als Pkw, solltest du innerhalb eines Monats auf jeden Fall Einspruch einlegen. Darin dem Finanzamt (FA) anbieten, mit dem Wagen am FA vorbeizukommen und die Leute dort selbst nachmessen lassen. Wenigsten bei älteren Luxen, die noch etwas spartanischer ausgestattet sind, sollte das reichen und klappen.
Dort aber bloß kein Protokoll unterschreiben, in dem die Mitarbeiter des FA etwa zu einem Mess-Ergebnis kommen, bei dem die Bodenfläche der Kabine größer ist, als die Pritschenfläche! Wenn die zu einem solchen Messergebnis kommen sollten, kann das beim Extra Cab aus meiner Sicht nur auf Messfehlern beruhen. Nicht jeder der FA-Mitarbeiter kann mit einem Metermaß virtuos umgehen.
Bei einem Hilux ExtraCab sollte das selbst bei Ablehnung des Einspruchs im anschließenden Klageverfahren eine recht aussichtsreiche Sache sein.
Bei Doppelkabiner sieht das schon etwas problematischer aus. Wer auch finanziell nichts riskieren will: Mindestens 3 Monate vor der Anschaffung oder Neuanmeldung eines Pickups eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließen (kostet ca. 100 € im Jahr, kann dann zum ablauf der Laufzeit des ersten Jahres einfach wieder gekündigt werden) und die Sache einem Anwalt übergeben. Das wird der zwar nicht so gern machen bei so einem niedrigen Streitwert, aber ihr habt dann erstmal weitgehend eure Ruhe.
Die Sache ist derzeit rechtlich noch etwas ungeklärt, weil bei einer
Gesetzesänderung vom 21.12.2005 rückwirkend zum 01.05.2005 in § 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ein Absatz 2a eingefügt wurde, dessen hier maßgebliche letzten 2 Sätze wie folgt lauten:
"Die genannten Fahrzeuge gelten dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist insbesondere der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs."
Die insoweit neue Norm muss jetzt von den Gerichten erstmal etwas mit Leben erfüllt werden.
Das mit der der Personenbeförderung dienenden Bodenfläche und der Nutzfläche ist also (..." insbesondere"...) nicht das allein Ausschlag gebende Kriterium.
Wer einen Luxus-Lux z.B. mit vier Sitzheizungen, Klimanlage, DVD Player und sperrigem Überrollbügel auf der Pritsche besitzt, sollte den Lux lieber nicht beim FA vorfahren, um denen nicht noch weitere Argumente an die Hand zu geben, wonach der Wagen überwiegend der Personenbeförderung dient.
@Angela: Darauf, ob "Lkw" im Kfz-Brief steht, kommt es leider nicht an.
Viele Grüße
Ralf
Vorab: ich selbst hatte keine Probleme mit der Steuer. Vor ein paar Wochen erhielt ich für meinen Hilux Extra Cab einen Steuerbescheid mit Lkw-Einstufung mit 160 € Steuern pro Jahr und war zufrieden.
Wenn du mit einem Extra Cab einen Steuerbescheid bekommst mit Einstufung als Pkw, solltest du innerhalb eines Monats auf jeden Fall Einspruch einlegen. Darin dem Finanzamt (FA) anbieten, mit dem Wagen am FA vorbeizukommen und die Leute dort selbst nachmessen lassen. Wenigsten bei älteren Luxen, die noch etwas spartanischer ausgestattet sind, sollte das reichen und klappen.
Dort aber bloß kein Protokoll unterschreiben, in dem die Mitarbeiter des FA etwa zu einem Mess-Ergebnis kommen, bei dem die Bodenfläche der Kabine größer ist, als die Pritschenfläche! Wenn die zu einem solchen Messergebnis kommen sollten, kann das beim Extra Cab aus meiner Sicht nur auf Messfehlern beruhen. Nicht jeder der FA-Mitarbeiter kann mit einem Metermaß virtuos umgehen.
Bei einem Hilux ExtraCab sollte das selbst bei Ablehnung des Einspruchs im anschließenden Klageverfahren eine recht aussichtsreiche Sache sein.
Bei Doppelkabiner sieht das schon etwas problematischer aus. Wer auch finanziell nichts riskieren will: Mindestens 3 Monate vor der Anschaffung oder Neuanmeldung eines Pickups eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließen (kostet ca. 100 € im Jahr, kann dann zum ablauf der Laufzeit des ersten Jahres einfach wieder gekündigt werden) und die Sache einem Anwalt übergeben. Das wird der zwar nicht so gern machen bei so einem niedrigen Streitwert, aber ihr habt dann erstmal weitgehend eure Ruhe.
Die Sache ist derzeit rechtlich noch etwas ungeklärt, weil bei einer
Gesetzesänderung vom 21.12.2005 rückwirkend zum 01.05.2005 in § 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ein Absatz 2a eingefügt wurde, dessen hier maßgebliche letzten 2 Sätze wie folgt lauten:
"Die genannten Fahrzeuge gelten dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist insbesondere der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs."
Die insoweit neue Norm muss jetzt von den Gerichten erstmal etwas mit Leben erfüllt werden.
Das mit der der Personenbeförderung dienenden Bodenfläche und der Nutzfläche ist also (..." insbesondere"...) nicht das allein Ausschlag gebende Kriterium.
Wer einen Luxus-Lux z.B. mit vier Sitzheizungen, Klimanlage, DVD Player und sperrigem Überrollbügel auf der Pritsche besitzt, sollte den Lux lieber nicht beim FA vorfahren, um denen nicht noch weitere Argumente an die Hand zu geben, wonach der Wagen überwiegend der Personenbeförderung dient.
@Angela: Darauf, ob "Lkw" im Kfz-Brief steht, kommt es leider nicht an.
Viele Grüße
Ralf
Besitzer eines "Hutzenlux", Baujahr 2007,
Hilux KUN25 ExtraCab
Hilux KUN25 ExtraCab
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Ralf, da haste mich mißverstanden.....nur wenn schon PKW drinne steht fällt man leider halt nicht mehr durchs Raster, das wird dann umso schwerer das Gegenteil dem FA klar zumachen. Ich kenne halt DOKA im Norddeutschland, die als LKW durchkamen weil eben LKW im Brief stand. Neuzulassung von DOKA kamen nicht mehr durch....
Ist schon klar, das das FA nicht gebunden ist an den Zulassungsstatus eines Fahrzeuges....leider....denn ich sehe es schon fast als Täuschung beim Neuwagenkauf an.....kaufe doch LKW und bekomm dann PKW Steuer....der Staat kassiert wieder mal doppelt ab, denn LKWs werden bei der Einfuhr anders besteuert wie ein PKW....
lg
Ist schon klar, das das FA nicht gebunden ist an den Zulassungsstatus eines Fahrzeuges....leider....denn ich sehe es schon fast als Täuschung beim Neuwagenkauf an.....kaufe doch LKW und bekomm dann PKW Steuer....der Staat kassiert wieder mal doppelt ab, denn LKWs werden bei der Einfuhr anders besteuert wie ein PKW....
lg
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