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-- Zulassung Schweiz HZJ75 |
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| kofi |
Verfasst am: Mi, 06. Jun 2007, 22:08 |
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Anmeldungsdatum: 06.06.2007
Beiträge: 2
Wohnort: Seeland
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Guten Abend liebe Buschtaxi-Gemeinde
ich bin der kofi und komme aus der Schweiz, genauer, dem Seeland. Seit ein paar Monaten besuche ich das BT-Forum, um mich weiterzubilden . Vielen, vielen, vielen Dank. Ich schätze die Atmospähre hier und vor allem den Umstand, dass meist auch wirklich auf die Fragen eingegangen wird (im Gegensatz zu vielen anderen Foren). Als Wohlstandsmensch, fast Mitte 30, gilt es langsam mir meinen Jugendtraum zu erfüllen: mit dem Auto kreuz und quer durch Afrika. Und auch dank der Gemeinde hab ich mich dazu entschieden vor allem nach BJ75 oder HZJ75ern Ausschau zu halten (solid, langer Radstand, geländetauglich, und, und, und teuer).
Nun hatte ich das (hoffentlich nicht vermeintliche) Glück einen HZJ75 zu einem sehr fairen Preis zu kaufen. Haken an der Sache: er ist vom Roten Kreuz, hat zwar einen Schweizer Fahrzeugausweis, muss für die Schweiz aber frisch zugelassen werden. Dafür braucht es einen Lärm-/Abgastest (Kostenpunkt: ca. 2300 CHF), da es für das Auto (kurze Fz.nr.) keinen Schweizer Typenschein gibt. Hat das jemand schon gemacht? Erfüllt der Wagen mit dem Diesel Kat Euro 2 vom Tom die Werte? Wird sein Gutachten in der Schweiz akzeptier? Sonstige Ideen (mal abgesehen von verkaufen )? Ich weiss es ist momentan Bad Kissingen angesagt, aber vielleicht gibt es ja ein paar Schweizer, die trotzdem zu Hause geblieben sind.
Schon mal vielen Dank und Grüsse. kofi |
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| ThomasC |
Verfasst am: Do, 07. Jun 2007, 04:59 |
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Anmeldungsdatum: 30.07.2003
Beiträge: 662
Wohnort: TOBLERONE Mountains
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kofi hat Folgendes geschrieben: Nun hatte ich das (hoffentlich nicht vermeintliche) Glück einen HZJ75 zu einem sehr fairen Preis zu kaufen. Haken an der Sache: er ist vom Roten Kreuz, hat zwar einen Schweizer Fahrzeugausweis, muss für die Schweiz aber frisch zugelassen werden. Dafür braucht es einen Lärm-/Abgastest (Kostenpunkt: ca. 2300 CHF), da es für das Auto (kurze Fz.nr.) keinen Schweizer Typenschein gibt. Hat das jemand schon gemacht? Erfüllt der Wagen mit dem Diesel Kat Euro 2 vom Tom die Werte? Wird sein Gutachten in der Schweiz akzeptier?
Hallo kofi
Deine Fragestellung meinte ich schon mal ähnlich gehört zu haben. Ich würde mich an deiner Stelle bei http://www.o-r-b.ch/index.html schlau machen. Er kann Dir bestimmt die offenen Fragen beantworten. Vom Seeland aus ist es auch nicht weit nach Thun.
Im Moment ist der Chefe aber nicht im Hause. Wie Du erwähnt hast ist Bad Kissingen angesagt. So müsstest Du bis nächsten Montag Geduld haben.
Gruss Thomas |
_________________ "Politisch inkorrekter, asozialer Carina- und Buschtaxifahrer" |
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| debian75 |
Verfasst am: Do, 07. Jun 2007, 08:29 |
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Anmeldungsdatum: 07.06.2007
Beiträge: 24
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hallo kofi
ich bin auch aus der schweiz und auf der suche. kannst du mir die bezugsquelle nennen ? direkt beim roten kreuz anrufen oder woher hast du ihn ?
gruss |
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| kofi |
Verfasst am: Do, 07. Jun 2007, 15:09 |
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Anmeldungsdatum: 06.06.2007
Beiträge: 2
Wohnort: Seeland
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@ debian75: das auto hab ich von privat. das rote kreuz macht, laut meinen informationen, alle paar jahre wieder eine versteigerung von teilen ihrer fahrzeugflotte (u.a. hzj 75 und 78 ). so viel ich weiss ist aber in nächster zeit (1-2 jahre) kein verkauf geplant. tja und sonst, sonst ist es eine glücksache. in deutschland (mobile.de; autoscout24.de, ebay.de und natürlich in der buschtaxi-börse, wo auch ab und zu ein schweizer fz verkauft wird) findest du noch eher ein paar modelle, wobei dort oft dasselbe problem besteht wie jetzt bei mir.
@ thomas: nicht verzagen, den Böhlen fragen... ja. ich hab dort auch schon angerufen; einen Tag zu spät, der Chef war schon weg. aber vielen Dank für die Info. ich hoffe halt, dass ich hier noch ein paar Tipps und Tricks bekomme, die der Böhlen nicht hat (auch wenn die Chance gering ist, ich weiss ).
gruss. kofi |
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| jonas |
Verfasst am: Sa, 09. Jun 2007, 22:01 |
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Anmeldungsdatum: 10.10.2005
Beiträge: 378
Wohnort: Unterwegs in Afrika
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Hoi Kofi
Ich kann Dir da eine sehr lange Geschichte erzählen über genau so ein Ex-IKRK-Auto, welches ich letzten Sommer nicht zulassen konnte
Siehe folgenden Tread.
Auch Res Böhlen konnte mir nicht helfen
Ich hab es dann wieder verkauft... (und bin froh darüber )
Melde Dich doch mal per Mail oder PN, dann kann ich Dir genauere Infos liefern...
Gruss
jonas
(soeben aus Bad Kissingen heimgekehrt) |
_________________ HZJ78
Jonas in Afrika |
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| husky2006 |
Verfasst am: So, 10. Jun 2007, 07:37 |
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Anmeldungsdatum: 13.06.2006
Beiträge: 27
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Hallo Kofi
Ich habe ein HZJ78 aus Deutschland importiert und in der Schweiz zugelassen. Siehe hier:
http://www.buschtaxi.org/forum/viewtopic.php?t=13379&highlight=
Wenn Du Fragen wegen dem Typenschein hast dann maile doch Herrn Peter Ernst von Toyota Safenwil Deine Fragen,
Email: Peter.Ernst@toyota.ch
Herr Ernst wird Dir sicher kompetent Antwort geben und Dir Wege aufzeigen wie Du das Fahrzeug zulassen kannst oder eben nicht.
Grundsätzlich gilt: Das Fahrzueg muss denjenigen Vorschriften entsprechen die zum Zeitpunkt der Zulassung in der Schweiz gegolten haben. Weil Dein Fahrzeug noch Euro 2 hat muss ein zu importierendes Fahrzeug also entweder bis zum 31.12.01 in der Schweiz verzollt oder es muss vor diesem Stichdatum im Ausland gemäss Fahrzeugpapieren ordentlich zugelassen worden sein.
Gruss Thömu |
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| George |
Verfasst am: So, 10. Jun 2007, 10:12 |
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Anmeldungsdatum: 10.06.2001
Beiträge: 832
Wohnort: Bern, CH
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Meines wissens ist es im Falle eines ehemaligen IKRK- Fahrzeuges ein bisschen anders. Diese Fahrzeuge werden von Toyota Gibraltar verkauft und in der Schweiz zugelassen. (mit Genfer Nummernschilder)
Weil bei den Fahrzeugen die AGR fehlt und auch sonst nicht mit der Schweiz. Typenprüfung übereinstimmt, hat das Rote Kreuz eine Ausnahmegenehmigung. Schliesslich werden die Fahrzeuge meistens ausserhalb der Schweiz bewegt.
Also ich denke, wenn das Fahrzeug schon einmal in der Schweiz immatrikuliert wurde, sollte es keine Probleme geben.
(Aber alle Angaben ohne Gewähr)
Im Fall von Jonas' HZJ78 war das Problem, dass das Fahrzeug eine deutsche Zulassung hatte und als General Spec.-Modell ohne AGR nicht dem Modell entsprach, dass in der Schweiz typengeprüft war. Eine Privatperson wird wohl kaum eine Ausnahmegenehmigung von den CH-Behörden kriegen, was ja Jonas leidvoll erleben musste.... Ausgenommen Uebersiedlungsgut...... |
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| jonas |
Verfasst am: So, 10. Jun 2007, 22:08 |
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Anmeldungsdatum: 10.10.2005
Beiträge: 378
Wohnort: Unterwegs in Afrika
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| George |
Verfasst am: So, 10. Jun 2007, 22:37 |
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Anmeldungsdatum: 10.06.2001
Beiträge: 832
Wohnort: Bern, CH
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@Jonas
Das interessiert mich jetzt aber. Du hast deinen 78er damals in Deutschland gekauft, mit deutscher Zulassung.
Wenn du das gleiche Fahrzeug direkt vom IKRK gekauft hättest, also mit CH-Zulassung, wäre dann das ganze reibungslos gegangen?
Darf das IKRK Fahrzeuge eventuell nur in Exportmärkte verkaufen? Jedenfalls habe ich noch nie ehemalige IKRK-HZJ in der Schweiz gesehen und ich beobachte den Gebrauchtwagenmarkt recht gut. |
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| platon007 |
Verfasst am: Mo, 11. Jun 2007, 11:42 |
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Anmeldungsdatum: 30.03.2007
Beiträge: 44
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Ich habe auch einen Zugelassen.
Du hast einen Typenschein X, das bedautet, dass dein Fahrzeug Typenbefreit ist. Das heisst, dass er bereits einzeln abgenommen wurde. Du brauchst keine neue Einzelabnahme zu machen.
Zulassung in Orpund in Biel ist nicht möglich. Du musst ins Hauptgebäude imach Bern gehen. Mitnehmen: Zollpapiere der Verzollung (ohne Verzollung ist keine Zulassung möglich), Versicherungsnachweis und annulierter Fahrzeugausweis. Dann bekommst Du ein Nummernschild und einen Termin zum Vorführen.
Zum Vorführen Auto suber reinigen und Abgaswartungsdokument mitbringen. Für das Abgaswartungsdokument gehst zum Toyota Vertreter in Biel
Neue Bernstrasse
2501 Biel BE
Tel. 032 / 374 33 33
Fax. 032 / 374 33 30
Email: biel@emilfrey.ch
PS: Geh zum linken der beiden Schalter. Hab den Namen von diesem Typen vergessen. Er hat dunkle Haare und ist etwas dick.
und sagst sie sollen Dir ein Agaswartungsdokument (damit bekommst du die Abgas-Grenzwerte gratis. Toyota Safernwil wird sie dir nie geben aus Kartellgründen) für einen Toyotal LC 400 mit dem HZ1 Motor ausstellen, aber mit Deiner Fahrgestell und Motorennummer. Kostet 40 sFr. Wenn Du dieses Dokument hast kannst du den Abgastest machen. Du brauchst keine Kat. Dein HZJ erfüll die Euro 2 werte locker auch ohne Abgasrückführung. Und ab zu Vorführen.
Gruss Niklaus |
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| jonas |
Verfasst am: Mo, 11. Jun 2007, 17:19 |
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Anmeldungsdatum: 10.10.2005
Beiträge: 378
Wohnort: Unterwegs in Afrika
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Hoi George
Ich hab das Auto zwar in D gekauft (bei Tom's) aber es war nie in D zugelassen. Ich habs sozusagen direkt vom IKRK übernommen, damit musste es nicht auch noch in D eingeführt (verzollt) werden. Tom hat es mir noch etwas "zwäg" gemacht und ein paar Sachen eingebaut. Darum holte ich es bei ihm und nicht in Belgrad.
Nach Aussage eines HZJ-Spezi war es aber eine rechte "Mühle", darum bin ich inzwischen froh, hab ich es nicht mehr...
@Niklaus: Hast Du ein Ex-IKRK-Fahrzeug so einlösen können?
Res Böhlen (beim MFK Thun) und ich (im AG) haben das so nicht geschafft.
E Gruess
jonas |
_________________ HZJ78
Jonas in Afrika |
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| George |
Verfasst am: Mo, 11. Jun 2007, 20:54 |
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Anmeldungsdatum: 10.06.2001
Beiträge: 832
Wohnort: Bern, CH
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Ja und was lernen wir nun daraus?
Das förderalistische System (Kantönligeist) macht auch nicht halt vor den Strassenverkehrsämtern und den amtierenden MFK- Experten. Scheinbar ist halt auch eine gewisse Auslegungs- und Genauigkeitstoleranz vorhanden oder man hat Glück und der Experte sieht darüber hinweg, sei es aus Unwissenheit oder aus pragmatischen Gründen.  |
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| PeterM |
Verfasst am: Mo, 11. Jun 2007, 21:45 |
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Anmeldungsdatum: 27.05.2002
Beiträge: 386
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Sory, aber ohne EGR steht der 1-HZ bei Euro-1 - geht aus den Prüfwerten eindeutig hervor. Treibt doch niemanden in die Anschaffung einer Vorgartenskulptur.
Grüsse,
Peter |
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| George |
Verfasst am: Di, 12. Jun 2007, 06:56 |
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Anmeldungsdatum: 10.06.2001
Beiträge: 832
Wohnort: Bern, CH
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@Peter M
Keinesfalls wollen wir das!
Am besten hält man sich an die Punkte die Thömu (husky 2006) bereits aufgelistet hat. So gibts keine Probleme.
Alle anderen Wege verlaufen im grauen Bereich und deren Verlauf ist scheinbar ungewiss.
Bevor man so ein Fahrzeug kauft, ist die Zulassung abzuklären. Andererseits weckt man mit solchen Abklärungen "schlafende Hunde." |
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