Wie oft wechseln (auch hier) hoffnungslose Leichen den Besitzer, weil eben doch noch Teile davon für ein anderes Projekt genutzt werden können. Wäre das dann noch möglich, oder kommt zwingend der Verwerter ?
Bei der "weißen Haushaltsware" und bei Smartphones ist man gerade dabei, eine Reperatur verpflichtend möglich zu machen. Warum nicht bei Autos mit einem erheblich höheren Materialeinsatz ?
Individualverkehr hat gerade gar keine Lobby, denke ich. Man weiß nur noch nicht, wie man die Autoindustrie abwickeln soll ...
Gruß Matthias
PS: Eine bei uns durch unglaubliche Stundensätze unwirtschaftliche Rep, ist in anderen Gegenden, mit noch vorhandenem handwerklichen Geschick, kein Problem.
Viele Buschtaxis aus Afrika finden inzwischen schon wieder den Weg zurück nach Europa, weil hier der Markt für gebrauchte 4x4 Verbrenner sehr interessant ist. Wir brauchen keine zusätzlichen Regulierungen - wir brauchen Freiheit!
Beste Grüße und allzeit gute Fahrt
Hardy
Hilux, XtraCab, KUN25, 2,5 mit 102 PS, 2KD-FTV ohne Ladeluftkühler
Im Prinzip haben wird das Thema "Gebrauchtwagen vs. zur Entsorgung bestimmtes Altfahrzeug" schon heute in D. über das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) geregelt. Demnach kann die zuständige Behörde gegenüber Fahrzeugeigentümern, aber auch Fahrzeugbesitzern eingreifen und die fachgerechte Entsorgung von Fahrzeugen anordnen bzw. zwangsweise durchführen lassen, wenn diese ersichtlich nicht mehr für ihren ursprünglichen angedachten Zweck genutzt werden bzw. genutzt werden können. Wenn also der alte Mercedes /8 abgemeldet und aufgebockt im Vorgarten seit mehreren Jahren dahindämmert, reicht das mitunter schon aus, um ein Einschreiten der Behörde zur rechtfertigen. Das kann im Übrigen auch den Sammler treffen, der in seiner Scheune dutzende Fahrzeuge in einem Zustand lagert, der geeignet ist, potentielle Umweltgefahren heraufzubeschwören. Nur muss in diesem Fall die Behörde erstmal darüber informiert werden, dass in der Scheune ein derartiges Szenario existiert. Den oben genannten /8 entdeckt das Ordnungsamt dagegen meistens routinemäßig.
Das Problem ist aber, dass der Handel mit derartigen Objekten, die wenig bis gar nichts mehr mit einem Automobil zu tun haben, aktuell nicht fassbar ist, obwohl es sich eigentlich um einen Handel mit im Hinblick auf Umweltrisiken nicht ganz unkritischen Sachen handelt.
Gruß
Florian
'86er-HJ61, 450tkm, OME schwer, 35x12,5R15 auf 8,5x15 ET -35, pneumatische gesteuerte HA-Sperre, 80mm Bodylift, optimiertes Verdichterrad, Recaros m. Schwingkonsolen, Aufstelldach u. Innenausbau, div. Zusatzinstrumente, 3"-Abgasanlage inkl. Eigenbau-turbine-outlet, Sidepipe
HJ61-Freak hat geschrieben: Fr 2. Feb 2024, 13:09
Das stimmt nicht ganz: Der Fahrradsektor wird seit einiger Zeit wieder verstärkt bespielt. Das wiederum finde ich persönlich gut!
Florian
Servus Florian,
stimmt, da wo's passt, finde ich das i.O.
Ich meinte natürlich den Verbrenner basierten Individualverkehr.
Gruß Matthias
Dass die Europäische Kommission hier reagiert hat, geht nach meiner Einschätzung auf das Engagement von Leuten, wie Netzi zurück !
Solche Initiativen sind es, die der Europäische Kommission die Auswirkung von möglichen Fehleinschätzungen aufzeigen, und so etwas bewirken können.
Hier noch ein Beispiel dafür was sich die EU heraus nimmt und wie sie uns alle bevormundet! Unfassbar!
EU einigt sich über das "Recht auf Reparatur"
Für Alltagsgeräte wie Staubsauger, Waschmaschinen und Handys werden Reparaturen einfacher.
Das Gesetz soll Verbraucher schützen und Millionen Tonnen Abfall vermeiden.
RobertL hat geschrieben: Fr 2. Feb 2024, 21:29
Hier noch ein Beispiel dafür was sich die EU heraus nimmt und wie sie uns alle bevormundet! Unfassbar!
EU einigt sich über das "Recht auf Reparatur"
Für Alltagsgeräte wie Staubsauger, Waschmaschinen und Handys werden Reparaturen einfacher.
Das Gesetz soll Verbraucher schützen und Millionen Tonnen Abfall vermeiden.
naja, ist ja bald auch niemand mehr da, der etwas neu nachproduziert. Glaube kaum das Brüssel ein Interesse daran hat, dass ich ein Recht auf Reparatur meines 45 Jahre alten Toasters habe.
holefire hat geschrieben: Fr 2. Feb 2024, 22:25
naja, ist ja bald auch niemand mehr da, der etwas neu nachproduziert. Glaube kaum das Brüssel ein Interesse daran hat, dass ich ein Recht auf Reparatur meines 45 Jahre alten Toasters habe.
Den Einwand versteh ich nicht. Es geht ja nicht nur um Produzenten die in der EU heimisch sind und man möchte das wegwerfen reduzieren. Halte ich für sinnvoll. Mehr ist nicht aus meiner Sicht.
Aber egal, ich wollte nur auf den Widerspruch zu den Aussagen hier, dass die EU gegen Nachhaltigkeit handelt mit der "Altfahrzeugverordnung" in ironischer Form hinweisen und auf den sinnlos aufgewirbelten Staub dazu.
Ich versuche mich ab jetzt aus dieser sinnlosen Unterhaltung rauszuhalten und frage wieder in 5-6 Jahren (so wie bei dem anderen Aufregerthema) nach wer was konkret davon gemerkt hat. Ich denke ich kenne schon jetzt die Antwort!
Einstufung als "technisch irreparabel" – aber kein Reparaturverbot
In dem im Sommer 2023 vorgelegten Entwurf der Kommission wiederum geht es darum, wie eine möglichst effektive Ressourcennutzung in der Automobilbranche aussehen kann. Jedes Fahrzeug soll als "technisch irreparabel" eingestuft werden, wenn Motor, Getriebe, Karosserie oder Fahrgestell ausgetauscht werden müssten. Jedoch ist damit kein Reparaturverbot speziell von alten Autos verbunden, wie die deutsche Vertretung der Kommission in einem Facebook-Post klarstellt.
Vielmehr gehe es darum, den Export nicht verkehrstauglicher Fahrzeuge mit all ihren Gefahren für Umwelt und Gesundheit zu verhindern. "NICHTS in diesem Vorschlag hindert eine Autobesitzerin oder einen Autobesitzer daran, ihr/sein Auto reparieren zu lassen, unabhängig vom Alter des Fahrzeugs", heißt es in dem Post. Hinzu komme: "Oldtimer/Sammlerfahrzeuge werden von diesem Vorschlag nicht erfasst."
Unterstellen wir, ein Besitzer "B" eines alten Autos, das nach den Kriterien des Verordnungs-Vorschlags als irreparabel bzw. als Schrott eingestuft wird, möchte sein Auto einem Liebhaber "L" verkaufen.
"B" und "L" leben beide in der EU. Das Auto soll auch nicht die EU verlassen, aber es soll ein Verkauf stattfinden.
"L" möchte das Auto entgegen der Einstufung als irreparabel oder Schrott wieder reparieren oder restaurieren. Darf dieser Verkauf dann durchgeführt werden ? Oder besteht die Möglichkeit einer Übertragung und Anwendung dieser neuen Verordnung auf diesen Vorgang ?
Analog stelle ich mir die Frage, ob "B" an "L" das Auto zum Zweck der Teilegewinnung verkaufen darf ?
Und auch wenn dieser Verkauf dann noch möglich ist, stelle ich mir auch die Frage, ob dieser Verkauf dann mit Hürden belegt wird, die den Verkauf unattraktiver / teurer machen und somit vielleicht dann doch verhindern ?
Hat jemand hierzu schon eine Antwort oder einen Hinweis in dem Entwurf gefunden ?
Ich glaube nicht, dass es jetzt schon darum geht, Schlüsse zu ziehen, sondern darum, auf mögliche Nebenwirkungen im Fall von unklaren Formulierungen in Entwürfen hinzuweisen.
Die Reaktion der Europäischen Kommission hat ja gezeigt, dass sie Diskussionen im Internet verfolgen und auch ernst nehmen. Ich denke auch, dass gerade das Buschtaxi-Forum aufgrund seiner durchdachten Beiträge und der guten redaktionellen Begleitung durch unseren Netzmeister wahrgenommen wird.