Wie grösseren Motor eintragen lassen?
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Wie grösseren Motor eintragen lassen?
Hallo,
Eine Frage an die Leute die einen stärkeren Motor im Landcruiser eingebaut haben. Beispiel: Ein 12H-T in ein BJ42 mit 3B Motor. Der 3B hat 4 Zylinder und 90PS. Der 12H-T hat 6 Zylinder und 136 PS.
1. Baut man um und schweigt beim TÜV? Er erkennt sowieso nicht was drin ist ... weil das Auto schon so alt ist.
2. Baut man um und lässt alles korrekt eintragen? Woher bekommt man die Dokumentation, kann man Kopien von anderen Buschtaxi-user KFZ-Briefe benutzen usw usw?
Lucas
Eine Frage an die Leute die einen stärkeren Motor im Landcruiser eingebaut haben. Beispiel: Ein 12H-T in ein BJ42 mit 3B Motor. Der 3B hat 4 Zylinder und 90PS. Der 12H-T hat 6 Zylinder und 136 PS.
1. Baut man um und schweigt beim TÜV? Er erkennt sowieso nicht was drin ist ... weil das Auto schon so alt ist.
2. Baut man um und lässt alles korrekt eintragen? Woher bekommt man die Dokumentation, kann man Kopien von anderen Buschtaxi-user KFZ-Briefe benutzen usw usw?
Lucas
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Re: Wie grösseren Motor eintragen lassen?
Echt, beim Umbau von 4 auf 6 Zylinder kriegt das ein TÜV-Prüfer nicht mit?? Sind das Zuckerbäcker? Oder wird auf so was gar nicht geschaut bei euch, z.B. wenn er ein Drehzahlprüfgerät an den Motor steckt (AU!) und für die richtige Drehzahl am Gerät einen 6-Ender auswählen muss?
Mat
"LandCruiser" FJ40 12H-T Bj.78 fürs Gelände (2009 - ?)
"CarinaE" AT191 7A-FEL Bj. 96 für die Straße (2018 - ?)
OBSOLET: CarinaE T19U 7A-FE '95 (2001-2012), LandCruiser LJ70 2L-T '89 (2003-2009), Avensis T25 1AD-FTV '08 (2012-2018)
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Re: Wie grösseren Motor eintragen lassen?
Bei uns (DK) wird kein Drehzahlprüfgerät bei der AU verwendet (Trübungstest).
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Re: Wie grösseren Motor eintragen lassen?
Hallo Lucas,
auch wenn der TÜV nichts merken sollte... Hast du einen Unfall und dein Auto wird überprüft, wird deine Versicherung eine Übernahme des Schadens nicht übernehmen, da die ABE erloschen ist. Ich würde es mir überlegen!!
Toyobruder
auch wenn der TÜV nichts merken sollte... Hast du einen Unfall und dein Auto wird überprüft, wird deine Versicherung eine Übernahme des Schadens nicht übernehmen, da die ABE erloschen ist. Ich würde es mir überlegen!!
Toyobruder
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Re: Wie grösseren Motor eintragen lassen?
Toyobruder hat geschrieben:Hallo Lucas,
auch wenn der TÜV nichts merken sollte... Hast du einen Unfall und dein Auto wird überprüft, wird deine Versicherung eine Übernahme des Schadens nicht übernehmen, da die ABE erloschen ist. Ich würde es mir überlegen!!
Toyobruder
Das ist mir klar - aber wie bekommt man dann den Motor legal eingetragen?
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Re: Wie grösseren Motor eintragen lassen?
Am besten mal mit einem TÜV Ingenieur reden. Ich hatte mich neulich nach einem Turboumbau ohne ABE für einen BJ75 erkundigt. Die Aussage hierfür war, dass ich Leistungskennlinien auf dem Rollenprüfstand und eine Geräuschmessung vorweisen muß. Bremsen waren für den Prüfer nicht so wirklich das Thema, da die Bremsen in BJ75 eigentich auch im HZJ75 verbaut und dort mit 130PS kombiniert sind. Wie das beim BJ42 ist weiß ich nicht. Evtl. mußt du auch Endgeschwindigkeit ermitteln lassen. Auch mußt du dich beim TÜVer erkundigen welche Dokumente er für die Hubraum angeben, etc benötigt.
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- HJ61-Freak
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Re: Wie grösseren Motor eintragen lassen?
Toyobruder hat geschrieben:Hast du einen Unfall und dein Auto wird überprüft, wird deine Versicherung eine Übernahme des Schadens nicht übernehmen, da die ABE erloschen ist.
Auch wenn ich Wiederholungen üblicherweise meide, aber diese Aussage ist bzgl. der Einstandspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers falsch! Es besteht im Schadensfall lediglich die Möglichkeit des Regress des Versicherers beim Halter. Dieser Regress ist aber limitiert auf maximal 5.000 EUR und kommt auch nur dann zum Tragen, wenn der vom Halter bzw. Fahrer verschuldete Unfall kausal auf die Veränderung am Fahrzeug zurück zu führen ist. Die vorstehende Aussage gilt für Deutschland sowie die meisten europäischen Staaten. Bei Dänemark, dem Wohnland des Threadstarters, bin ich vorsichtigt, weil sich Dänemark bei der Umsetzung vieler EU-Richtlinien einen Dispens hat erteilen lassen und das Haftpflichtversicherungsrecht durchaus europarechtlich geprägt ist.
Viel interessanter ist in D. bei solchen nicht eingetragenen Umbauten mit Auswirkungen auf den Hubraum und/oder die Emissionen der steuerrechtliche Aspekt: Da der Hubraum des 6-Zylinders deutlich größer ist als beim 4-Zylinder, liegt nach deutschem Steuerrecht eine Steuerhinterziehung vor. Das kann auch bei Vorliegen einer Ersttat mit einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe enden. Da sind die Jungs vom Finanzamt und auch die Gerichte, gerade bei den kleinen Fischen, gnadenlos. Die Höhe der Steuernachzahlung ist dann meistens auch ein Thema: Weise dem Finanzamt erstmal nach, dass der Umbau erst wenige Monate alt ist. Das Finanzamt geht in der Regel davon aus, dass der Umbau bereits vor 10 Jahren stattfand, um den gesamten nichtverjährten Steuerbetrag abgreifen zu können.
Gruß
Florian
'86er-HJ61, 450tkm, OME schwer, 35x12,5R15 auf 8,5x15 ET -35, pneumatische gesteuerte HA-Sperre, 80mm Bodylift, optimiertes Verdichterrad, Recaros m. Schwingkonsolen, Aufstelldach u. Innenausbau, div. Zusatzinstrumente, 3"-Abgasanlage inkl. Eigenbau-turbine-outlet, Sidepipe
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Re: Wie grösseren Motor eintragen lassen?
Also bei mir wurde die Zylinderzahl, der Hubraum, der Geräuschpegel und die Leistung im Fahrzeugschein angepasst. Dann wurde im Fahrzeugschein eingetragen welche Schlüsselnummer für die AU eingegeben werden muss und fertich...
Das Finaznzamt und die Versicherung hats nicht die Bohne gekümmert...
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Toyota Hilux 3L-T
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- HJ61-Freak
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Re: Wie grösseren Motor eintragen lassen?
La4200 hat geschrieben:Also bei mir wurde [...]der Hubraum, [...] im Fahrzeugschein angepasst. Dann wurde im Fahrzeugschein eingetragen welche Schlüsselnummer für die AU eingegeben werden muss und fertich...
Das Finaznzamt [...] hats nicht die Bohne gekümmert...
Der Steuerbetrag, also der Jahressteuerbetrag, sollte sich schon geändert haben, wenn sich der Hubraum in den Papieren geändert hat, jedenfalls wenn die Änderung des Hubraums im Bereich +/- 100 ccm gelegen hat.
Gruß
Florian
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Re: Wie grösseren Motor eintragen lassen?
Der Steuerbetrag, also der Jahressteuerbetrag, sollte sich schon geändert haben, wenn sich der Hubraum in den Papieren geändert hat, jedenfalls wenn die Änderung des Hubraums im Bereich +/- 100 ccm gelegen hat.
Das kommt auf das Land darauf an. Es gibt tatsächlich Länder wo der Hubraum völlig egal ist, Hauptsache die Seriennummer vom Motor stimmt mit den Papieren überein.
Gruss
Tomas
Wenn man sich auf den Schlips getreten fühlt, soll man ihn abnehmen.
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Re: Wie grösseren Motor eintragen lassen?
Tomas2 hat geschrieben:Das kommt auf das Land darauf an. Es gibt tatsächlich Länder wo der Hubraum völlig egal ist, Hauptsache die Seriennummer vom Motor stimmt mit den Papieren überein.
Gruss
Tomas
In DK steht die Seriennummer vom Motor nicht im Brief drin. Auch nicht in deutschen Briefen (99% sicher) . Aber das weiss hier sicher einer viel besser als ich.
Lucas
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Re: Wie grösseren Motor eintragen lassen?
Der FJ4X hatte einen 4,2l Benziner mit 130PS und denke, dass da die Bremsen auch gleich waren wie beim BJ
den 2H gabs auch als HJ47 im 4er
den 2H gabs auch als HJ47 im 4er
Grüsse Walter
http://travel42.at/walter-61/index.htm
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- Lindenbaum
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Re: Wie grösseren Motor eintragen lassen?
Wo steht denn die Zylinderzahl in der Zulassungsbescheinigung?La4200 hat geschrieben: Sa 26. Dez 2015, 11:37 Also bei mir wurde die Zylinderzahl, der Hubraum, der Geräuschpegel und die Leistung im Fahrzeugschein angepasst. Dann wurde im Fahrzeugschein eingetragen welche Schlüsselnummer für die AU eingegeben werden muss und fertich...
Das Finaznzamt und die Versicherung hats nicht die Bohne gekümmert...
So wie es aussieht in D?Tomas2 hat geschrieben: Sa 26. Dez 2015, 14:16Das kommt auf das Land darauf an. Es gibt tatsächlich Länder wo der Hubraum völlig egal ist, Hauptsache die Seriennummer vom Motor stimmt mit den Papieren überein.Der Steuerbetrag, also der Jahressteuerbetrag, sollte sich schon geändert haben, wenn sich der Hubraum in den Papieren geändert hat, jedenfalls wenn die Änderung des Hubraums im Bereich +/- 100 ccm gelegen hat.
Gruss
Tomas
Gruß, Michael
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Re: Wie grösseren Motor eintragen lassen?
In D ist die KFZ-Steuer für PKW u.a. hubraumabhängig. Deswegen ist der Hubraum nicht egal, AUSSER das Fahrzeug ist als LKW zugelassen. Dann ist das Gewicht entscheidend und, bei zulässigem Gewicht über 3.500 kg, auch die Schadstoff- und Geräuschklasse.
Am zielführendsten ist es also, das Fahrzeug als LKW <3.500 kg zGG zuzulassen und die technischen Anforderungen mit TÜV, Dekra, GTÜ abzuklären.
Am zielführendsten ist es also, das Fahrzeug als LKW <3.500 kg zGG zuzulassen und die technischen Anforderungen mit TÜV, Dekra, GTÜ abzuklären.
Viele Grüße
Mathias
Mathias
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Re: Wie grösseren Motor eintragen lassen?
Ein "H" mag da auch hilfreich seinKat i hat geschrieben: Mi 6. Dez 2023, 09:53 In D ist die KFZ-Steuer für PKW u.a. hubraumabhängig. Deswegen ist der Hubraum nicht egal, AUSSER das Fahrzeug ist als LKW zugelassen. Dann ist das Gewicht entscheidend und, bei zulässigem Gewicht über 3.500 kg, auch die Schadstoff- und Geräuschklasse.
Am zielführendsten ist es also, das Fahrzeug als LKW <3.500 kg zGG zuzulassen und die technischen Anforderungen mit TÜV, Dekra, GTÜ abzuklären.
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