Wie grösseren Motor eintragen lassen?

Alles technische, was sonst nirgends paßt
bikemaniac
Beiträge: 744
Registriert: So 5. Okt 2008, 15:45
Wohnort: Kopenhagen

Wie grösseren Motor eintragen lassen?

Beitrag von bikemaniac »

Hallo,

Eine Frage an die Leute die einen stärkeren Motor im Landcruiser eingebaut haben. Beispiel: Ein 12H-T in ein BJ42 mit 3B Motor. Der 3B hat 4 Zylinder und 90PS. Der 12H-T hat 6 Zylinder und 136 PS.

1. Baut man um und schweigt beim TÜV? Er erkennt sowieso nicht was drin ist ... weil das Auto schon so alt ist.
2. Baut man um und lässt alles korrekt eintragen? Woher bekommt man die Dokumentation, kann man Kopien von anderen Buschtaxi-user KFZ-Briefe benutzen usw usw?

Lucas

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
RinaMat
Beiträge: 3091
Registriert: Fr 28. Nov 2003, 22:02
Wohnort: AUSTRIA/NÖ

Re: Wie grösseren Motor eintragen lassen?

Beitrag von RinaMat »

Echt, beim Umbau von 4 auf 6 Zylinder kriegt das ein TÜV-Prüfer nicht mit?? Sind das Zuckerbäcker? Oder wird auf so was gar nicht geschaut bei euch, z.B. wenn er ein Drehzahlprüfgerät an den Motor steckt (AU!) und für die richtige Drehzahl am Gerät einen 6-Ender auswählen muss?
Mat
"LandCruiser" FJ40 12H-T Bj.78 fürs Gelände (2009 - ?)
"CarinaE" AT191 7A-FEL Bj. 96 für die Straße (2018 - ?)
OBSOLET: CarinaE T19U 7A-FE '95 (2001-2012), LandCruiser LJ70 2L-T '89 (2003-2009), Avensis T25 1AD-FTV '08 (2012-2018)

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
bikemaniac
Beiträge: 744
Registriert: So 5. Okt 2008, 15:45
Wohnort: Kopenhagen

Re: Wie grösseren Motor eintragen lassen?

Beitrag von bikemaniac »

Bei uns (DK) wird kein Drehzahlprüfgerät bei der AU verwendet (Trübungstest).

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Toyobruder
Beiträge: 646
Registriert: Sa 7. Mai 2005, 17:22
Wohnort: Passau

Re: Wie grösseren Motor eintragen lassen?

Beitrag von Toyobruder »

Hallo Lucas,

auch wenn der TÜV nichts merken sollte... Hast du einen Unfall und dein Auto wird überprüft, wird deine Versicherung eine Übernahme des Schadens nicht übernehmen, da die ABE erloschen ist. Ich würde es mir überlegen!!

Toyobruder

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
bikemaniac
Beiträge: 744
Registriert: So 5. Okt 2008, 15:45
Wohnort: Kopenhagen

Re: Wie grösseren Motor eintragen lassen?

Beitrag von bikemaniac »

Toyobruder hat geschrieben:Hallo Lucas,

auch wenn der TÜV nichts merken sollte... Hast du einen Unfall und dein Auto wird überprüft, wird deine Versicherung eine Übernahme des Schadens nicht übernehmen, da die ABE erloschen ist. Ich würde es mir überlegen!!

Toyobruder


Das ist mir klar - aber wie bekommt man dann den Motor legal eingetragen?

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Itchy Feet
Beiträge: 342
Registriert: Fr 18. Sep 2015, 21:15

Re: Wie grösseren Motor eintragen lassen?

Beitrag von Itchy Feet »

Am besten mal mit einem TÜV Ingenieur reden. Ich hatte mich neulich nach einem Turboumbau ohne ABE für einen BJ75 erkundigt. Die Aussage hierfür war, dass ich Leistungskennlinien auf dem Rollenprüfstand und eine Geräuschmessung vorweisen muß. Bremsen waren für den Prüfer nicht so wirklich das Thema, da die Bremsen in BJ75 eigentich auch im HZJ75 verbaut und dort mit 130PS kombiniert sind. Wie das beim BJ42 ist weiß ich nicht. Evtl. mußt du auch Endgeschwindigkeit ermitteln lassen. Auch mußt du dich beim TÜVer erkundigen welche Dokumente er für die Hubraum angeben, etc benötigt.

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
HJ61-Freak
Beiträge: 5204
Registriert: Di 6. Nov 2007, 21:58
Wohnort: Weiterstadt

Re: Wie grösseren Motor eintragen lassen?

Beitrag von HJ61-Freak »

Toyobruder hat geschrieben:Hast du einen Unfall und dein Auto wird überprüft, wird deine Versicherung eine Übernahme des Schadens nicht übernehmen, da die ABE erloschen ist.

Auch wenn ich Wiederholungen üblicherweise meide, aber diese Aussage ist bzgl. der Einstandspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers falsch! Es besteht im Schadensfall lediglich die Möglichkeit des Regress des Versicherers beim Halter. Dieser Regress ist aber limitiert auf maximal 5.000 EUR und kommt auch nur dann zum Tragen, wenn der vom Halter bzw. Fahrer verschuldete Unfall kausal auf die Veränderung am Fahrzeug zurück zu führen ist. Die vorstehende Aussage gilt für Deutschland sowie die meisten europäischen Staaten. Bei Dänemark, dem Wohnland des Threadstarters, bin ich vorsichtigt, weil sich Dänemark bei der Umsetzung vieler EU-Richtlinien einen Dispens hat erteilen lassen und das Haftpflichtversicherungsrecht durchaus europarechtlich geprägt ist.

Viel interessanter ist in D. bei solchen nicht eingetragenen Umbauten mit Auswirkungen auf den Hubraum und/oder die Emissionen der steuerrechtliche Aspekt: Da der Hubraum des 6-Zylinders deutlich größer ist als beim 4-Zylinder, liegt nach deutschem Steuerrecht eine Steuerhinterziehung vor. Das kann auch bei Vorliegen einer Ersttat mit einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe enden. Da sind die Jungs vom Finanzamt und auch die Gerichte, gerade bei den kleinen Fischen, gnadenlos. Die Höhe der Steuernachzahlung ist dann meistens auch ein Thema: Weise dem Finanzamt erstmal nach, dass der Umbau erst wenige Monate alt ist. Das Finanzamt geht in der Regel davon aus, dass der Umbau bereits vor 10 Jahren stattfand, um den gesamten nichtverjährten Steuerbetrag abgreifen zu können.

Gruß

Florian
'86er-HJ61, 450tkm, OME schwer, 35x12,5R15 auf 8,5x15 ET -35, pneumatische gesteuerte HA-Sperre, 80mm Bodylift, optimiertes Verdichterrad, Recaros m. Schwingkonsolen, Aufstelldach u. Innenausbau, div. Zusatzinstrumente, 3"-Abgasanlage inkl. Eigenbau-turbine-outlet, Sidepipe

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
La4200
Beiträge: 1466
Registriert: Mo 25. Aug 2008, 16:07
Wohnort: Nierstein Deutschland

Re: Wie grösseren Motor eintragen lassen?

Beitrag von La4200 »

Also bei mir wurde die Zylinderzahl, der Hubraum, der Geräuschpegel und die Leistung im Fahrzeugschein angepasst. Dann wurde im Fahrzeugschein eingetragen welche Schlüsselnummer für die AU eingegeben werden muss und fertich...

Das Finaznzamt und die Versicherung hats nicht die Bohne gekümmert...
Toyota Hilux 3L-T 8)

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
HJ61-Freak
Beiträge: 5204
Registriert: Di 6. Nov 2007, 21:58
Wohnort: Weiterstadt

Re: Wie grösseren Motor eintragen lassen?

Beitrag von HJ61-Freak »

La4200 hat geschrieben:Also bei mir wurde [...]der Hubraum, [...] im Fahrzeugschein angepasst. Dann wurde im Fahrzeugschein eingetragen welche Schlüsselnummer für die AU eingegeben werden muss und fertich...

Das Finaznzamt [...] hats nicht die Bohne gekümmert...

Der Steuerbetrag, also der Jahressteuerbetrag, sollte sich schon geändert haben, wenn sich der Hubraum in den Papieren geändert hat, jedenfalls wenn die Änderung des Hubraums im Bereich +/- 100 ccm gelegen hat.

Gruß

Florian
'86er-HJ61, 450tkm, OME schwer, 35x12,5R15 auf 8,5x15 ET -35, pneumatische gesteuerte HA-Sperre, 80mm Bodylift, optimiertes Verdichterrad, Recaros m. Schwingkonsolen, Aufstelldach u. Innenausbau, div. Zusatzinstrumente, 3"-Abgasanlage inkl. Eigenbau-turbine-outlet, Sidepipe

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
Tomas2
Beiträge: 675
Registriert: Di 25. Nov 2003, 12:38
Wohnort: CH-in der Mitte
Kontaktdaten:

Re: Wie grösseren Motor eintragen lassen?

Beitrag von Tomas2 »

Der Steuerbetrag, also der Jahressteuerbetrag, sollte sich schon geändert haben, wenn sich der Hubraum in den Papieren geändert hat, jedenfalls wenn die Änderung des Hubraums im Bereich +/- 100 ccm gelegen hat.


Das kommt auf das Land darauf an. Es gibt tatsächlich Länder wo der Hubraum völlig egal ist, Hauptsache die Seriennummer vom Motor stimmt mit den Papieren überein.

Gruss
Tomas
Wenn man sich auf den Schlips getreten fühlt, soll man ihn abnehmen.

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
bikemaniac
Beiträge: 744
Registriert: So 5. Okt 2008, 15:45
Wohnort: Kopenhagen

Re: Wie grösseren Motor eintragen lassen?

Beitrag von bikemaniac »

Tomas2 hat geschrieben:Das kommt auf das Land darauf an. Es gibt tatsächlich Länder wo der Hubraum völlig egal ist, Hauptsache die Seriennummer vom Motor stimmt mit den Papieren überein.
Gruss
Tomas


In DK steht die Seriennummer vom Motor nicht im Brief drin. Auch nicht in deutschen Briefen (99% sicher) :-). Aber das weiss hier sicher einer viel besser als ich.

Lucas

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
walter1961
Beiträge: 236
Registriert: Mo 8. Apr 2002, 21:01
Wohnort: Graz

Re: Wie grösseren Motor eintragen lassen?

Beitrag von walter1961 »

Der FJ4X hatte einen 4,2l Benziner mit 130PS und denke, dass da die Bremsen auch gleich waren wie beim BJ
den 2H gabs auch als HJ47 im 4er

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
Lindenbaum
Beiträge: 645
Registriert: So 12. Mär 2006, 21:28
Wohnort: Much

Re: Wie grösseren Motor eintragen lassen?

Beitrag von Lindenbaum »

La4200 hat geschrieben: Sa 26. Dez 2015, 11:37 Also bei mir wurde die Zylinderzahl, der Hubraum, der Geräuschpegel und die Leistung im Fahrzeugschein angepasst. Dann wurde im Fahrzeugschein eingetragen welche Schlüsselnummer für die AU eingegeben werden muss und fertich...

Das Finaznzamt und die Versicherung hats nicht die Bohne gekümmert...
Wo steht denn die Zylinderzahl in der Zulassungsbescheinigung?
Tomas2 hat geschrieben: Sa 26. Dez 2015, 14:16
Der Steuerbetrag, also der Jahressteuerbetrag, sollte sich schon geändert haben, wenn sich der Hubraum in den Papieren geändert hat, jedenfalls wenn die Änderung des Hubraums im Bereich +/- 100 ccm gelegen hat.
Das kommt auf das Land darauf an. Es gibt tatsächlich Länder wo der Hubraum völlig egal ist, Hauptsache die Seriennummer vom Motor stimmt mit den Papieren überein.

Gruss
Tomas
So wie es aussieht in D?


Gruß, Michael

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Kat i
Beiträge: 206
Registriert: Di 21. Okt 2014, 09:40
Wohnort: Rohrdorf / Rosenheim

Re: Wie grösseren Motor eintragen lassen?

Beitrag von Kat i »

In D ist die KFZ-Steuer für PKW u.a. hubraumabhängig. Deswegen ist der Hubraum nicht egal, AUSSER das Fahrzeug ist als LKW zugelassen. Dann ist das Gewicht entscheidend und, bei zulässigem Gewicht über 3.500 kg, auch die Schadstoff- und Geräuschklasse.

Am zielführendsten ist es also, das Fahrzeug als LKW <3.500 kg zGG zuzulassen und die technischen Anforderungen mit TÜV, Dekra, GTÜ abzuklären.
Viele Grüße
Mathias

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
isegrim
Beiträge: 1836
Registriert: Mi 9. Nov 2005, 10:10
Wohnort: Im Wald bei Babenhausen

Re: Wie grösseren Motor eintragen lassen?

Beitrag von isegrim »

Kat i hat geschrieben: Mi 6. Dez 2023, 09:53 In D ist die KFZ-Steuer für PKW u.a. hubraumabhängig. Deswegen ist der Hubraum nicht egal, AUSSER das Fahrzeug ist als LKW zugelassen. Dann ist das Gewicht entscheidend und, bei zulässigem Gewicht über 3.500 kg, auch die Schadstoff- und Geräuschklasse.

Am zielführendsten ist es also, das Fahrzeug als LKW <3.500 kg zGG zuzulassen und die technischen Anforderungen mit TÜV, Dekra, GTÜ abzuklären.
Ein "H" mag da auch hilfreich sein :D

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Antworten

Zurück zu „Allgemeine technische Diskussionen / General Tech Discussion“