Urheberschutzgesetz

Für alles, was sonst nirgends reinpaßt...
Benutzeravatar
Onkelchen
Landfrau
Beiträge: 15770
Registriert: So 21. Sep 2003, 18:52
Wohnort: BaWü, ganz am Rand

Urheberschutzgesetz

Beitrag von Onkelchen »

Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:

Ich versuche mal, ein paar grundsätzliche Sachen hierzu anzuführen:

- Der Urheber ist immer der Autor. Unabhängig von der Form des Werkes.
Der Urheber kann sein Urheberrecht nicht abgeben oder veräußern.
Er kann Anderen jedoch Nutzungsrechte in beliebiger Form einräumen.

- 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers wird sein Werk zum Allgemeingut.

Ergänzungen hierzu gibt es verschiedene um den jeweiligen Besonderheiten der Sache dienlich zu sein.
Dies Betrifft in den meisten Fällen die Veröffentlichung der Werke.

z.B.:

Bei Werken, die im Internet veröffentlicht werden, wird grundsätzlich davon aus, dass eine Weiterverwendung in unveränderter Form gestattet ist, wenn

- der Autor hierzu genannt wird bzw. die Quelle durch die der Autor eindeutig nachvollziehbar ist.
- die Weiterverwendung nicht eindeutig untersagt ist.

Das vielzitierte "Recht am eigenen Bild":
Es hat nichts mit dem "Bild" als Sache sondern mit dem "Bildnis" bzw. der "Abbildung" zu tun.
Der Abgebildetete hat keinerlei Urheber-, Nutzungs, oder Eigentumsrechte an Bildnissen, die von seiner Person angefertigt werden.
Er hat aber das Recht, eine Veröffentlichung zu Untersagen.
Gültige Rechtsprechungen gehen davon aus, dass anzunehmen ist, dass eine Person die Eindeutig als Hauptperson auf einem Bildnis, zu erkennen ist, einer unkontrollierten Veröffentlichung grundsätzlich nicht zustimmt.
Von einem "Verschwinden in Gruppen" wird ausgegangen, wenn mehr als 5 Personen auf dem veröffentlichten Werk zu sehen sind, und die fragliche Person hier nicht besonders hervorsticht.

Bei öffentlichen Veranstaltungen sind die "Sperrrechte" insoweit eingeschränkt, wenn allgemeine Veröffentlichungen zu dieser Veranstaltung offensichtlich sind bzw. vom Veranstalter darauf hingewiesen wird. In diesen Fällen wird von einem grunsätzlichen Einverständnis ausgegangen, soweit keine weiteren Persönlichkeits- oder Sittenrechte angegriffen werden.

Bsp.: Der jubelnde Fan bei einem Fußballspiel darf ohne Genehmigung erkennbar gezeigt werden. Der betrunkene Fan, der gerade die ganzen Sitze vollk... darf nicht mehr erkennbar gezeigt werden.
Ausnahmen hier: Im Zuge von Nachrichtenberichterstattungen, wenn ein gewisses öffentliches Interesse vorliegt sowie bei Personen des offentlichen Lebens. Das "Prominenten-Paparazzi"-Problem.

Soweit mal ein paar Punkte zu den Themen Bilder und Internet.

Viele Grüße
Onkelchen
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, die die Welt nie angeschaut haben.
(Alexander von Humboldt)

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
FJ40 GARAGE
Beiträge: 5187
Registriert: Mi 16. Okt 2002, 19:51
Wohnort: Dorfweil im schönen Taunus ;-)
Kontaktdaten:

Urheberschutzgesetz

Beitrag von FJ40 GARAGE »

Alles schön und gut nur wie funktioniert das zb mit http://web.archive.org ??

Die zeigen ja offensichtlich nicht mehr vorhandene Webseiteninhalte und man hat da als Verantwortlicher offenbar keinen Einfluss drauf ?
Good Cruising, Peter

Das Leben erzählt die besten Geschichten............. Bild
Glück hat nur der Glückliche! ;-)

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
landcruiser
Beiträge: 16007
Registriert: Do 17. Mai 2001, 23:14

Urheberschutzgesetz

Beitrag von landcruiser »

Quote: from FJ40 GARAGE on 9:37 am 15. Mar. 2005
Alles schön und gut nur wie funktioniert das zb mit http://web.archive.org ??

Die zeigen ja offensichtlich nicht mehr vorhandene Webseiteninhalte und man hat da als Verantwortlicher offenbar keinen Einfluss drauf ?


Peter,
kannte ich noch gar nicht.
Das Ding ist ja der Oberhammer. Das findet man ja olle Kamellen, das ist nicht zu glauben. Die müssen ja Speicher ohne Ende haben.

uwe

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
Magnus
Beiträge: 1676
Registriert: Fr 12. Jul 2002, 20:43
Wohnort: Niederrhein

Urheberschutzgesetz

Beitrag von Magnus »

Quote: from netzmeister on 22:19 am 11. Mar. 2005
Die Bilder unter "Mitglieder des Forums" werden von den Mitgliedern selbst geschickt und sind somit "gute Bilder" - die im Nachhinein eingebundenen (und natürlich auch die wunderschönen Portraits, die Ihr ansprecht) sind demnach zuallererst einmal "böse Bilder"... :biggrin:


Das mit den "bösen" Bildern ist auch wieder so ne Sache. Wenn ich mich recht erinnere, möge man mich bitte korrigieren wenn ich falsch liege, dann sind wichtige Persönlichkeiten (Politiker, Schauspieler, angehende Weltherrscher... :biggrin: ) der Gegenwart auch davon ausgenommen.

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
Batwichtel
Beiträge: 2688
Registriert: Do 28. Aug 2003, 22:20
Wohnort: Pampa, Mittelpunkt der zisilivierten Welt
Kontaktdaten:

Urheberschutzgesetz

Beitrag von Batwichtel »

Quote: from Magnus on 10:26 am 15. Mar. 2005
..........dann sind wichtige Persönlichkeiten (Politiker, Schauspieler, angehende Weltherrscher... :biggrin: ) der Gegenwart auch davon ausgenommen.

richtig interessant wirds dann, wenn man beginnt sich zu fragen wo die "Wichtigkeit" einer solchen Persönlichkeit beginnt. Ist schon der Kopf einer Dreipersonen-Arbeitsgemeinschaft" so wichtig, daß er abgebildet werden darf ohne etwas dagegen einwendenzu dürfen. Oder muß er erst 500 mal mit seiner Genehmigung abgelichtet worden sein um diesen Grad der Wichtigkeit zu erreichen?
Dieter
Es gibt ein Leben ohne LC, aber es ist Langweilig!

uǝɥǝɹpɥɔɹnp ǝʇʇıq

Fährst du noch, oder cruist du schon?

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
FJ40 GARAGE
Beiträge: 5187
Registriert: Mi 16. Okt 2002, 19:51
Wohnort: Dorfweil im schönen Taunus ;-)
Kontaktdaten:

Urheberschutzgesetz

Beitrag von FJ40 GARAGE »

Wahrscheinlich wirds im Zweifelsfall davon abhängen ob ein Bild gemeinsam mit einer bemerkung über den Färbegrad des Naturhaares gepostet wird.

Da werden selbst (ungefärbte) Staatsoberhäupter ungehalten  ;)

Ich befürchte, dass die Todesstrafe wieder eingeführt wird, wenn mal einer ein Bild von unserem Bundesgerd mit  grauen Schläfen veröffentlicht. :)

Um´s nicht so sehr zu verwässern, wie ist das nun mit den Internet Zeitmaschinen??
Wer trägt da die Verantwortung fürs Bild ?

@BJ-Axel: Hui wenn das mal keinen Ärger  gibt......oder ne Unterlassungsklagenandrohung .......

(Edited by FJ40 GARAGE at 14:16 am 11. June 2005)
Good Cruising, Peter

Das Leben erzählt die besten Geschichten............. Bild
Glück hat nur der Glückliche! ;-)

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
FJ40 GARAGE
Beiträge: 5187
Registriert: Mi 16. Okt 2002, 19:51
Wohnort: Dorfweil im schönen Taunus ;-)
Kontaktdaten:

Urheberschutzgesetz

Beitrag von FJ40 GARAGE »

Hab gerade eine eMail von einem anderen Forenbetreiber bekommen wo explizit auf das verwenden von Landkarten, Anfahrtsbeschreibungen hingewiesen wird.

Der Bericht ist von Februar aber die Häscher scheinen derweil  etwas aktiver zu agieren.

Was ich auch nicht wusste......
Zitat:
Es gibt einige Dinge, die auf Homepages seit Jahren üblich und dennoch hochgefährlich sind. Eins davon ist es, die Besucher mit "Willkommen auf Domainname" zu begrüßen. Es ist reine Höflichkeit, denn normal weiß der Surfer ja, auf welche Seite er wollte. Doch sind unbekannte Websurfer einem eben oft nicht wohlgesonnen, sondern nur auf den schnellen Euro per Abmahnung aus. Und wer einen Domainnamen in Verbindung mit einem "Willkommen" verwendet, benutzt ihn als offizielle Firmenbezeichnung, so die Gerichte

Und zur Waybackmachine gibts folgendes : Als Beweismittel anerkannt damit machen´s wohl auch die Kartenverlage ......

World WILD Web ..........;)
Good Cruising, Peter

Das Leben erzählt die besten Geschichten............. Bild
Glück hat nur der Glückliche! ;-)

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Fongs
Beiträge: 8643
Registriert: Do 2. Aug 2001, 23:09
Wohnort: Bankgeheimniss
Kontaktdaten:

Beitrag von Fongs »

@Netzi

schon mitbekommen????

:arrow: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,15 ... 09,00.html

es wird sicher nicht einfacher für Dich...und ist auch kein Freibrief.
Mal schaun was draus wird.
[b][i]Gruss Fongs[/i][/b]

Es ist Zeit... die Wege neu zu gehen [img]http://www.wuerziworld.de/Smilies/mx2/mx33.gif[/img]

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
netzmeister
Administrator
Beiträge: 26130
Registriert: Di 12. Jan 1999, 02:00
Wohnort: 76356 Weingarten
Kontaktdaten:

Beitrag von netzmeister »

Ändert sich nix:

Erst wenn ein Forumsbetreiber Kenntnis von einem Rechtsverstoß erhalte, sei er dazu verpflichtet, den entsprechenden Eintrag zu entfernen.


Zumindest ändert sich nix am Verfahren.

Sprich: Nach wie vor muß ich theoretisch sofort reagieren, wenn irgendwo was "unsauberes" auftaucht.
Nächstes Buschtaxi-Treffen: 6.-8. September 2024
LEGENDE LAND CRUISER - Das Buch...erhältlich bei mir! ;-)
facebook.com/buschtaxi.net | instagram.com/buschtaxi_net | youtube.com/@buschtaxi_net

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Fongs
Beiträge: 8643
Registriert: Do 2. Aug 2001, 23:09
Wohnort: Bankgeheimniss
Kontaktdaten:

Beitrag von Fongs »

netzmeister hat geschrieben:Ändert sich nix:

Erst wenn ein Forumsbetreiber Kenntnis von einem Rechtsverstoß erhalte, sei er dazu verpflichtet, den entsprechenden Eintrag zu entfernen.


Zumindest ändert sich nix am Verfahren.

Sprich: Nach wie vor muß ich theoretisch sofort reagieren, wenn irgendwo was "unsauberes" auftaucht.


ja... :greenyes:
[b][i]Gruss Fongs[/i][/b]

Es ist Zeit... die Wege neu zu gehen [img]http://www.wuerziworld.de/Smilies/mx2/mx33.gif[/img]

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Antworten

Zurück zu „Café Oriental“