Handhabung An/Abmeldung in AT, wenn Auto im Ausland ist

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Ben W-G
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Handhabung An/Abmeldung in AT, wenn Auto im Ausland ist

Beitrag von Ben W-G »

Dear Buschtaxler Community,
Der Landcruiser ist noch in Westafrika, da die Grenzen dicht sind und ich mich noch nicht für die Algerien-Route entschieden habe (3000,- Kosten an Guides, Genehmigungen im Süden und Norden)

Wir sind auch gerade am Überlegen , ob wir unser Buschtaxi überhaupt nach Hause holen oder in die Welt schicken (wie beim Kauf ursprünglich geplant). COVID und die Dieselpreise der Zukunft in Europa ergeben einen guten Zeitpunkt eventuell.

Wer von Euch hat konkrete Infos/Erfahrung, wie man es am Besten angeht. FYI das Auto hat eine Carnet von ADAC bis Dezember 2023 (kann verlängert werden). Falls es nach Nord - oder Südamerika geht , braucht man kein Carnet mehr soweit ich informiert wurde.

1. Kann man die Versicherung und Steuer in Ö. einfrieren für eine bestimmte Zeit?
Eigentlich zahlen wir umsonst, weil die Versicherung gar nichts nutzt in den Ländern, wir hier die Infrastruktur gar nicht in Anspruch nehmen und weil wir vor Ort eine Versicherung für Westafrika haben.

2. Wenn wir den Cruiser von Dakar oder Cote d’Ivoire weiterverschiffen (ev. Mitte nächstes Jahr) , was wäre da sinnvoll wegen Nummerntafeln - eventuell tun wirs dann komplett abmelden und kriegen neue Tafeln in Kanada oder Südamerika?

3. Sonstige Aspekte zu beachten???

Vielen Dank für Infos,
LG

Ben

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harri
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Re: Handhabung An/Abmeldung in AT, wenn Auto im Ausland ist

Beitrag von harri »

Ob eine Stilllegung wie beim Motorrad auch beim Auto funktioniert weiß ich nicht, aber dann muss die Nummerntafel bei der Versicherung hinterlegt werden.

Wenn du das Fahrzeug abmeldest, muss auch das Kennzeichen abgegeben werden. Da das auch im KfZ Brief eingetragen wird, muss auch wer persönlich vor Ort sein.

SG Harri
LC J120, Bj. 2003, 265/70 BFG/ AT auf original Alu's, Snorkel, OME FW

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peter_rookie
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Re: Handhabung An/Abmeldung in AT, wenn Auto im Ausland ist

Beitrag von peter_rookie »

kontaktiere doch deine Versicherung oder eine beliebige Zulassungsstelle

tolle reise!
in torque we trust

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toyotamartin
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Re: Handhabung An/Abmeldung in AT, wenn Auto im Ausland ist

Beitrag von toyotamartin »

Ausländisches Fahrzeug in zb USA anmelden ist unmöglich.Öst.Nummern drauflassen und,wenn notwendig Zusatzversicherung abschliessen

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Ben W-G
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Re: Handhabung An/Abmeldung in AT, wenn Auto im Ausland ist

Beitrag von Ben W-G »

Danke für die Infos.
Vericherungsmakler ist schon kontaktiert und ich warte auf Antworten. Ja ich frage aber auch bei der Versicherung direkt nach und auch bei der Zulassungsstelle.

Wollt nur schauen, was es hier für Erfahrungen bzw. Work arounds gibt.

Ja in N. Amerika Kanada wärs nicht möglich mit der Anmeldung , in Südamerika teilweise schon, was ich so gelesen habe.

In Afrika hat ein Freund einfach die Tafeln nachmachen lassen, wo er das Auto in D. abgemeldet hat und in Afrika eine Nrtafel oben gebraucht hat. Ist aber nur als kurze Zwischenlösung vorm Verkauf gedacht glaube ich. Hum?

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RobertL
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Re: Handhabung An/Abmeldung in AT, wenn Auto im Ausland ist

Beitrag von RobertL »

Hinterlegung der Nummerntafeln samt Zulassungsschein bei einer Zulassungsstelle und alles ist gut. Völlig problemlos und mit keinen Kosten versehen. Geht für 1 Jahr, danach kann man ganz easy verlängern um ein weiteres Jahr.

Ich hab das 2019-2021 mit dem 80er so gemacht.

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spec
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Re: Handhabung An/Abmeldung in AT, wenn Auto im Ausland ist

Beitrag von spec »

es könnte auch sein, dass Kennzeichen und zulassungsschein im wilden afrika einfach verloren gegangen sind :roll:

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Ben W-G
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Re: Handhabung An/Abmeldung in AT, wenn Auto im Ausland ist

Beitrag von Ben W-G »

Ah super:

@ danke Robert so hab ichs auch im Kopf gehabt. Danach kann man die wieder holen gel? Der Cruiser hat so eine Sondergenehmigung damals bekommen und es wäre schön , wenn wir das Auto bei Bedarf wieder problemlos in AT anmelden könnten (auch wenn es m.E. zunehmend wenig Sinn macht).

@Spec: Ja das kann auch passieren in Afrika!

Die andere Variante ist der Verkauf und dann einfach in Amerika was kaufen oder Afrika oder Australien. Bei den Verschiffungspreisen und Komplikationen auch eine sinnvolle Option mit Startkassa! Aber da wär ma schon sehr traurig um den BeastBeauty

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RobertL
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Re: Handhabung An/Abmeldung in AT, wenn Auto im Ausland ist

Beitrag von RobertL »

Ja wenn du eine aktuelle Zulassung hast, dann ist das kein Problem. Egal ob Einzelgenehmigung oder nicht. Pickerl musst du halt machen lassen um ihn in A wieder auf die Straße bringen zu können.

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Ben W-G
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Re: Handhabung An/Abmeldung in AT, wenn Auto im Ausland ist

Beitrag von Ben W-G »

Wo hast den 80er damals stehen gehabt Robert?

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RobertL
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Re: Handhabung An/Abmeldung in AT, wenn Auto im Ausland ist

Beitrag von RobertL »

Ben W-G hat geschrieben:Wo hast den 80er damals stehen gehabt Robert?

Ich hatte ihn in einer Halle bei mir ums Eck in 1220 Wien eingestellt zu einem sehr akzeptablen Preis. In derselben Halle steht zur Zeit mein Chevy Van.

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MyToy01
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Re: Handhabung An/Abmeldung in AT, wenn Auto im Ausland ist

Beitrag von MyToy01 »

Hallo,

Hinterlegung für 1 Jahr (danach kann man verlängern) ist kein Problem. Dafür muss derjenige der im Zulassungsschein als Besitzer steht vor Ort sein oder eine bevollmächtigte Person. Man braucht dazu Zulassungsschein Teil 1 (also den den man im Kfz mitführt, der andere, Teil 2 ist meist hinten im Typenschein angeheftet, bleibt beim Besitzer) und die Kennzeichen. Wie vorher schon jemand geschrieben hat, kann es auch gut sein, dass diese Kennzeichen irgendwo in Afrika verloren gegangen sind, dann bekommt man soviel ich weiß um ca 20€ neue Kennzeichen und kann diese hinterlegen. Man bekommt zum neuen Kennzeichen auch ein neues 57a pickerl weil da ja das Kennzeichen eingestanzt ist.

Theoretisch kann man das machen sobald man die EU verlässt, bzw das Gebiet das die grüne Versicherungskarte abdeckt denn ab da zahlt man meines Wissens nach unnötig. Man muss dann natürlich für das jeweilige Land eine eigene Versicherung abschließen, geht oft an der Grenze. Als Nachweis, dass einem das Fzg gehört hier eventuell den Typenschein mitführen. Ist halt blöd wenn der dann abhanden kommt, wie mit jedem anderen Dokument aber auch.

Vom gänzlichen Abmelden rate ich eher ab, da man zum wieder Anmelden eine gültige 57a Überprüfung braucht. Ist natürlich alles machbar aber mühsam.

Freundliche Grüße,
Moritz
HDJ100 BJ 2001 4.2TD Autom.

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dunrai
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Re: Handhabung An/Abmeldung in AT, wenn Auto im Ausland ist

Beitrag von dunrai »

Ben W-G hat geschrieben:Falls es nach Nord - oder Südamerika geht , braucht man kein Carnet mehr soweit ich informiert wurde.

Servus Ben,

nein in SA ist kein Carnet erforderlich.

Ben W-G hat geschrieben:1. Kann man die Versicherung und Steuer in Ö. einfrieren für eine bestimmte Zeit?
Eigentlich zahlen wir umsonst, weil die Versicherung gar nichts nutzt in den Ländern, wir hier die Infrastruktur gar nicht in Anspruch nehmen und weil wir vor Ort eine Versicherung für Westafrika haben.


Versicherung: wir hatten das Auto zwei Jahre in SA. Wir haben zuvor mit der Versicherung vereinbart, dass die Versicherungsbeiträge für den Zeitraum in dem sich das Fahrzeug außerhalb des Geltungsbereichs der Versicherung befindet zurückerstattet werden. Hat funktioniert: nach einreichen der Verschiffungspapiere hin und zurück wurde taggenau zurückerstattet. Das ist sicherlich Verhandlungssache, da das aber verschiedene Versicherungen anbieten und du ohnehin ein Sonderkündigungsrecht in diesem Fall hast funktioniert das in der Regel.
Versicherung für Südamerika ist entspannt es gibt zwei bekannte Anbieter die die Mercosur-Länder versichern (Arg./Chile/Bolivien/Uruguay/Paraguay + Peru), weiter im Norden wird vor Ort länderweise abgeschlossen.

Steuer: AT weiß ich nicht, in D nicht möglich. Steuern gehen tatsächlich verloren. Der beliebte Overlander-Tipp die Reisekasse mit verlorenen oder geklauten Kennzeichen zu schonen ist zumindest in D eine Straftat, da dafür eine Falsche Versicherung an Eides Statt bei der Zulassungsstelle notwendig wird. Die richtigen Profis verlieren oft auch noch die Papiere, lassen sich alles neu machen, um dann die Karre abzumelden und mit dem zweiten Satz Papiere und Kennzeichen durch die Lande zu ziehen. Und weil alle anderen blöd sind außer man selbst glauben sie dann in der Fremde ein nicht zugelassenes Fahrzeug versichert zu haben. Die Rechnung geht im Zweifel nicht auf und aus gesparten 300,- Euro pro Jahr geht es dann um ganz andere Zahlen.

Ben W-G hat geschrieben:2. Wenn wir den Cruiser von Dakar oder Cote d’Ivoire weiterverschiffen (ev. Mitte nächstes Jahr) , was wäre da sinnvoll wegen Nummerntafeln - eventuell tun wirs dann komplett abmelden und kriegen neue Tafeln in Kanada oder Südamerika?


Auto in SA zunächst zollrechtlich einführen und dann länderweise zulassen halte ich für sehr aufwändig ohne jeweils einen Wohnsitz dort anzumelden.

Viel Erfolg und gute Reise!!
Rainer
GRJ 79 SC

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Ben W-G
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Re: Handhabung An/Abmeldung in AT, wenn Auto im Ausland ist

Beitrag von Ben W-G »

Danke Rainer für die Tips - hab alles imThread kopiert, damit ichs dann finde, wenns soweit ist

Bzgl. Afrika ist es von höhere Stelle entschieden (meine Frau .-) , dass ich den Truck doch nach Hause hole - ab Morgen gehts los .-))) Schaumam.al, obs gelingt :rofl:

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