Schnupfmeister hat geschrieben:Import als Umzugsgut, Antwort vom Strassenverkehrsamt:
- extrem wischiwaschi.
--Auszug Merkblatt - Überführen von privaten
Strassenmotorfahrzeugen und Anhängern in
den zollrechtlich freien Verkehr (verzollen
und versteuern--
4.4 Fahrzeuge von Personen, die sich ohne Aufgabe des Wohnsitzes im Zollgebiet
während mindestens einem Jahr im Zollausland aufgehalten haben
Dem Übersiedlungsgut gleichgestellt sind Fahrzeuge von Personen, die sich ohne Aufgabe
ihres Wohnsitzes im Zollgebiet während mindestens einem Jahr im Zollausland (Arbeit,
Studium) aufgehalten und das zur eigenen Weiterbenützung im Zollgebiet bestimmte
Fahrzeug vor der Rückkehr in die Schweiz mindestens 6 Monate im Zollausland benutzt
haben.
Der Zollstelle sind vorzulegen: Fahrzeugausweis, Erklärung / Veranlagungsantrag für
Übersiedlungsgut Form 18.44.
TLDR; nimm dir einen Auszeit, fliege irgendwohin, kaufe dir ein 300, fahr entspannt über 12 Monate hiem, und als Übersiedlungsgut eintragen / Registrieren lässen.