Urheberschutzgesetz
Urheberschutzgesetz
Mich würde mal interessieren wie das mit dem Urheberschutzgesetz ist, wenn wir hier zB Sprüche, Bilder oder was weiß ich was reinstellen, kann es da Probleme geben? Und wenn ja, wie kann man die vermeiden, was ist betroffen und was nicht? Ich stelle in der letzten Zeit in anderen Foren fest das die Betreiber (um auf die sichere Seite zu gehen) nichts mehr zulassen.
Wer kennt sich da aus?
sammi; )
Wer kennt sich da aus?
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Glücklich kann man nicht werden, sondern nur sein...
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- FJ40 GARAGE
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Urheberschutzgesetz
Prinzipiell hat wohl das recht am selber gemachten Bild noch gültigkeit.
Ferner können Personen darauf bestehen Bilder, die sie selber zeigen, aus dem Web entfernen zu lassen.
Zusätzlich kann ein Elternteil darauf drängen dass ein Bild, auf dem das gemeinsame Kind zu sehen ist, aus dem Web entfernt wird.
Auf Wunsch einer bestimmten Person habe ich schon, völlig normale, 4x4 Bilder der betreffenden Person freiwillig aus dem Web entfernt.
Ich hatte diesbezüglich schon die Androhung einer Unterlassungsklage im Briefkasten und habe darauf hin einige Bilder, die den gemeinsamen Sohn in einem Peg Perego Mini Cruiser zeigen, von meiner Webseite genommen.
Mein Neffe und einer seiner Freunde sind weiterhin im Web verblieben
Beispiele: Einzelperson
Cruisin Kids
Es ist angeraten sich vorher zu Informieren und sich immer eine, möglichst schriftliche, Genehmigung geben zu lassen.
Ich hoffe das man da so offen drüber Diskutieren kann ohne die nächste Unterlassungsklagen-Androhung zu bekommen.
@ Netzi: Falls gefordert kannst du das Posting später gerne Löschen.
Ferner können Personen darauf bestehen Bilder, die sie selber zeigen, aus dem Web entfernen zu lassen.
Zusätzlich kann ein Elternteil darauf drängen dass ein Bild, auf dem das gemeinsame Kind zu sehen ist, aus dem Web entfernt wird.
Auf Wunsch einer bestimmten Person habe ich schon, völlig normale, 4x4 Bilder der betreffenden Person freiwillig aus dem Web entfernt.
Ich hatte diesbezüglich schon die Androhung einer Unterlassungsklage im Briefkasten und habe darauf hin einige Bilder, die den gemeinsamen Sohn in einem Peg Perego Mini Cruiser zeigen, von meiner Webseite genommen.
Mein Neffe und einer seiner Freunde sind weiterhin im Web verblieben
Beispiele: Einzelperson
Cruisin Kids
Es ist angeraten sich vorher zu Informieren und sich immer eine, möglichst schriftliche, Genehmigung geben zu lassen.
Ich hoffe das man da so offen drüber Diskutieren kann ohne die nächste Unterlassungsklagen-Androhung zu bekommen.
@ Netzi: Falls gefordert kannst du das Posting später gerne Löschen.
Good Cruising, Peter
Das Leben erzählt die besten Geschichten.............
Glück hat nur der Glückliche!
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Urheberschutzgesetz
man sollte zwischen zwei sachen unterscheiden:
dem urheberrecht, also dem recht des "bildermachers"
und dem recht von personen, die abgebildet sind.
beides kann im zweifelsfall teuer werden.
in beiden fällen hilft vorheriges nachfragen.
gruß
thorsten
(Edited by thorsten at 14:23 am 11. Mar. 2005)
dem urheberrecht, also dem recht des "bildermachers"
und dem recht von personen, die abgebildet sind.
beides kann im zweifelsfall teuer werden.
in beiden fällen hilft vorheriges nachfragen.
gruß
thorsten
(Edited by thorsten at 14:23 am 11. Mar. 2005)
Die beste Regierung ist die, welche am wenigsten regiert.
[i] H.D. Thoreaux[/i]
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- netzmeister
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Urheberschutzgesetz
Deswegen gibt es hier auch klare Regelungen für Eingesandte und Veröffentlichte Materialien, unter anderem:
"Der Einsender von Bild- oder Textmaterial stellt mit seinem geäußerten Wunsch der Veröffentlichung eigenverantwortlich sicher, daß Rechte Dritter ausgeschlossen sind oder entsprechende Genehmigungen vorliegen."
Wer also einen Comic von Uli Stein hier ins Forum stellt, könnte damit Probleme verursachen - der beste Fall wäre noch die Bitte des Rechteinhabers, das Bild herauszunehmen, der nächste Schritt wäre eine Abmahnung...aber in aller Regel (solange es nicht übertrieben wird oder jemand auf einem persönlichen Feldzug ist) passiert nichts. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Trotzdem ist genau das der Grund, warum ich kein geschütztes Material veröffentlichen kann, auch wenn ich immer wieder welches zugesandt bekomme und darum gebeten werde (wie z.B. Prospekte, Handbücher, Filmchen, Bilder oder sonstiges).
Das Recht der abgebildeten Person rückt bei Bildern von Menschengruppen in den Hintergrund - wer also auf einem Foto vom BTT in einer Gruppe von Menschen zu sehen ist, kann nicht ohne weiteres die Veröffentlichung verhindern - wenn es ein Portrait ist, dann schon.
"Der Einsender von Bild- oder Textmaterial stellt mit seinem geäußerten Wunsch der Veröffentlichung eigenverantwortlich sicher, daß Rechte Dritter ausgeschlossen sind oder entsprechende Genehmigungen vorliegen."
Wer also einen Comic von Uli Stein hier ins Forum stellt, könnte damit Probleme verursachen - der beste Fall wäre noch die Bitte des Rechteinhabers, das Bild herauszunehmen, der nächste Schritt wäre eine Abmahnung...aber in aller Regel (solange es nicht übertrieben wird oder jemand auf einem persönlichen Feldzug ist) passiert nichts. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Trotzdem ist genau das der Grund, warum ich kein geschütztes Material veröffentlichen kann, auch wenn ich immer wieder welches zugesandt bekomme und darum gebeten werde (wie z.B. Prospekte, Handbücher, Filmchen, Bilder oder sonstiges).
Das Recht der abgebildeten Person rückt bei Bildern von Menschengruppen in den Hintergrund - wer also auf einem Foto vom BTT in einer Gruppe von Menschen zu sehen ist, kann nicht ohne weiteres die Veröffentlichung verhindern - wenn es ein Portrait ist, dann schon.
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- Laplander
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Urheberschutzgesetz
Moin,
dies ist ein kritisches Thema und man kann ziemlich schnell mit irgendetwas gut gemeintem in Schwierigkeiten kommen.
Einige Worte in Bezug auf Links. Grundsätzlich ist alles, was im Internet publiziert ist, von irgendeinem Urheberrecht geschützt. Allerdings ist der Hauptwitz des WWW, daß man alles untereinander verlinken kann. Gegen einen Link kann eigentlich niemand etwas haben. Aber wenn etwas aus dem Zusammenhang genommen wird, könnte dies nicht mehr stimmen, z.B. wenn wir hier ein Bild aus einer anderen Webseite direkt einbinden, d.h. so einbinden, daß der restliche Inhalt der ursprünglichen Seite inklusive eventuell vorhandener Copyright Vermerke nicht mehr sichtbar ist. Daher wäre es wohl gut, entweder nicht direkt Bilder einzubinden, sondern auf deren Webseite einen Link zu setzen oder zumindest die Bilder mit Quellenangabe einzubinden und anklickbar zu machen, damit man durch den Klick direkt auf die eigentliche Webseite gelangt.
Keine Ahnung, was das momentane Rechtsverständnis in Bezug darauf ist.
Eine noch kompliziertere Frage ist, wieweit der Forumsbetreiber für Inhalte verantwortlich gemacht werden kann, die von Forumsmitgliedern gepostet werden. Dazu gab's mal einen Text über ein interessantes Urteil im Netz (Netzi, Du erinnerst Dich, ich hatte Dir den Link vor 2 Jahren mal gemailt), aber leider ist die Webseite verschwunden.
Schöne Grüße aus dem Norden,
Laplander
dies ist ein kritisches Thema und man kann ziemlich schnell mit irgendetwas gut gemeintem in Schwierigkeiten kommen.
Einige Worte in Bezug auf Links. Grundsätzlich ist alles, was im Internet publiziert ist, von irgendeinem Urheberrecht geschützt. Allerdings ist der Hauptwitz des WWW, daß man alles untereinander verlinken kann. Gegen einen Link kann eigentlich niemand etwas haben. Aber wenn etwas aus dem Zusammenhang genommen wird, könnte dies nicht mehr stimmen, z.B. wenn wir hier ein Bild aus einer anderen Webseite direkt einbinden, d.h. so einbinden, daß der restliche Inhalt der ursprünglichen Seite inklusive eventuell vorhandener Copyright Vermerke nicht mehr sichtbar ist. Daher wäre es wohl gut, entweder nicht direkt Bilder einzubinden, sondern auf deren Webseite einen Link zu setzen oder zumindest die Bilder mit Quellenangabe einzubinden und anklickbar zu machen, damit man durch den Klick direkt auf die eigentliche Webseite gelangt.
Keine Ahnung, was das momentane Rechtsverständnis in Bezug darauf ist.
Eine noch kompliziertere Frage ist, wieweit der Forumsbetreiber für Inhalte verantwortlich gemacht werden kann, die von Forumsmitgliedern gepostet werden. Dazu gab's mal einen Text über ein interessantes Urteil im Netz (Netzi, Du erinnerst Dich, ich hatte Dir den Link vor 2 Jahren mal gemailt), aber leider ist die Webseite verschwunden.
Schöne Grüße aus dem Norden,
Laplander
HJ-61LG, 1988, 435000 km, for sale in parts
HJ-45LP, 1979, 230000 km, PTO winch, under restauration
Saab 900i 2.1l 16V, 1993, 280000 km / [b]Click on www for more info[/b].
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- DerAustralier
- Beiträge: 12415
- Registriert: Di 18. Jun 2002, 19:21
- Wohnort: Daheim
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Urheberschutzgesetz
verletzungen des "rechts am eigenen bild" können recht schnell sehr teuer werden und werden immer zugunsten des abgebildeten in der rechtsprechung entschieden.
die rechtslage hier darzustellen ist unmöglich, es ist ein zu komplexes thema. auch die pauschale aussage, wenn es eine gruppe ist, darf abbgebildet werden, ist nicht ganz richtig (ab wieviele personen fängt eine gruppe an zu existieren?).
es gibt umfangreiche literatur und massig urteile in der rechtsprechung zu diesem thema.
im zweifel wurde immer gegen den nutzer des bildes und für den abgebildeten entschieden, weil das persöhnlichkeitsrecht es einzelnen sehr als sehr hohes gut eingestuft wird.
die fotos, die z.b. in der "mitglieder des forums"-kategorie abgebildet werden, können nur mit dem stillschweigenden einverständnis der darauf sichtbaren personen gezeigt werden. wenn einer dieser abbildung widerspricht, muss es aus dem netz genommen werden, bzw. rein theoretisch ( ) könnte sogar eine schadenersatzklage folgen.
im prinzip muss man davon ausgehen, dass kein material (grafik, foto, usw.) frei verwendet werden kann, denn für alles gibt es einen urheber.
der urheber kann auch nicht auf seine urheberschaft verzichten, er kann nur nutzungsrechte an den werken einräumen.
segen und fluch des internets ist eben, dass dieses material in massen zu verfügung steht und man nicht immer zweifelsfrei zuordnen kann, wer jetzt urheber davon ist. dies ist jedoch kein freibrief, dieses material zu verwenden.
deshalb ist zu raten, eigenes material, mit einem urhebervermerk (z.b. copyright by ...) zu versehen.
natürlich ist dies auch kein schutz, zumindest kann sich dann keiner mehr darauf berufen, er habe nicht gewusst, wen er zu fragen habe
wenn geschütztes material verwendet wird, genügt nicht ein quellennachweis, um dieses material zu verwenden, es muss immer die ausdrückliche erlaubnis des urhebers vorliegen
und da stehts:
http://transpatent.com/gesetze/urhg1.html
(Edited by DerAustralier at 20:00 am 11. Mar. 2005)
die rechtslage hier darzustellen ist unmöglich, es ist ein zu komplexes thema. auch die pauschale aussage, wenn es eine gruppe ist, darf abbgebildet werden, ist nicht ganz richtig (ab wieviele personen fängt eine gruppe an zu existieren?).
es gibt umfangreiche literatur und massig urteile in der rechtsprechung zu diesem thema.
im zweifel wurde immer gegen den nutzer des bildes und für den abgebildeten entschieden, weil das persöhnlichkeitsrecht es einzelnen sehr als sehr hohes gut eingestuft wird.
die fotos, die z.b. in der "mitglieder des forums"-kategorie abgebildet werden, können nur mit dem stillschweigenden einverständnis der darauf sichtbaren personen gezeigt werden. wenn einer dieser abbildung widerspricht, muss es aus dem netz genommen werden, bzw. rein theoretisch ( ) könnte sogar eine schadenersatzklage folgen.
im prinzip muss man davon ausgehen, dass kein material (grafik, foto, usw.) frei verwendet werden kann, denn für alles gibt es einen urheber.
der urheber kann auch nicht auf seine urheberschaft verzichten, er kann nur nutzungsrechte an den werken einräumen.
segen und fluch des internets ist eben, dass dieses material in massen zu verfügung steht und man nicht immer zweifelsfrei zuordnen kann, wer jetzt urheber davon ist. dies ist jedoch kein freibrief, dieses material zu verwenden.
deshalb ist zu raten, eigenes material, mit einem urhebervermerk (z.b. copyright by ...) zu versehen.
natürlich ist dies auch kein schutz, zumindest kann sich dann keiner mehr darauf berufen, er habe nicht gewusst, wen er zu fragen habe
wenn geschütztes material verwendet wird, genügt nicht ein quellennachweis, um dieses material zu verwenden, es muss immer die ausdrückliche erlaubnis des urhebers vorliegen
und da stehts:
http://transpatent.com/gesetze/urhg1.html
(Edited by DerAustralier at 20:00 am 11. Mar. 2005)
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Urheberschutzgesetz
Wenn wir im Sprüchethread ein Zitat von zB Albert Einstein veröffentlichen, ist das legal oder fällt das unter das UhsG?
sammi;)
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- DerAustralier
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Urheberschutzgesetz
da ist zu prüfen, ob so ein zitat, ein "werk" im sinne des UrhG ist ich denke nicht.
meiner bescheidenen unjuristischen meinung nach fällt es nicht unter §2:
http://transpatent.com/gesetze/urhg1.html#2
(Edited by DerAustralier at 19:55 am 11. Mar. 2005)
meiner bescheidenen unjuristischen meinung nach fällt es nicht unter §2:
http://transpatent.com/gesetze/urhg1.html#2
(Edited by DerAustralier at 19:55 am 11. Mar. 2005)
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Urheberschutzgesetz
Na dann kannst Du und Magnus ja froh sein dass der Netzi so ein gutmütiger Mensch ist!die fotos, die z.b. in der "mitglieder des forums"-kategorie abgebildet werden, können nur mit dem stillschweigenden einverständnis der darauf sichtbaren personen gezeigt werden. wenn einer dieser abbildung widerspricht, muss es aus dem netz genommen werden, bzw. rein theoretisch ( ) könnte sogar eine schadenersatzklage folgen.
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- DerAustralier
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ist er das ? auf den fotos sieht "er" garnicht immer so aus
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- netzmeister
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Urheberschutzgesetz
Die Bilder unter "Mitglieder des Forums" werden von den Mitgliedern selbst geschickt und sind somit "gute Bilder" - die im Nachhinein eingebundenen (und natürlich auch die wunderschönen Portraits, die Ihr ansprecht) sind demnach zuallererst einmal "böse Bilder"...
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- DerAustralier
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so stehts in meiner signatur das is programm
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Urheberschutzgesetz
Quote: from sammi on 19:19 am 11. Mar. 2005
Wenn wir im Sprüchethread ein Zitat von zB Albert Einstein veröffentlichen, ist das legal oder fällt das unter das UhsG?
sammi;)
@sammi
wenn du dazu schreibst das das Zitat von Albert Einstein stammt dann zitierst du Ihn und es ist kein Problem denk ich....solltest du es vergessen zu erwähnen könnte es Probleme geben...ich sagte könnte!!!!!!!
Gruss Jan
[b][i]Gruss Fongs[/i][/b]
Es ist Zeit... die Wege neu zu gehen [img]http://www.wuerziworld.de/Smilies/mx2/mx33.gif[/img]
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Urheberschutzgesetz
FJ40, das Netz vergisst nichts - niemals:
http://web.archive.org/web/200401142002 ... chten.html
Nettes rotes Wägelchen, aber wer drinsitzt ist kaum zu erkennen. Welcher der 1.1 Milliarden in Frage kommenden blonden Damen hat Dich denn angeschrieben?
Axel
http://web.archive.org/web/200401142002 ... chten.html
Nettes rotes Wägelchen, aber wer drinsitzt ist kaum zu erkennen. Welcher der 1.1 Milliarden in Frage kommenden blonden Damen hat Dich denn angeschrieben?
Axel
23 Jahre Power-Trax.de - Ingenieurbüro, Sonderfahrzeugbau, Hydraulik-, PTO-, Druckluft-, Berge- & Energiesysteme - Quad, 4x4 bis LkW, Victron Bordnetzsysteme - 22 Jahre BTT-Forum
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Urheberschutzgesetz
Ich versuche mal, ein paar grundsätzliche Sachen hierzu anzuführen:
- Der Urheber ist immer der Autor. Unabhängig von der Form des Werkes.
Der Urheber kann sein Urheberrecht nicht abgeben oder veräußern.
Er kann Anderen jedoch Nutzungsrechte in beliebiger Form einräumen.
- 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers wird sein Werk zum Allgemeingut.
Ergänzungen hierzu gibt es verschiedene um den jeweiligen Besonderheiten der Sache dienlich zu sein.
Dies Betrifft in den meisten Fällen die Veröffentlichung der Werke.
z.B.:
Bei Werken, die im Internet veröffentlicht werden, wird grundsätzlich davon aus, dass eine Weiterverwendung in unveränderter Form gestattet ist, wenn
- der Autor hierzu genannt wird bzw. die Quelle durch die der Autor eindeutig nachvollziehbar ist.
- die Weiterverwendung nicht eindeutig untersagt ist.
Das vielzitierte "Recht am eigenen Bild":
Es hat nichts mit dem "Bild" als Sache sondern mit dem "Bildnis" bzw. der "Abbildung" zu tun.
Der Abgebildetete hat keinerlei Urheber-, Nutzungs, oder Eigentumsrechte an Bildnissen, die von seiner Person angefertigt werden.
Er hat aber das Recht, eine Veröffentlichung zu Untersagen.
Gültige Rechtsprechungen gehen davon aus, dass anzunehmen ist, dass eine Person die Eindeutig als Hauptperson auf einem Bildnis, zu erkennen ist, einer unkontrollierten Veröffentlichung grundsätzlich nicht zustimmt.
Von einem "Verschwinden in Gruppen" wird ausgegangen, wenn mehr als 5 Personen auf dem veröffentlichten Werk zu sehen sind, und die fragliche Person hier nicht besonders hervorsticht.
Bei öffentlichen Veranstaltungen sind die "Sperrrechte" insoweit eingeschränkt, wenn allgemeine Veröffentlichungen zu dieser Veranstaltung offensichtlich sind bzw. vom Veranstalter darauf hingewiesen wird. In diesen Fällen wird von einem grunsätzlichen Einverständnis ausgegangen, soweit keine weiteren Persönlichkeits- oder Sittenrechte angegriffen werden.
Bsp.: Der jubelnde Fan bei einem Fußballspiel darf ohne Genehmigung erkennbar gezeigt werden. Der betrunkene Fan, der gerade die ganzen Sitze vollk... darf nicht mehr erkennbar gezeigt werden.
Ausnahmen hier: Im Zuge von Nachrichtenberichterstattungen, wenn ein gewisses öffentliches Interesse vorliegt sowie bei Personen des offentlichen Lebens. Das "Prominenten-Paparazzi"-Problem.
Soweit mal ein paar Punkte zu den Themen Bilder und Internet.
Viele Grüße
Onkelchen
- Der Urheber ist immer der Autor. Unabhängig von der Form des Werkes.
Der Urheber kann sein Urheberrecht nicht abgeben oder veräußern.
Er kann Anderen jedoch Nutzungsrechte in beliebiger Form einräumen.
- 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers wird sein Werk zum Allgemeingut.
Ergänzungen hierzu gibt es verschiedene um den jeweiligen Besonderheiten der Sache dienlich zu sein.
Dies Betrifft in den meisten Fällen die Veröffentlichung der Werke.
z.B.:
Bei Werken, die im Internet veröffentlicht werden, wird grundsätzlich davon aus, dass eine Weiterverwendung in unveränderter Form gestattet ist, wenn
- der Autor hierzu genannt wird bzw. die Quelle durch die der Autor eindeutig nachvollziehbar ist.
- die Weiterverwendung nicht eindeutig untersagt ist.
Das vielzitierte "Recht am eigenen Bild":
Es hat nichts mit dem "Bild" als Sache sondern mit dem "Bildnis" bzw. der "Abbildung" zu tun.
Der Abgebildetete hat keinerlei Urheber-, Nutzungs, oder Eigentumsrechte an Bildnissen, die von seiner Person angefertigt werden.
Er hat aber das Recht, eine Veröffentlichung zu Untersagen.
Gültige Rechtsprechungen gehen davon aus, dass anzunehmen ist, dass eine Person die Eindeutig als Hauptperson auf einem Bildnis, zu erkennen ist, einer unkontrollierten Veröffentlichung grundsätzlich nicht zustimmt.
Von einem "Verschwinden in Gruppen" wird ausgegangen, wenn mehr als 5 Personen auf dem veröffentlichten Werk zu sehen sind, und die fragliche Person hier nicht besonders hervorsticht.
Bei öffentlichen Veranstaltungen sind die "Sperrrechte" insoweit eingeschränkt, wenn allgemeine Veröffentlichungen zu dieser Veranstaltung offensichtlich sind bzw. vom Veranstalter darauf hingewiesen wird. In diesen Fällen wird von einem grunsätzlichen Einverständnis ausgegangen, soweit keine weiteren Persönlichkeits- oder Sittenrechte angegriffen werden.
Bsp.: Der jubelnde Fan bei einem Fußballspiel darf ohne Genehmigung erkennbar gezeigt werden. Der betrunkene Fan, der gerade die ganzen Sitze vollk... darf nicht mehr erkennbar gezeigt werden.
Ausnahmen hier: Im Zuge von Nachrichtenberichterstattungen, wenn ein gewisses öffentliches Interesse vorliegt sowie bei Personen des offentlichen Lebens. Das "Prominenten-Paparazzi"-Problem.
Soweit mal ein paar Punkte zu den Themen Bilder und Internet.
Viele Grüße
Onkelchen
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, die die Welt nie angeschaut haben.
(Alexander von Humboldt)
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