polizeiliche Überprüfung ZGM unterwegs - was genau zählt?

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ichattekeineAhnung
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polizeiliche Überprüfung ZGM unterwegs - was genau zählt?

Beitrag von ichattekeineAhnung »

Hallo zusammen,

wenn ein Fahrzeughersteller das Leergewicht seines FZ angibt, sind ja meines Wissens bereits 90% Tank, 100% Wasser etc. eingerechnet, bzw. hochgerechnet.
Was aber passiert, wenn ich unterwegs in eine Kontrolle komme und mein Fahrzeug mit ZGM 3500kg wird gewogen mit 3480kg, aber fast leerem 130L Benzin Tank? Bin ich dann im Rahmen und alles ist ok und die Polizei glaubt mir, dass ich immer nur 20 Liter tanke, oder wird auf 90% Tankfüllung hochgerechnet und ich muss ein Bußgeld bezahlen?
Selbige Frage gilt natürlich analog auch für einen 100L Wassertank, der zum Zeitpunkt der Kontrolle nur 5 Liter Inhalt hat.
Da man diese Überlegung nun theoretisch auf einen halb leer getrunkenen Kasten Bier ausweiten könnte, würde ich persönlich denken, das nur das reine Wiegeergebnis der Kontrolle zählt, aber im heutigen Vorschriftendjungel bin ich da komplett unsicher.
Zuletzt geändert von ichattekeineAhnung am Do 11. Jan 2024, 14:21, insgesamt 2-mal geändert.
grüße an alle,
Ralph
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wüstenfreund
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Re: polizeiliche Überprüfung ZGM unterwegs - was genau zählt?

Beitrag von wüstenfreund »

Hallo,

in der Urlaubszeit kann es dir passieren, das du wie viele Wohnmobilfahrer auf der AB rausgezogen wirst.
Wenn du beim Wiegen innerhalb der 5% Toleranz bleibst, kannst du weiterfahren. Über 5% Überladung gibts eine Strafe und ab 20% Punkte.
Bei mehr als 5% darfst du erst weiterfahren wenn du z.B. Trinkwasser ablässt.
Im Ausland sind die Strafen eher höher.
Du solltest beim Fahren inkl. Zuladung nicht über die 5% kommen, sonst hast du beim Unfall, wenn er kausal mit der Überladung zusammenhängt einen Regressanspruch deiner Versicherung.

VG
Michael

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sapristi
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Re: polizeiliche Überprüfung ZHH unterwegs - was genau zählt?

Beitrag von sapristi »

Der kaum gefüllte Wassertank dürfte kein Problem werden. Es gibt Wohnmobiltanks mit 20 l-Befüllungsgrenze; mehr läuft über, auch wenn der Tank wie bei mir 140 l fasst. Hintergrund ist, dass eben die Überschreitung des zGG vermieden werden soll. Der Wohnmobilist würde der Polizei sagen, dass er erst am Stell- bzw. Campingplatz Wasser bis Maximum auffüllt.
Wie es sich hingegen beim Kraftstofftank verhält, weiß ich nicht, bin aber der Auffassung, dass bei einer Kontrolle nur der aktuelle Status bewertet wird.
Die Bedeutung von "ZHH" verschließt sich mir übrigens.
Gruß sapristi

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SunnySideUp
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Re: polizeiliche Überprüfung ZGM unterwegs - was genau zählt?

Beitrag von SunnySideUp »

Deine Zahlenspiele sind schon deshalb sinnlos weil Du nicht weißt ob die Kontrolle/der Unfall kurz vor oder nach dem Volltanken kommt.
Im Ausland können nicht nur die Strafen höher sondern auch die Toleranzen niedriger sein.

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SunnySideUp
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Re: polizeiliche Überprüfung ZGM unterwegs - was genau zählt?

Beitrag von SunnySideUp »

Auch da hilft Google mit Top-Treffern:
https://explorer-magazin.com/fahrzeuge/ ... berladung/

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ichattekeineAhnung
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Re: polizeiliche Überprüfung ZGM unterwegs - was genau zählt?

Beitrag von ichattekeineAhnung »

SunnySideUp hat geschrieben: Do 11. Jan 2024, 13:53 Auch da hilft Google mit Top-Treffern:
https://explorer-magazin.com/fahrzeuge/ ... berladung/
Hilft leider bei meiner Fragestellung nicht weiter. Bzw. - geneau meine Fragestellung wird nicht beantwortet. Rechnet die Polizei bei einer Kontrolle mit dem (theoretischen) Leergewicht. Kann sie das überhaupt, weil gar nicht exakt festzustellen ist, (bzw nicht ohne erheblichen Aufwand) wieviel Liter Sprit noch im Tank sind. Gibt es dazu Vorschriften, bzw. Pauschalen von denen ausgegangen wird?
Zuletzt geändert von ichattekeineAhnung am Do 11. Jan 2024, 14:18, insgesamt 2-mal geändert.
grüße an alle,
Ralph
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ichattekeineAhnung
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Re: polizeiliche Überprüfung ZGM unterwegs - was genau zählt?

Beitrag von ichattekeineAhnung »

SunnySideUp hat geschrieben: Do 11. Jan 2024, 13:48 Deine Zahlenspiele sind schon deshalb sinnlos weil Du nicht weißt ob die Kontrolle/der Unfall kurz vor oder nach dem Volltanken kommt.
Im Ausland können nicht nur die Strafen höher sondern auch die Toleranzen niedriger sein.
Schaden oder besser Risiko ist immer das Produkt aus Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit. Wenn ich zu 50% mit halbleerem Tank fahre, und ich dann zu 50% bei der Kontrolle "ok bin", dann ist die Schadenshöhe mathematisch um 50% reduziert.
grüße an alle,
Ralph
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SunnySideUp
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Re: polizeiliche Überprüfung ZGM unterwegs - was genau zählt?

Beitrag von SunnySideUp »

Dann mach das so.
Ist doch logisch dass das Gewicht bei der Kontrolle zählt. Leergewicht ist dabei völlig wurscht.
DAS wäre dann auch in dem Artikel der Dir nicht hilft erwähnt worden, weil da wirklich alles erklärt wird.

Vll überdenkst Du Dein (Gewichts)Konzept besser nochmal anstatt Produkte zu berechnen die dann doch nicht aufgehen wenn sie eintreten😉

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Lindenbaum
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Re: polizeiliche Überprüfung ZGM unterwegs - was genau zählt?

Beitrag von Lindenbaum »

ichattekeineAhnung hat geschrieben: Do 11. Jan 2024, 14:12
Hilft leider bei meiner Fragestellung nicht weiter. Bzw. - geneau meine Fragestellung wird nicht beantwortet. Rechnet die Polizei bei einer Kontrolle mit dem (theoretischen) Leergewicht. Kann sie das überhaupt, weil gar nicht exakt festzustellen ist, (bzw nicht ohne erheblichen Aufwand) wieviel Liter Sprit noch im Tank sind. Gibt es dazu Vorschriften, bzw. Pauschalen von denen ausgegangen wird?
Es gilt immer das zur Zeit tatsächliche Gewicht. Ich könnte ja auch Styropor Säcke geladen haben, und die Rennleitung meint wenn ich in gleicher Menge Schotter geladen habe bin ich überladen. Wir sind ja nicht in Ö wo Polizisten die Geschwindigkeitsüberschreitung schätzen dürfen...


Gruß, Michael

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cruisermaddin
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Re: polizeiliche Überprüfung ZGM unterwegs - was genau zählt?

Beitrag von cruisermaddin »

Also ich, bzw. wir sind seit ca. 1,5 Jahrzehnten mit rel. ´schweren´ Toyo´s in der Weltgeschichte umhergefahren und wurden genau - Achtung - Null mal angehalten. Ich persönlich würde an Deiner Stelle mal am Poti ´Paranoia´ etwas zurückdrehen..........
Zuletzt geändert von cruisermaddin am Do 11. Jan 2024, 16:06, insgesamt 1-mal geändert.
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sahrauis
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Re: polizeiliche Überprüfung ZGM unterwegs - was genau zählt?

Beitrag von sahrauis »

Servus,
es wird nur das IST Gewicht hergenommen und keine möglichen.
Zumindest in der CH und in A.
In A gibt es allerdings keine 5% Regel, die hast du nur in D.
Und die Geschwindigkeit schätzen war früher zu Gendamerie Zeiten, die weitestgehend vorbei sind.
Heute wird auch in A ganz normal mit der Laserpistole gemessen.

Gruß, Frank
sahrauis
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Re: polizeiliche Überprüfung ZGM unterwegs - was genau zählt?

Beitrag von Peter_G »

:biggrin: Hier noch ein wenig Bildungs(Trash)-TV
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Hase Productions
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Re: polizeiliche Überprüfung ZGM unterwegs - was genau zählt?

Beitrag von Hase Productions »

cruisermaddin hat geschrieben: Do 11. Jan 2024, 15:09... Poti ´Paranoia´ ...
Ist halt einfach extrem Glückssache.

Ein Clubkollege hat vor vielen Jahren schon einen Doppelvergaser in seinen Kadett eingebaut, Welcher die Motorleistung um 20 % erhöhte.
Gekauft hat er den von einem anderen Kollegen der schon 5 Jahre problemlos und ohne Kontrolle damit unterwegs war.

Drei Tage! nach dem Einbau hat im die Rennleitung aufgeklärt wie die Rechtslage dazu aussieht.


Er hat den Vergaser zum Freundschaftspreis bekommen. Aber für Drei Tage und den ganzen Rattenschwanz danach, war der ganz schön teuer.


Was bei Anderen jahrzehntelang gut geht, kann bei dir schnell schief gehen. (Allgemein betrachtet)


In etwa 40 Jahren Führerscheinbesitzer bin ich selbst auch noch nie nach Gewicht kontrolliert worden.
Auch wenn mir schon mal ein Polizist sagte, nachdem wir eine Baustelle geräumt haben: "Den will ich jetzt lieber nicht wiegen".


Gruß Hase
Der Dampfer und des Schnauferl, HZJ78 und BJ42 - Heavy Metal auf japanisch
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Thaiguy
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Re: polizeiliche Überprüfung ZGM unterwegs - was genau zählt?

Beitrag von Thaiguy »

Du hast ja lustige Fragen 😂
Was zählt, ist immer das aktuelle Gewicht und sonst nix!

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HJ61-Freak
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Re: polizeiliche Überprüfung ZGM unterwegs - was genau zählt?

Beitrag von HJ61-Freak »

Zur Ursprungsfrage sei noch folgender Hinweis gestattet: Das in den Zulassungspapieren angegebene Leergewicht ist in den meisten Fällen ohnehin nur von akademischer Natur, da es regelmäßig nach unten hin geschönt ist. Zumeist wird das Leergewicht der austattungsärmsten Fahrzeugvariante mit dem kleinsten Motor zugrunde gelegt. Nennt man dann eine vollausgestattete, höchstmotorisierte Variante des jeweiligen Fahrzeugmodells sein Eigen, dann können die Leergewichtsangaben in den Fahrzeugpapieren rein tatsächlich schon um mehr als 10% überschritten sein. Entsprechend reduziert sich dann auch rein tatsächlich die mögliche Zuladungskapazität des betroffenen Fahrzeugs.

Tatsächlich ist also jeder Fahrzeugführer (nicht nur der Halter!) jedenfalls in der EU selbst dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug im Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr nicht das zulässige Fahrzeuggewicht und auch nicht die zulässigen Achslasten überschreitet.

Gleiches gilt im Übrigen zumindest in Deutschland auch für die äußeren Abmessungen des Fahrzeugs und der Einhaltung der jeweils per Schilder (z.B. in Baustellen) für die einzelnen Fahrstreifen festgelegten zulässigen maximalen Fahrzeugbreiten: Auch hier gilt die tatsächliche Breite des Fahrzeugs, also inklusive Außenspiegel als üblicherweise breiteste Stelle des Fahrzeugs und nicht der hiervon regelmäßig nach unten abweichende Eintrag der Fahrzeugbreite in den Zulassungspapieren.

Ansonsten gilt es nach meiner Erfahrung grundsätzlich zu vermeiden, dass ein Fahrzeug schon auf den ersten Blick überladen aussieht. Es sollte also nicht mit waagerechten oder gar nach oben durchgebogenen Blattfedern dastehen bzw. die Reifen nicht in den Radhäusern verschwinden, schon gar nicht an der Hinterachse. :biggrin:

Gruß

Florian
'86er-HJ61, 450tkm, OME schwer, 35x12,5R15 auf 8,5x15 ET -35, pneumatische gesteuerte HA-Sperre, 80mm Bodylift, optimiertes Verdichterrad, Recaros m. Schwingkonsolen, Aufstelldach u. Innenausbau, div. Zusatzinstrumente, 3"-Abgasanlage inkl. Eigenbau-turbine-outlet, Sidepipe

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