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    -- Navigation & Kommunikation / NavCom

        -- GPS mit "Radarwarner" in CH und D

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landcruiser
Verfasst am: Mi, 10. Jan 2007, 09:39
Anmeldungsdatum: 17.05.2001 Beiträge: 7481 Wohnort: outback - Northern Territory of lower saxonia
Hier ein kurzer Auszug für die Schweiz, es empfiehlt sich aber den Artikel ganz zu lesen.

GPS-Navigationsgeräte mit solchen Zusatzfunktionen dürfen gemäss Artikel 57b des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) weder in Verkehr gebracht oder erworben noch in Fahrzeuge eingebaut, darin mitgeführt, an Autos befestigt oder in irgendeiner Form verwendet werden.

http://www.astra.admin.ch/dokumentation/00109/00113/00491/index.html?lang=de&msg-id=10094

********************************

In D gilt derzeit folgende Regelung der StVO:

§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).


Ich habe dazu früher auch eine andere Meinung vertreteten, denke aber inzwischen, dass danach die Nutzung eines POI-Warners mit Standorten der Blitzer mindestens eine heikle Sache ist.

Muss aber jeder für sich entscheiden, wollts hier numal zur Info erwähnen.


Zuletzt bearbeitet von landcruiser am Mi, 10. Jan 2007, 10:22, insgesamt einmal bearbeitet

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netzmeister
Verfasst am: Mi, 10. Jan 2007, 10:03
Administrator Anmeldungsdatum: 16.05.2001 Beiträge: 11131 Wohnort: 76356 Weingarten
landcruiser hat Folgendes geschrieben:
...denke aber inzwischen, dass danach die Nutzung eines POI-Warners mit Standorten der Blitzer mindestens eine heikle Sache ist.

Das sehe ich auch so. Nur: Wie isses bei reinen POI-Daten ohne Warner?

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Onkelchen
Verfasst am: Mi, 10. Jan 2007, 10:29
Anmeldungsdatum: 21.09.2003 Beiträge: 6312 Wohnort: BaWü
Sobald das Gerät selbsttätig auf die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen hinweist, ist es verboten.
Die verwendete Technik ist dabei unerheblich.

Das heisst, sobald das Gerät mittels blinken, Ping, Gong oder was auch immer auf sich aufmerksam macht, und dabei auf z.B. einen Radarkasten hinweist, ist es verboten.

Solange die Kästen nur in der Karte angezeigt werden, ohne bei erreichen in irgend einer Form auf sich aufmerksam zu machen, ist es erlaubt.

Problematisch dabei ist, dass praktisch jedes GPS- oder Navi-Gerät die Möglichkeit besitzt, auf POIs hinzuweisen.
Somit ist also das Navi bzw. GPS technisch in der Lage aktiv auf die Radarkästen hinzuweisen, und wird dadurch als verboten eingestuft, sobald Radar-POIs auf dem Gerät installiert sind. Egal, ob die POI-Hinweisfunktion eingeschaltet ist oder nicht. Die Möglichkeit reicht.

Viele Grüße
Onkelchen

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landcruiser
Verfasst am: Mi, 10. Jan 2007, 10:56
Anmeldungsdatum: 17.05.2001 Beiträge: 7481 Wohnort: outback - Northern Territory of lower saxonia
In der StVO steht wörtlich "anzuzeigen".

Das ergibt keinen Auslegungsspielraum mit Hinweis und Pling und Plong, dass kann man ganz einfach so nehmen wie es geschrieben ist.

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netzmeister
Verfasst am: Mi, 10. Jan 2007, 11:31
Administrator Anmeldungsdatum: 16.05.2001 Beiträge: 11131 Wohnort: 76356 Weingarten
Mir ist das wurscht, ich fahre ohnehin grundsätzlich immer exakt nach Vorschrift...

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landcruiser
Verfasst am: Mi, 10. Jan 2007, 11:34
Anmeldungsdatum: 17.05.2001 Beiträge: 7481 Wohnort: outback - Northern Territory of lower saxonia
netzmeister hat Folgendes geschrieben:
Mir ist das wurscht, ich fahre ohnehin grundsätzlich immer exakt nach Vorschrift...


... das hat auch niemand anders von dir erwartet.

Aber Moment, ich such mal nach der Vorschrift gegen das Abfallen von Teilen auf der Autobahn ... Very Happy

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AndreasHirsch
Verfasst am: Mi, 10. Jan 2007, 11:51
Anmeldungsdatum: 23.07.2001 Beiträge: 1052 Wohnort: Berlin
Hey Landcruiser,
brauchst du nicht, weil Rostteilchen kleiner PM10
ja als Feinstaub zu verstehen sind.
Gruß aus Berlin

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AndreasHirsch
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Onkelchen
Verfasst am: Mi, 10. Jan 2007, 11:56
Anmeldungsdatum: 21.09.2003 Beiträge: 6312 Wohnort: BaWü
landcruiser hat Folgendes geschrieben:
In der StVO steht wörtlich "anzuzeigen".

Das ergibt keinen Auslegungsspielraum mit Hinweis und Pling und Plong, dass kann man ganz einfach so nehmen wie es geschrieben ist.




Diese Auslegung entnahm ich einiger Urteile diesbezüglich.

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landcruiser
Verfasst am: Mi, 10. Jan 2007, 12:54
Anmeldungsdatum: 17.05.2001 Beiträge: 7481 Wohnort: outback - Northern Territory of lower saxonia
Onkelchen hat Folgendes geschrieben:
landcruiser hat Folgendes geschrieben:
In der StVO steht wörtlich "anzuzeigen".

Das ergibt keinen Auslegungsspielraum mit Hinweis und Pling und Plong, dass kann man ganz einfach so nehmen wie es geschrieben ist.




Diese Auslegung entnahm ich einiger Urteile diesbezüglich.


Dann mal her mit den Quellen.

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Cruiser
Verfasst am: Mi, 10. Jan 2007, 12:57
Anmeldungsdatum: 06.06.2003 Beiträge: 834 Wohnort: DE 35...
Onkelchen hat Folgendes geschrieben:
Sobald das Gerät selbsttätig auf die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen hinweist, ist es verboten.
Die verwendete Technik ist dabei unerheblich.

Hi Onkelchen,

mein Autoradio erzählt auf manchen Sendern selbstständig ungefragt, wo gerade "geblitzt" wird. Nicht nur vorbeikommende Autofahrer, sondern sogar die Polizei selbst sollen den Radiosendern die Standorte liefern.
Darf ich den Hinweis nutzen? Wie sieht es mit gedruckten Machwerken aus, die Geschwindigkeitsmessanlagen ("Starenkästen") auflisten?

Die POI-Warn-Verkäufer halten sich bedeckt, auch in ihren Foren - die Gründe dafür sind verständlich. Es soll übrigens Leute geben, die ihre PPC einfach aus machen und in die Tasche stecken, bevor sie die amtliche Aufforderung anzuhalten, befolgen. Ganz Ängstliche machen vorher einen Softreset.

Ganz nebenbei: Was glaubt Ihr, wie viele Ordnungshüter ihr Navi mit POI-Warnern ausgestattet haben? Sind doch auch nur - wie wir alle - potentielle Verkehrssünder.

Mich interessieren - was die POI-Warner angeht - handfeste Urteile von Gerichten. Allerdings mehr aus theoretischem Interesse, mein Verstoß gegen die StVO in Zusammenhang mit der Höchstgeschwindigkeit liegt etwa zehn Jahre zurück und kostete etwa 15 DM. Danach nur Glück gehabt oder womöglich zurückhaltende LC-Fahrweise trotz vieler PS?

Guten Gruß

Cruiser

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Leon de Winter
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Onkelchen
Verfasst am: Mi, 10. Jan 2007, 13:43
Anmeldungsdatum: 21.09.2003 Beiträge: 6312 Wohnort: BaWü
Cruiser hat Folgendes geschrieben:
Onkelchen hat Folgendes geschrieben:
Sobald das Gerät selbsttätig auf die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen hinweist, ist es verboten.
Die verwendete Technik ist dabei unerheblich.

Hi Onkelchen,

mein Autoradio erzählt auf manchen Sendern selbstständig ungefragt, wo gerade "geblitzt" wird. Nicht nur vorbeikommende Autofahrer, sondern sogar die Polizei selbst sollen den Radiosendern die Standorte liefern.
Darf ich den Hinweis nutzen? Wie sieht es mit gedruckten Machwerken aus, die Geschwindigkeitsmessanlagen ("Starenkästen") auflisten?





Hi Cruiser,

die Autoradiomeldungen weisen Dich nicht direkt auf den Blitzer hin wenn Du Dich annäherst, sondern geben Dir nur die Information, an welchen Stellen geblitzt wird.
Den Zusammenhang, ob Du nun gerade an einer solchen Stelle bist, musst Du ja noch selber bemerken.
Ebenso bei den gedruckten Listen und Kartenverzeichnissen.


@landcruiser:
Die Urteile lassen sich über google finden.
Du wirst es wahrscheinlich selber schneller gefunden haben, als wenn Du wartest, bis ich dazu komme, sie nochmals rauszusuchen.

Viele Grüße
Onkelchen

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landcruiser
Verfasst am: Mi, 10. Jan 2007, 13:52
Anmeldungsdatum: 17.05.2001 Beiträge: 7481 Wohnort: outback - Northern Territory of lower saxonia
Onkelchen hat Folgendes geschrieben:
...

@landcruiser:
Die Urteile lassen sich über google finden.

Viele Grüße
Onkelchen


Wer eine Behauptung aufstellt, sollte auch die Quelle nennen können aus der diese stammt.

Zumal wenn er sich auf "Urteile" (Plural) bezieht.

"Google" als Quelle ist mir etwas zu pauschal.

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Onkelchen
Verfasst am: Mi, 10. Jan 2007, 15:55
Anmeldungsdatum: 21.09.2003 Beiträge: 6312 Wohnort: BaWü
@landcruiser:

Ich habe keine Lust, mich immer mit Deinen Haarspaltereien abzugeben.

Wenn Du die Urteile lesen willst, suche sie Dir selber raus.

Ansonsten nimm meine Info so, wie sie ist: Ohne Quelle.

Viele Grüße
Onkelchen

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landcruiser
Verfasst am: Mi, 10. Jan 2007, 16:14
Anmeldungsdatum: 17.05.2001 Beiträge: 7481 Wohnort: outback - Northern Territory of lower saxonia
Aber Peter,

beleidigte Leberwurst?

Ich hab eine Info mit Quelle gegeben.

Du hast dazu eine Behauptung aufgestellt, die sich mit der genannten Quelle m.M. nicht deckt.

Und nu willste mit den angeblichen Urteilen aus denen deine Infos stammen sollen nicht rüberkommen?

Na, da könnte man doch fast auf die Idee kommen, dass es die gar nicht gibt?

Zitat:
Ich habe keine Lust, mich immer mit Deinen Haarspaltereien abzugeben.


Dazu zwingt dich doch niemand.
Oder hat dich jemand aufgefordert deinen Senf zu meiner Info dazu zu geben?

Und nu krieg dich mal wieder ein. Laughing

Grüsse

uwe

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netzmeister
Verfasst am: Di, 16. Jan 2007, 15:53
Administrator Anmeldungsdatum: 16.05.2001 Beiträge: 11131 Wohnort: 76356 Weingarten
Die Kollegen vom Spiegel haben augenscheinlich die Diskussion mitverfolgt und reagieren heute mit nachfolgendem Artikel:

http://www.spiegel.de/auto/werkstatt/0,1518,459460,00.html


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